Wenn eine Sendung verschwinden würde

Hi!

Angenommen, man würde über ebay einen PC verkaufen, das Geld
ginge ein, man würde ihn in einem Hermes Paketshop abgeben,
aber er käme nie an. Man würde sich sicher an Hermes wenden,
die aber nur antworten würden, man müßte erst mal drei Wochen
abwarten und dann schriftlich den Verlust melden. Wären die
drei Wochen um, würde man den Verlust schriftlich mitteilen,
aber was, wenn nun gar keine Antwort mehr käme? Was hätte man
davon zu halten, und was könnte man da tun? Polizei? Anwalt?
Was sollte man davon halten, wenn man online den Standort
des Paketes mitverfolgen könnte, dort sähe
„zurückgestellt“ (was lt. tel. Auskunft bedeutet haben
könnte, das Paket war an diesem tag auf dem Wg., dr Fahrer
hat die Auslieferung aber nicht mehr geschafft) , am nächsten
Tag würde vielleicht angezeigt, man habe in den letzten 90
Tagen gar nicht abgeschickt?
Würde es in einem solchem Fall sehr negativ sein, wenn man
keine Rechnung mehr hätte, da man diese ja dem Käufer
mitgeschickt hätte, weil der PC noch Garantie hat?
Nehmen wir weiter an, das Paket wäre bis 500,- € versichert,
der Kaufpreis war aber höher, wer würde auf der Differenz
sitzen bleiben, der Verkäufer oder der Verkäufer?

:smile: Barbara

und was könnte man da tun? Polizei?

Man kann jederzeit Anzeige erstatten, wobei ich die Erfolgsaussichten sehr fraglich finde; denn was deutet denn hier auf eine Straftat hin? Klar könnten wir es mit Diebstahl oder Unterschlagung zu tun haben…

Man kann auch jederzeit einen Anwalt beauftragen, die rechtliche Situation zu klären.

Anwalt?

Einen Anwalt einzuschalten, um Ansprüche geltend zu machen, halte ich allerdings hier für überflüssig, denn man könnte etwaige Ansprüche ja auch erst mal ohne Anwalt stellen.

Was sollte man davon halten, wenn man online den Standort
des Paketes mitverfolgen könnte, dort sähe
„zurückgestellt“ (was lt. tel. Auskunft bedeutet haben
könnte, das Paket war an diesem tag auf dem Wg., dr Fahrer
hat die Auslieferung aber nicht mehr geschafft) , am nächsten
Tag würde vielleicht angezeigt, man habe in den letzten 90
Tagen gar nicht abgeschickt?

Das ist wohl eher eine Frage für das Brett Logistik oder so; es ist jedenfalls keine rechtliche Frage.

Würde es in einem solchem Fall sehr negativ sein, wenn man
keine Rechnung mehr hätte, da man diese ja dem Käufer
mitgeschickt hätte, weil der PC noch Garantie hat?

Die Frage beantwortest du dir ja selbst. Natürlich ist der Verlust einer Rechnung als Beleg negativ.

Nehmen wir weiter an, das Paket wäre bis 500,- € versichert,
der Kaufpreis war aber höher, wer würde auf der Differenz
sitzen bleiben, der Verkäufer oder der Verkäufer?

§ 447 I S. 1 BGB: Die Preisgefahr geht auf den Käufer in dem Moment über, da der Verkäufer die Sache an Hermes übergeben hat. Der Käufer hat gegen den Verkäufer grds. keinen Anspruch, wenn überhaupt nur aus Drittschadensliquidation, das aber konkret wohl auch nicht, weil er (insoweit) keinen Schaden hat; denn § 421 I S. 2 HGB gewährt ihm einen eigenen Anspruch gegen Hermes.

Levay

und was könnte man da tun? Polizei?

Man kann jederzeit Anzeige erstatten, wobei ich die
Erfolgsaussichten sehr fraglich finde; denn was deutet denn
hier auf eine Straftat hin? Klar könnten wir es mit

Diebstahl

oder Unterschlagung zu tun haben…

Eben.

Man kann auch jederzeit einen Anwalt beauftragen, die
rechtliche Situation zu klären.

Anwalt?

Einen Anwalt einzuschalten, um Ansprüche geltend zu machen,
halte ich allerdings hier für überflüssig, denn man könnte
etwaige Ansprüche ja auch erst mal ohne Anwalt stellen.

Könnte man, ja. Wenn doch aber Mails und Briefe unbeantwortet
blieben?

Was sollte man davon halten, wenn man online den Standort
des Paketes mitverfolgen könnte, dort sähe
„zurückgestellt“ (was lt. tel. Auskunft bedeutet haben
könnte, das Paket war an diesem tag auf dem Wg., dr Fahrer
hat die Auslieferung aber nicht mehr geschafft) , am

nächsten

Tag würde vielleicht angezeigt, man habe in den letzten 90
Tagen gar nicht abgeschickt?

Das ist wohl eher eine Frage für das Brett Logistik oder so;
es ist jedenfalls keine rechtliche Frage.

Das würde aber darauf hindeuten, das an diesem Tag das Paket
auf dem Wagen war? Und sich dann in Luft aufgelöst hat?

Würde es in einem solchem Fall sehr negativ sein, wenn man
keine Rechnung mehr hätte, da man diese ja dem Käufer
mitgeschickt hätte, weil der PC noch Garantie hat?

Die Frage beantwortest du dir ja selbst. Natürlich ist der
Verlust einer Rechnung als Beleg negativ.

Nehmen wir weiter an, das Paket wäre bis 500,- €

versichert,

der Kaufpreis war aber höher, wer würde auf der Differenz
sitzen bleiben, der Verkäufer oder der Verkäufer?

§ 447 I S. 1 BGB: Die Preisgefahr geht auf den Käufer in dem
Moment über, da der Verkäufer die Sache an Hermes übergeben
hat. Der Käufer hat gegen den Verkäufer grds. keinen

Anspruch,

wenn überhaupt nur aus Drittschadensliquidation, das aber
konkret wohl auch nicht, weil er (insoweit) keinen Schaden
hat; denn § 421 I S. 2 HGB gewährt ihm einen eigenen

Anspruch

gegen Hermes.

Levay

Ich danke Dir und grüße Dich und wünsche ein angenehmes
Wochenende.

:smile: Barbara

und was könnte man da tun? Polizei?

Man kann jederzeit Anzeige erstatten, wobei ich die
Erfolgsaussichten sehr fraglich finde; denn was deutet denn
hier auf eine Straftat hin? Klar könnten wir es mit

Diebstahl

oder Unterschlagung zu tun haben…

Eben.

Ich glaube nicht, dass Ermittlungen hier was bringen. Es gehen täglich unendlich viele Pakete verloren, und dass man da einen Diebstahl nachweisen kann … na ja …

Einen Anwalt einzuschalten, um Ansprüche geltend zu machen,
halte ich allerdings hier für überflüssig, denn man könnte
etwaige Ansprüche ja auch erst mal ohne Anwalt stellen.

Könnte man, ja. Wenn doch aber Mails und Briefe unbeantwortet
blieben?

Kann man Klage erheben, mit oder ggf. auch ohne Anwalt. Aber das ist ja selbstverständlich.

Das würde aber darauf hindeuten, das an diesem Tag das Paket
auf dem Wagen war? Und sich dann in Luft aufgelöst hat?

Und? Was soll das dem Richter jetzt sagen?

Ich danke Dir und grüße Dich und wünsche ein angenehmes
Wochenende.

Danke, gleichfalls.

Levay