Wenn Dieter Bohlen Polizisten duzen darf....
Von: , Frage gestellt am Do, 9. Feb 2006
s. http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,druck-399643,0...
Hallo,
...darf man selbst das dann auch? Ist man nach der deutschen Verfassung (GG) nicht offiziell gleichberechtigt? Jeder kann schließlich von sich behaupten, daß er jeden duzt und das auch vor Gericht beweisen (indem man z. B. alle dortigen Personen duzt...).
Und darf man - als Betroffener - nun eine Verfassungsklage einreichen, da einem ansonsten ein Bußgeld von 500 € droht?
Gruß, Uwe
