Copyright bei Privatgebrauch

Hallo!

Jemand möchte für sein Kind einen Aufnäher auf ein selbstgenähtes Kleidungsstück machen, oder mit Stoffmalfarben auf ein T-Shirt aufbringen.
Die Vorlage stammt bspw. aus dem Internet oder wurde aus einem Buch kopiert.
Das Kleidungsstück wird nicht verkauft, sondern bleibt im privaten Gebrauch. Kann jemand dafür eine auf den Deckel bekommen?

Gruß
Christian

Hallo Christian,

ich kann mir vorstellen, daß Firmen das unterschiedlich handhaben.

Depesche - Diddl - sagte mir per eMail auf eine ähnliche Frage, daß man die Motive verwenden darf aber das T-Shirt z.B. NICHT verkaufen. Auch nicht später bei eBay.

Disney oder wer auch immer könnte das nun wieder anders sehen. Strenger oder lockerer. (OK, Disney wohl eher nicht lockerer)

Ich hatte gefragt, weil ich auf meiner HP auch selbstgebasteltes z.B. mit Diddl habe und ich darf die Sachen zeigen. Mit dem Hinweis, daß ich die Sachen verschenkt bzw. selbst behalten habe.

ein T-Shirt wird man wohl nicht mit der Absicht tragen es zu verkaufen :wink:

Aber wenn Du ganz sicher gehen willst und den Lizenzgeber weißt, einfach eine nette Mail schicken, dann bist Du auf der sichereren Seite, denke ich.

leider finde ich keine eMail Addy für Disney, wegen Diddl kann man bei Depesche fragen und bei Uli Stein würd ich über ulistein.de gehen

sonst kommt es auch drauf an, ob Du das Motiv aus einem Bastelbuch z.B. hast oder einem COmic. Bei einem Bastelbuch würde ich mich an den Verlag wenden, die sollten es eigentlich wissen. Comic ähnich, zumindest könnten Dir die Verlage weiterhelfen.

Schönen Gruß
Silvia

**alles ohne Gewähr**

Mal ne praktische Frage…
… zu welchem, Zweck werden Aufnäher denn verkauft?

… zu welchem, Zweck werden Aufnäher denn verkauft?

Hallo,

naja, hier wird ja der Aufnäher nicht vom Hersteller/Markeninhaber gekauft, sondern selber erstellt. Aber auch dies ist problemlos möglich.

Ergibt sich aus dem MarkenG: § 14 II, ausschließliche Rechte des Markeninhabers nur gegen Nutzungen im „geschäftlichen Verkehr“. Das liegt nicht vor, wenn Mama für den Sohn bspw. ein Adidas-Zeichen in den selbstgestrickten Pullover einstrickt. Der Pullover darf dann natuerlich nicht später über ebay verkauft werden, weil für „geschäftlichen Verkehr“ nicht unbedingt Gewinnerzielungsabsicht oder Gewerblichkeit vorliegen muss.

Mfg vom

showbee

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genau in dieser Richtung :smile:
oder dem Sohn eine Mütze zur Fußballweltmeisterschaft strickt und hier geschützte Worte verwenden würde.

… zu welchem, Zweck werden Aufnäher denn verkauft?

Der kommerzielle Zweck des Merchandising steht ausser Frage, nur gibt es ja auch Motive oder Darstellungen nicht immer zu kaufen, sondern nur komplette Bekleidungsartikel.

Servus!

naja, hier wird ja der Aufnäher nicht vom
Hersteller/Markeninhaber gekauft, sondern selber erstellt.

Oha. Hier wäre der blöde Spruch mit dem Lesenkönnen wohl wieder angbracht gewesen…

Aber auch dies ist problemlos möglich.

Uff, Glück gehabt :smile:

Annahme: es gibt keine Aufnäher
sondern nur Abbildungen und Kaufartikel ausserhalb von Strassenbekleidung.

… zu welchem, Zweck werden Aufnäher denn verkauft?

der kommerzielle Zweck von Merchandising steht ja nicht ausser Frage.

Gruß
Christian