Hallo,
ich gehe davon aus, dass auch der Staat sich an die geschaffenen Gesetze halten muss, oder?
Meine Frage ist, mit welcher Begründung darf der Staat, das Land, (ich bin kein Jurist) in einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch schreiben, dass Kosten nicht übernommen werden. Nach BGB ??? ist, nach meinem Wissen, der potenzielle AG verpflichtet diese Kosten zu tragen.
Als Arbeitsloser kann ich natürlich versuchen, diese Kosten von der BA ersetzt zu bekommen, aber das verursacht zusätzliche Kosten.
Ich finde, es geht hier um das Prinzip, mir ist es egal von wem ich mein Geld bekomme, aber irgendwie versteh ich das nicht.
Gruß Volker
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Ja, was hat denn die Frage ob es rechtmäßig ist, daß die Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch nicht übernommen werden, mit der Frage zu tun, ob Initiativbewerbungen zurückgeschickt werden müssen? In dieser Frage hier hat der potentielle AG schon im Vorfeld klar angegeben, daß die Kosten nicht übernommen werden und der Fragesteller fragt nur ob das okay ist. Nicht, daß ich das wüßte, aber mit Initiativbewerbungsunterlagen hat’s auch nichts zu tun… Oder habe ich den Zusammenhang nicht überrissen?
Grübelnde Grüße
Anja
Wenn im Einladungsschreiben darauf hingewiesen wird, dass die Kosten nicht übernommen werden, dann ist das rechtlich einwandfrei.
Sei froh, dass sie es überhaupt schreiben. Ich wurde schon von einem Ministerium eingeladen und erfuhr erst beim Vorstellungsgespräch dort, dass die Kosten nicht übernommen werden. Der Staat hat einfach kein Geld für solche „Peanuts“ *Ironie wieder abschalt*
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Hallo,
Zusätzlich vielleicht noch der Hinweis:
Die Belege für die Bewerbung dennoch aufheben und bei der nächsten Einkommenssteuererklärung in Ansatz bringen!
Gruß
Eckard
… Du mußt ja nicht hingehen!
Hallo Volker,
wenn Dir vorher mitgeteilt wird, daß Du keine Fahrtkosten erhälst, kannst Du Dir als freier Mensch überlegen, ob Du Dich in so einem Scheißladen überhaupt bewerben willst.
Alle müssen sparen, so ist das nun einmal und durch solche Formulierungen kommen nur Bewerber, die Initiative zeigen und *wirklich* nteressiert sind. Auch das spart wieder Zeit und Geld.
Grüße
Gordie
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Hallo Volker,
wenn Dir vorher mitgeteilt wird, daß Du keine Fahrtkosten
erhälst, kannst Du Dir als freier Mensch überlegen, ob Du Dich
in so einem Scheißladen überhaupt bewerben willst.
Alle müssen sparen, so ist das nun einmal und durch solche
Formulierungen kommen nur Bewerber, die Initiative zeigen und
*wirklich* nteressiert sind. Auch das spart wieder Zeit und
Geld.
Guter Tipp. Die Reaktion der zuständigen BA kann ich mir lebhaft ausmalen.
Gruss Ivo
off topic
Hi Ivo!
Guter Tipp. Die Reaktion der zuständigen BA kann ich mir
lebhaft ausmalen.
Naja - wenn der potenzielle AG die Kosten nicht übernimmt, zahlt die BA selbige.
Leer geht man ja nur dann aus, wenn man keine Leistungen von der BA bekommt.
LG
Guido
Hi!
ich gehe davon aus, dass auch der Staat sich an die
geschaffenen Gesetze halten muss, oder?
Der Staat = wir alle!
Ich nehme an, Du meinst eine Behörde…
Meine Frage ist, mit welcher Begründung darf der Staat, das
Land, (ich bin kein Jurist) in einer Einladung zu einem
Vorstellungsgespräch schreiben, dass Kosten nicht übernommen
werden.
Nach geltendem Recht.
Nach BGB ??? ist, nach meinem Wissen, der potenzielle
AG verpflichtet diese Kosten zu tragen.
Ja schon. Aus den §§662 ff kann man so etwas durchaus ableiten.
Allerdings: Wenn der Einladende von vornherein die Kostenübernahme ausschließt, muss er auch nicht zahlen!
Als Arbeitsloser kann ich natürlich versuchen, diese Kosten
von der BA ersetzt zu bekommen, aber das verursacht
zusätzliche Kosten.
???
Für den Arbeitslosen kaum, oder?
Ich finde, es geht hier um das Prinzip, mir ist es egal von
wem ich mein Geld bekomme, aber irgendwie versteh ich das
nicht.
http://www.jobpilot.de/content/journal/bewerbung/fah…
LG
Guido
Naja - wenn der potenzielle AG die Kosten nicht übernimmt,
zahlt die BA selbige.
Leer geht man ja nur dann aus, wenn man keine Leistungen von
der BA bekommt.
Genau das meine ich - Sperrzeit droht beim Ratschlag nicht hinzugehen.
Aber davon mal abgesehen glaube ich gehört zu haben dass die BA nur noch einen Weg (also nur noch hin?) übernimmt?
