Es ergibt sich folgende Situation:
Jemand befindet sich seit Ende letzten Jahres in der Privatinsolvenz und bekommt jetzt den (Einkommen- )Steuerbescheid für 2004.Die Ehefrau bekommt wg. der getrennten Veranlagung die zuvielgezahlte Lohnsteuer ( aus Kl. V ) zurückbezahlt, der (sich in der PI befindliche)Ehemann müßte dann doch aus der Steuerklasse III entsprechend nachzahlen, oder ?
Wie ist die Rechtslage wenn der Inso-Verwalter das FA auch zu den Gläubigern addiert ?
Wird die Steuerschuld auch der Inso-Masse zugeordnet ?
Kann in der Folge das FA die zwangsweise Umgruppierung der Steuerklasse fordern ?
Jemand befindet sich seit Ende letzten Jahres in der
Privatinsolvenz und bekommt jetzt den (Einkommen-
)Steuerbescheid für 2004.Die Ehefrau bekommt wg. der
getrennten Veranlagung die zuvielgezahlte Lohnsteuer ( aus Kl.
V ) zurückbezahlt, der (sich in der PI befindliche)Ehemann
müßte dann doch aus der Steuerklasse III entsprechend
nachzahlen, oder ?
Genau !
Wie ist die Rechtslage wenn der Inso-Verwalter das FA auch zu
den Gläubigern addiert ?
Das muss er sogar !
Wird die Steuerschuld auch der Inso-Masse zugeordnet ?
Ja, alle Schulden, auch Steuerschulden, werden der Insolvenzmasse zugeordnet.
Kann in der Folge das FA die zwangsweise Umgruppierung der
Steuerklasse fordern ?
Nein, jeder hat das Recht auf getrennte Veranlagung.
Ansonsten wären Ehegatten gegenüber Ledigen benachteiligt, und das darf nach Artikle 6 Grundgesetz nicht sein.
Anmerkung:
Eigentlich dürfte nur die Ehefrau einen Steuerbescheid erhalten haben.
Dem Insolvenzverwalter wird eine Berechnung der Steuerschuld des Ehemannes vom Finanzamt zugeschickt.