Falschaussage eines Zeugen vor Gericht
Von: , Frage gestellt am Do, 9. Feb 2006
Hallöchen!
Vor fast einem Jahr ist mir auf einem Parkplatz eine Dame mittleren Alters im Rückwärtsgang in mein seit mehreren Sekunden bereits stehendes Auto gekracht.
Glücklicherweise hatte ich mir die Anschrift eines Augenzeugen notiert, denn - nachdem sie am Ort des Unfalls zunächst ihr Verschulden zugab - begann sie direkt nächsten Tages mit dem Versuch, die Sache so zu drehen, als wäre ich ihr aufgefahren.
Nun standen wir vor einigen Tagen vor dem Richter, wobei sie selbst Zeuge war, zumal das Fahrzeug ihrem Gatten gehörte und dieser mich auf Schadenersatz verklagte, weil sie, aus welchen Gründen auch immer, ihrem Mann das Märchen aufgetischt hat, wonach sie unschuldig und ich ihr aufgefahren sei. Wie dem auch sei, ich hatte "meinen eigenen" Zeugen und die Sache ist mittlerweile vom Tisch.
Nehmen wir mal an, sie hätte diese falsche Aussage auch noch vor dem Richter gemacht, obwohl der sie ja vorher noch auf ihre Wahrheitspflicht hinwies. Jetzt stellt sich im Laufe des Verfahrens aber doch heraus, dass ihre Aussage falsch war, worauf der Richter aber gar nicht mehr weiter einging. Wie handelt da die Justiz? Fällt diese Falschaussage eines Zeugen letztlich unter den Tisch, weil es möglicherweise im Ermessen des Richters liegt, die Sache weiterzuleiten oder würde das noch ein Nachspiel für sie haben, da sie schliesslich - womöglich aus Angst vor ihrem Ehegatten - erfolglos versucht hat, mir einen Unfall anzulasten, an dem ich keine Schuld trug? Würde mich schon interessieren, weil, wenn das so gewesen wäre, dann würde sie mir schon irgendwie leid tun.
Tom
