Falschaussage eines Zeugen vor Gericht

Hallöchen!

Vor fast einem Jahr ist mir auf einem Parkplatz eine Dame mittleren Alters im Rückwärtsgang in mein seit mehreren Sekunden bereits stehendes Auto gekracht.
Glücklicherweise hatte ich mir die Anschrift eines Augenzeugen notiert, denn - nachdem sie am Ort des Unfalls zunächst ihr Verschulden zugab - begann sie direkt nächsten Tages mit dem Versuch, die Sache so zu drehen, als wäre ich ihr aufgefahren.

Nun standen wir vor einigen Tagen vor dem Richter, wobei sie selbst Zeuge war, zumal das Fahrzeug ihrem Gatten gehörte und dieser mich auf Schadenersatz verklagte, weil sie, aus welchen Gründen auch immer, ihrem Mann das Märchen aufgetischt hat, wonach sie unschuldig und ich ihr aufgefahren sei. Wie dem auch sei, ich hatte „meinen eigenen“ Zeugen und die Sache ist mittlerweile vom Tisch.

Nehmen wir mal an, sie hätte diese falsche Aussage auch noch vor dem Richter gemacht, obwohl der sie ja vorher noch auf ihre Wahrheitspflicht hinwies. Jetzt stellt sich im Laufe des Verfahrens aber doch heraus, dass ihre Aussage falsch war, worauf der Richter aber gar nicht mehr weiter einging. Wie handelt da die Justiz? Fällt diese Falschaussage eines Zeugen letztlich unter den Tisch, weil es möglicherweise im Ermessen des Richters liegt, die Sache weiterzuleiten oder würde das noch ein Nachspiel für sie haben, da sie schliesslich - womöglich aus Angst vor ihrem Ehegatten - erfolglos versucht hat, mir einen Unfall anzulasten, an dem ich keine Schuld trug? Würde mich schon interessieren, weil, wenn das so gewesen wäre, dann würde sie mir schon irgendwie leid tun.

Tom

Hallo Tom,

womöglich aus Angst vor ihrem Ehegatten - erfolglos versucht
hat, mir einen Unfall anzulasten, an dem ich keine Schuld
trug? Würde mich schon interessieren, weil, wenn das so
gewesen wäre, dann würde sie mir schon irgendwie leid tun.

Was heißt da leid tun? Wenn ihr Mann wirklich so schlimm sein sollte, ist sie selber schuld, wenn sie noch bei ihm ist. Ein Auto ist schließlich nur eine Sache, und sie soll froh sein, daß sie kein spielendes Kind über den Haufen gefahren hat.
Ich an deiner Stelle würde mal Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnehmen, was die von der Falschaussage hält. Ob’s was bringt, wage ich allerdings zu bezweifeln, da sie ja wohl ihre Falschaussage noch während der Verhandlung korrigiert hat.

Gruß
Sticky

Es ist nicht Aufgabe eines Richters zu entscheiden, gegen wen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, sondern der Staatsanwaltschaft.

Die Frau hat sich der falschen uneidlichen Aussage (§ 153 StGB) schuldig gemacht; ob in der Rechtspraxis wirklich ein Verfahren zu erwarten ist, kann ich dir allerdings nicht sagen. Aus Sicht eines kleinen Jurastudenten ist die Sache klar: Gegen die Frau muss ermittelt werden.

Je nachdem, wie sehr sie vielleicht unter dem Druck ihres Mannes steht, könnte die Strafe gemildert oder ganz von ihr abgesehen werden, wenn sich die Frau in einem Aussagenotstand (§ 157 StGB) befand. Zu denken wäre auch an Strafmilderung oder Absehen von Strafe, wenn die Frau ihre falschen Angaben noch rechtzeitig berichtet hat (§ 158 StGB), was hier nicht ganz klar wird.

Levay

Ob’s was
bringt, wage ich allerdings zu bezweifeln, da sie ja wohl ihre
Falschaussage noch während der Verhandlung korrigiert hat.

