Wenn Dieter Bohlen Polizisten duzen darf....

Von: , Frage gestellt am Do, 9. Feb 2006

s. http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,druck-399643,0...

Hallo,

...darf man selbst das dann auch? Ist man nach der deutschen Verfassung (GG) nicht offiziell gleichberechtigt? Jeder kann schließlich von sich behaupten, daß er jeden duzt und das auch vor Gericht beweisen (indem man z. B. alle dortigen Personen duzt...).

Und darf man - als Betroffener - nun eine Verfassungsklage einreichen, da einem ansonsten ein Bußgeld von 500 € droht?

Gruß, Uwe

26 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Minuten 2 hilfreich
    Re: Wenn Dieter Bohlen Polizisten duzen darf....


    Hallo Uwe! Jeder kann schließlich von :sich behaupten...
    Ja schon. Aber nicht beweisen. Von Herrn Bohlen weiß schließlich jeder, daß er ein einfach gestrickter Proll ist.

    Wenn de Buur ut Büttenwarder nix anners kennt un to jed eenen Du seggt, geit dat ook in Ornung.

    Gruß
    Wolfgang

  2. Antwort von nach 28 Minuten 0 hilfreich
    Re: Wenn Dieter Bohlen Polizisten duzen darf....

    ...darf man selbst das dann auch?
    Natürlich nicht, der einzige, der das noch dürfte, ist Waldi Hartmann. Ist man nach der deutschen
    Verfassung (GG) nicht offiziell gleichberechtigt?
    Nein, sonst würden Frauen nicht grundsätzlich mehr für einen Haarschnitt bezahlen, es würde keine unterschiedlichen Versicherungstarife geben, Männer müssten ChatLines nicht über 190er Nummern anrufen, Frauen über 0800er, etc... Und darf man - als Betroffener - nun eine Verfassungsklage
    einreichen, da einem ansonsten ein Bußgeld von 500 € droht?
    Ja, darfst Du. Eine gute Rechtsschutzversicherung vorausgesetzt.

    Gruß

    Markus

    • Antwort von nach 13 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Wenn Dieter Bohlen Polizisten duzen darf....

      Ist man nach der deutschen
      Verfassung (GG) nicht offiziell gleichberechtigt?
      Nein, sonst würden Frauen nicht grundsätzlich mehr für einen
      Haarschnitt bezahlen, es würde keine unterschiedlichen
      Versicherungstarife geben, Männer müssten ChatLines nicht über
      190er Nummern anrufen, Frauen über 0800er, etc...
      Das hat nun mal grad gar nix mit Art. 3 GG zu tun, da sich die Grundrecht ausschließlich auf das Verhältnis Bürger - Staat beziehen. Mir wäre neu, das Friseure, Versicherungsunternehmen und Schmuddel-Line-Anbieter staatliche Institutionen wären...

      • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
        Aha...?

        Das hat nun mal grad gar nix mit Art. 3 GG zu tun, da sich die
        Grundrechte ausschließlich auf das Verhältnis Bürger - Staat
        beziehen.
        Soso? Dann lesen wir's uns doch mal zusammen durch. Nicht nur Art 3., Absatz eins, sondern auch die anderen:

        Artikel 3
        ...
        (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert
        die tatsächliche Durchsetzung(!) der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

        (3) Niemand darf wegen (..blabla..) benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

        Halten wir fest: Der Staat hat sich dafür einzusetzen, dass alles schön gleichberechtigt abläuft. Nicht nur, was SEIN Verhältnis zu Bürgerinnen und Bürgern angeht. Schon in der Präambel steht, dass das GG für das gesamte Deutsche Volk gilt. Und nicht nur für den Staat.

        Und ich habe nur gesagt, dass man sich da weder dran hält (siehe Friseur, Schmuddel, etc...), noch der Staat etwas unternimmt. Also sage nicht, das GG hätte damit nix zu tun.

        Gruß

        Markus

        • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
          Re: Aha...?

          Ach Markus... Mensch...

          Art. 1 III GG ist doch ganz eindeutig: Die Grundrechte binden die drei Staatsgewalten als unmittelbar geltendes Recht. Es ist völlig unumstritten, dass sie *keine* mittelbare Wirkung unter den Bürgern haben. Die Aufforderung, die tatsächliche Gleichberechtigung durchzusetzen, ist ein Auftrag an den Staat.

          Levay

          • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
            Re^2: Aha...?

            Also ich wär da nicht ganz so sicher, ob Art. 3 GG hier nicht Anwendung findet.

            Wenn der Staat Person A für ein Duzen nicht bestraft und Person B doch, dann ist das zunächst mal ein ganz klarer Fall des Anwendungsbereichs von Art. 3 I GG. Das hat mit Drittwirkung nichts zu tun, da es um das Verhältnis Bürger-Staat im jeweiligen Strafverfahren geht.
            Der Staat behandelt dann in Funktion der Justiz den einen Bürger bei gleichem SV anders als den anderen. Insofern ist das vom Schutzbereich erfasst.

            Die Tatsache, dass bei Bohlen die Umstände des Einzelfalles ggf. anders sind, ist dann nur eine Frage des Grundes der Ungleichbehandlung. Aber wenn der Staat zwei Bürger bei (zunächst mal grundsätzlich) gleichem Verhalten unterschiedlich strafrechtlich behandelt, ist Art. 3 I GG relevant.
            Gruß
            Dea [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
              Re^3: Aha...?

              Hallo Dea,

              meine Antwort bezog sich aber nur noch auf die Behauptung, das Grundgesetz würde "für alle" und "nicht nur für den Staat" gelten. Du hast natürlich Recht: Mein Posting, wenn man es im Zusammenhang liest, ist blödsinnig. Aber diesen Zusammenhang hatte ich selbst gar nicht mehr im Kopf...

              Levay

        • Antwort von nach 19 Stunden 1 hilfreich
          Noch mal ausführlicher

          (3) Niemand darf wegen (..blabla..) benachteiligt oder
          bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung
          benachteiligt werden.
          Ja, aber vom Staat (vgl. Art. 1 III!) Unter Privaten gelten die Grundrechte nur mittelbar über zivilrechtliche Klauseln. Halten wir fest: Der Staat hat sich dafür einzusetzen, dass
          alles schön gleichberechtigt abläuft. Nicht nur, was SEIN
          Verhältnis zu Bürgerinnen und Bürgern angeht. Schon in der
          Präambel steht, dass das GG für das gesamte Deutsche Volk
          gilt. Und nicht nur für den Staat.
          Ja, aber die Grundrechte binden nur den Staat (steht immer noch in Art. 1 III) Und ich habe nur gesagt, dass man sich da weder dran hält
          (siehe Friseur, Schmuddel, etc...), noch der Staat etwas
          unternimmt.
          Hä? Es gibt doch ständig neue Gesetze oder Verordnungen und so weiter, die sich auf Gleichberechtigung beziehen...!?!?!?!?!?!

          Levay



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