Re: Diebstahl oder nicht?
Hallo,
Diebstahl kann nur an "fremden Sachen" begangen werden. Wenn es sich um derelinquierte Sachen handelt, also um Sachen, an denen der bisherige Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat (§ 959 BGB), können sie im strafrechtlichen Sinn nicht gestohlen werden. Es geht aber darum, dass auch tatsächlich das Eigentum aufgegeben wurde, nicht nur der Besitz (also dass z.B. das Buch nicht nur vorübergehend abgelegt wird, um später abgeholt zu werden, sondern dass der Eigentümer es "überhaupt nicht mehr haben will"). Es wäre dann bei derelinquierten Sachen zu prüfen, ob bereits jemand anderer, z.B. "das Hotel" Eigentum erworben hat (im Hinblick auf § 929 BGB wohl in der Regel nicht). Wenn kein Eigentümer - dann kein Diebstahl.
Ein unangekündigtes Mitnehmen wäre aber jedenfalls riskant, weil die Eigentumsverhältnisse in der Regel nicht offen ersichtlich sind. Da können ganz blöde Verdachtsmomente und Beweisfragen auftauchen und es kann schwierig werden, die Gutgläubigkeit darzulegen.
Handelt es sich hingegen um Sachen, die "dem Hotel" gehören, z.B. zur Lektüre für Wartende bei der Rezeption dienen, ist das "Mitnehmen" Diebstahl.
Grüße, Peter
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