Steuerschuld bei lfd. Privatinsolvenz

Es ergibt sich folgende Situation:
Jemand befindet sich seit Ende letzten Jahres in der Privatinsolvenz und bekommt jetzt den (Einkommen- )Steuerbescheid für 2004.Die Ehefrau bekommt wg. der getrennten Veranlagung die zuvielgezahlte Lohnsteuer ( aus Kl. V ) zurückbezahlt, der (sich in der PI befindliche)Ehemann müßte dann doch aus der Steuerklasse III entsprechend nachzahlen, oder ?
Wie ist die Rechtslage wenn der Inso-Verwalter das FA auch zu den Gläubigern addiert ?
Wird die Steuerschuld auch der Inso-Masse zugeordnet ?
Kann in der Folge das FA die zwangsweise Umgruppierung der Steuerklasse fordern ?

Besten Dank im Voraus !
goldfinger

Hallo,

Jemand befindet sich seit Ende letzten Jahres in der
Privatinsolvenz und bekommt jetzt den (Einkommen-
)Steuerbescheid für 2004.Die Ehefrau bekommt wg. der
getrennten Veranlagung die zuvielgezahlte Lohnsteuer ( aus Kl.
V ) zurückbezahlt, der (sich in der PI befindliche)Ehemann
müßte dann doch aus der Steuerklasse III entsprechend
nachzahlen, oder ?

Genau !

Wie ist die Rechtslage wenn der Inso-Verwalter das FA auch zu
den Gläubigern addiert ?

Das muss er sogar !

Wird die Steuerschuld auch der Inso-Masse zugeordnet ?

Ja, alle Schulden, auch Steuerschulden, werden der Insolvenzmasse zugeordnet.

Kann in der Folge das FA die zwangsweise Umgruppierung der
Steuerklasse fordern ?

Nein, jeder hat das Recht auf getrennte Veranlagung.
Ansonsten wären Ehegatten gegenüber Ledigen benachteiligt, und das darf nach Artikle 6 Grundgesetz nicht sein.

Anmerkung:
Eigentlich dürfte nur die Ehefrau einen Steuerbescheid erhalten haben.
Dem Insolvenzverwalter wird eine Berechnung der Steuerschuld des Ehemannes vom Finanzamt zugeschickt.

Gruß

Petz

Hallo Petz,

du triffst mit deinen Aussagen den Nagel auf den Kopf (trifft also alles zu ) und beruhigst zugleich, besten Dank.

goldfinger