Der Tatbestand ist aber vollendet, sobald die Vernehmung beendet ist. Und das ist der Fall, wenn der Richter zu erkennen gibt, dass die Vernehmung abgeschlossen sein soll. Ansonsten würde § 158 StGB keinen Sinn machen.

Levay

Hallo Sticky,

Ob’s was
bringt, wage ich allerdings zu bezweifeln, da sie ja wohl ihre
Falschaussage noch während der Verhandlung korrigiert hat.

Das ist in meinem Posting vermutlich nicht ganz klar rübergekommen. Also, sie hat nichts korrigiert. Der Richter hat sogar noch nach der Anhörung des zweiten Zeugen gesagt, dass es da wohl Unstimmigkeiten mit ihrer Aussage geben würde. Dennoch ist sie bei der falschen Aussage geblieben und hat sogar noch eins draufgesetzt, sodass der andere Zeuge auch noch mit einem recht energischen „das stimmt ja gar nicht“ dazwischen fuhr.

Grüsse
Tom

Es ist nicht Aufgabe eines Richters zu entscheiden, gegen wen
ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, sondern der
Staatsanwaltschaft.

Das ist soweit richtig. Es ist aber - abgesehen davon, daß natürlich jeder, der es mitbekommen hat, Anzeige erstatten kann - die Entscheidung des Richters, ob er die Zivilakte an die Staatsanwaltschaft gibt oder nicht. Meine Erfahrung: die meisten machen´s nicht. Und dann kriegt´s die Staatsanwaltschaft nun mal einfach nicht mit…

Hallo

Es ist nicht Aufgabe eines Richters zu entscheiden, gegen wen
ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, sondern der
Staatsanwaltschaft.

Nur so aus Interesse, wie erfährt die Staatsanwaltschaft von dem Vorgang?
Ich denke mir der Richter in diesem Verfahren „urteilt“ nicht entgültig über den Wahrheitsgehalt der Aussage, sondern entscheidet nur ob und wie er diese Aussage in die Urteilsfindung dieses Verfahrens einfliessen lässt?
Wir werden also im Protokoll die (falsche) Aussage wiederfinden, evtl. in der Urteilsbegründung nochmal erwähnt… Gibt es einen Mechanismus, der diese mögliche Falschaussage an die Staatsanwaltschaft weiterleitet? Oder ist der Anklagevertreter in diesem Fall in der Pflicht, evtl. eine Untersuchung/Verfahren einzuleiten?

Danke und Gruß,
DW.

siehe mein Posting von vor 7 Minuten… (owT)

Danke habs gesehen, ich schreibe zu langsam :smile:
oT

Hallo!

Also in der Praxis kann man in den seltensten Fällen etwas machen. Ganz einfach deshalb, weil sich der wahre Sachverhalt für einen unabhängigen Dritten einfach nicht eindeutig klären lässt.

Ein Zeuge kann ja im Strafprozess auch den Grundsatz in dubio pro reo für sich beanspruchen, es muss ihm also nachgewiesen werden, dass er falsch ausgesagt hat - wie macht man das nun? Meistens bleiben da nur die gleichen Beweismittel, die eh schon im Zivilprozess aufgenommen wurden und wenn die da nicht reichen, dann reichen sie erst recht nicht im Strafprozess.

Grundsätzlich muss der Zivilrichter einen konkreten Tatverdacht bei der StA anzeigen. Die meisten Richter tun das nicht, ich kenne bei uns am BG und LG Salzburg nur einen Richter, der hier sehr streng ist. Es ist in solchen Fällen zu empfehlen, im Zivilprozess „anzuregen“ den Akt an die StA zur Prüfung weiterzuleiten - dann macht es der Richter sicher - so etwas sollte man aber natürlich nur machen, wenn die falsche Aussage eindeutig nachgewiesen werden kann.

Gruß
Tom

Ein Anwalt hat mir mal erzählt, dass in unglaublich vielen Prozessen Urkundendelikte begangen werden; eigentlich, so habe ihm mal ein Anwalt gesagt, müsse er jedes zweite Verfahren der StA mitteilen - tut er natürlich nicht.

Levay

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