Gruss ivo
Hi!
Genau das meine ich - Sperrzeit droht beim Ratschlag nicht
hinzugehen.
Mir war nicht ganz klar, ob der Bewerber sich aus einem Job heraus bewirbt, oder nicht.
Aber davon mal abgesehen glaube ich gehört zu haben dass die
BA nur noch einen Weg (also nur noch hin?) übernimmt?
Keine Ahnung!
Ich habe nie Bewerbungskosten geltend gemacht.
Das sollte man dann besser im passenden Brett erfragen *fg*
LG
Guido
Präzisierung
Hi,
offensichtlich war es schon zu spät und ich habe meine Frage nicht auf den Punkt gebracht.
Zweiter Versuch:
Nach BGB (s.u.) ist in aller Regel der (mögliche) AG verpflichtet entstehende Kosten zu ersetzen.
In Praxi wird (mittlerweile meist) darauf hingewiesen, dass dieses nicht geschieht.
Soweit, so gut (naja)).
Dass Betriebe diese Kosten abwälzen wollen ist klar.
Eine Behörde, die einstellt und sich genauso verhält, verlagert nur die Kosten auf die BA (wenn sie denn die Kosten übernimmt), außerdem werden zusätzliche Kosten erzeugt, die vermeidbar sind.
D.h. ich muss Kopien fertigen, die BA muss alles bearbeiten.
Der Vorteil kann doch nur ein buchhalterischer sein, dass halt ein anderer Topf geschröpft wird.
Solche Dinge ärgern mich.
Gruß Volker
D.h. ich muss Kopien fertigen, die BA muss alles bearbeiten.
Der Vorteil kann doch nur ein buchhalterischer sein, dass halt
ein anderer Topf geschröpft wird.
Ja klar, das ist rein buchhalterisch, weil die öffentliche Hand ja gemeinsam eine große Kasse hat…
Oh Mann…
Levay
Ist das nicht menschlich?
Hi,
Eine Behörde, die einstellt und sich genauso verhält,
verlagert nur die Kosten auf die BA (wenn sie denn die Kosten
übernimmt), außerdem werden zusätzliche Kosten erzeugt, die
vermeidbar sind.
Naja - die Kassen der öffentlichen Haushalte sind bekannter Weise leer.
Ist es da nicht verständlich, dass eine Behöre froh ist, wenn sie „ihre“ Kosten auf eine andere Behörde abwälzen kann?
D.h. ich muss Kopien fertigen,
Echt? Ist das mittlerweile so?
Mir wurde damals gesagt, eine Auflistung mit Ansprechpartner reicht - ist aber über 2 Jahre her
die BA muss alles bearbeiten.
Der Vorteil kann doch nur ein buchhalterischer sein, dass halt
ein anderer Topf geschröpft wird.
NUR? Wenn eine Kommune, ein Land die Kosten auf die BA abwälzen kann, bleibt mehr Geld für die Kommune oder das Land!
Dass dort die Jacke näher ist als die Hose, sollte doch verständlich sein!
Solche Dinge ärgern mich.
War das Wort „Bürokratieabbau“ nicht mal Wort des Jahres? 
Dass Du Dich ärgerst, kann ich sehr gut nachvollziehen, aber mal ehrlich: Lohnt sich das?
Greift nur Deine Nerven an und ändert nichts…
LG
Guido
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Meine Frage ist, mit welcher Begründung darf der Staat, das
Land, (ich bin kein Jurist) in einer Einladung zu einem
Vorstellungsgespräch schreiben, dass Kosten nicht übernommen
werden. Nach BGB ??? ist, nach meinem Wissen, der potenzielle
AG verpflichtet diese Kosten zu tragen.
Um das noch mal klar zu stellen:
-
Damit keine Missverständnisse entstehen: Die Erstattungspflicht steht NICHT im Gesetz, sondern wird aus einer analogen Anwendung von §§ 662, 670 BGB gefolgert. Und einer Analogie kann man (wenn überhaupt) immer nur dann bedienen, wenn eine Regelungslücke vorliegt.
-
Jeder Arbeitgeber kann von vornherein die Übernahme der Vorstellungskosten ausschließen. Wenn eine Behörde das tut, tut sie nichts anderes als etwa, was auch jeder andere dürfte.
Levay
Hallo Levay et al.,
ich war ein paar Tage weg.
Levay, dass ist wohl die Info, die ich suchte.
ich hatte es so verstanden, dass der (potenzielle) AG die Bewerbungskosten übernehmen muss (!) und sich halt durch diese Klausel herauswindet, wenn es eine Lücke ist, naja.
Wenn ich arbeitslos bin und die BA keine Reise- Bewerbungskosten übernimmt, wie groß könnt ihr dann euren Etat einplanen???
Ich wohne in Norddeutschland und kann doch erst sinnvoll umziehen, wenn ich einen festen Arbeitsplatz habe.
ich habe mehrfach Kosten für Fahrten nach Süddeutschland auf meine Kappe genommen, aber das kann ich nicht jede Woche.
Gruß Volker