Hallo,
ich bitte um Info zu dieser Situation:
Person A: Käufer
Firma B: Verkäufer (Gebrauchtwagenhandel)
A erwarb im Juni 2005 von B ein gebrauchtes KFZ Marke Opel, Typ Corsa, EZ 1998, zum (imho deutlich überhöhten) Preis von Euro 4.200.-
B sicherte A mündlich zu, dass das KFZ unfallfrei sein.
An Stelle eines normalen Kaufvertrages wurde das AHB-Formular „verbindliche Bestellung“ ausgefüllt, mit Firmenstempel und korrekter Käuferanschrift. Auch die Angaben zum Fahrzeug sind korrekt.
Lediglich die Option „Unfallschäden ja/nein“ wurde GAR NICHT angekreuzt,
bei „folgende“ demnach auch nichts eingetragen.
Das Formular ist vom Käufer unterschrieben, vom Verkäufer (vermutlich) nicht, es ist lediglich ein unleserlicher Kringel in der Nähe des Datums, welcher aber auch den Verkaufsort darstellen sollen könnte.
Nun stellte sich aber heraus, dass das Fahrzeug offensichtlich doch einen mittelschweren Unfallschaden hatte, der inzwischen auch zu Problemen (diverse Roststellen, Fahrverhalten etc.) führt.
Außerdem ist der Wert des Wagens dadurch ganz erheblich vermindert.
A möchte das Fahrzeug nicht mehr. B wurde noch nicht auf die Sache angesprochen, es ist aber wohl davon auszugehen, dass B („suspekter“ Gebrauchtwagen-Platz) nicht so einfach das Fahrzeug zurücknehmen wird.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat A?
Welche Chancen hat er, in Ermangelung eines korrekten Vertrages, überhaupt?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Den Hinweis, dass „A“ ziemlich blöd eingekauft hat, bitte ich mir zu ersparen, da ich ebenfalls dieser Meinung, und nicht mit A (oder B) ident bin.
Grüße
formica
P.S.: Wollte das Formular ins Netz stellen, aber mein Server ist derzeit down.
Falls es noch klappt, hier der Link:
http://www.turbo20v.de/bilder/vertrag72.jpg
Ansonsten gerne per e-Mail.