Kündigung von DSL-Vertrag bei Umzug

Person A hat einen DSL-Vertrag mit Flatrate bei Firma X. Person A zieht im Februar um, ist aber laut Vertrag an Firma X bis September gebunden. Firma X kann an dem neuen Wohnsitz von Person A kein DSL schalten. Person A kündigt deshalb den Vertrag. Firma X akzeptiert, erläßt Kosten für den DSL-Anschluß, jedoch nicht die Kosten für die Flatrate. Person A kann jedoch nichts ohne DSL-Anschluss mit der Flatrate anfangen. Ist die Forderung der Firma X, die Flatrate weiterzuzahlen, rechtens?

Des weiteren steht in den AGBs von Firma X:
Y.Y Mit dem Firma X DSL-Anschluss ermöglicht Firma X dem Kunden einen schnellen Zugang zum Internet. Die Überlassung des erforderlichen Telefon-Anschlusses, von DSL-Hardware, die Überlassung des Internet-Zugangs über einen Internet Service Provider sowie sonstige Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Soweit solche zusätzlichen Leistungen mit Firma X vereinbart werden, gelten für diese die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Firma X sowie etwaige Besondere Bedingungen für die jeweilige Leistung.

Im 2. Satz der AGBs steht etwas von „… Internet Service-Provider … sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen.“ Fällt die Flatrate der Firma X unter Internet Service-Provider und ist Firma X deshalb dazu berechtigt?

Hm, genau das will ich auch wissen !!!
Ich will auch im Sommer umziehen und habe gehofft, ´meinen DSL-Anschluss einfach mitnehmen zu können ???
Oder geht das nicht ??? Es kann doch nicht sein, dass man nicht umziehen darf, wenn man einen DSL Anschluss hat ???

liebe Grüße,
daniela