Person A hat einen DSL-Vertrag mit Flatrate bei Firma X. Person A zieht im Februar um, ist aber laut Vertrag an Firma X bis September gebunden. Firma X kann an dem neuen Wohnsitz von Person A kein DSL schalten. Person A kündigt deshalb den Vertrag. Firma X akzeptiert, erläßt Kosten für den DSL-Anschluß, jedoch nicht die Kosten für die Flatrate. Person A kann jedoch nichts ohne DSL-Anschluss mit der Flatrate anfangen. Ist die Forderung der Firma X, die Flatrate weiterzuzahlen, rechtens?
Des weiteren steht in den AGBs von Firma X:
Y.Y Mit dem Firma X DSL-Anschluss ermöglicht Firma X dem Kunden einen schnellen Zugang zum Internet. Die Überlassung des erforderlichen Telefon-Anschlusses, von DSL-Hardware, die Überlassung des Internet-Zugangs über einen Internet Service Provider sowie sonstige Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Soweit solche zusätzlichen Leistungen mit Firma X vereinbart werden, gelten für diese die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Firma X sowie etwaige Besondere Bedingungen für die jeweilige Leistung.
Im 2. Satz der AGBs steht etwas von „… Internet Service-Provider … sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen.“ Fällt die Flatrate der Firma X unter Internet Service-Provider und ist Firma X deshalb dazu berechtigt?