Hi!
Angenommen, man würde über ebay einen PC verkaufen, das Geld
ginge ein, man würde ihn in einem Hermes Paketshop abgeben,
aber er käme nie an. Man würde sich sicher an Hermes wenden,
die aber nur antworten würden, man müßte erst mal drei Wochen
abwarten und dann schriftlich den Verlust melden. Wären die
drei Wochen um, würde man den Verlust schriftlich mitteilen,
aber was, wenn nun gar keine Antwort mehr käme? Was hätte man
davon zu halten, und was könnte man da tun? Polizei? Anwalt?
Was sollte man davon halten, wenn man online den Standort
des Paketes mitverfolgen könnte, dort sähe
„zurückgestellt“ (was lt. tel. Auskunft bedeutet haben
könnte, das Paket war an diesem tag auf dem Wg., dr Fahrer
hat die Auslieferung aber nicht mehr geschafft) , am nächsten
Tag würde vielleicht angezeigt, man habe in den letzten 90
Tagen gar nicht abgeschickt?
Würde es in einem solchem Fall sehr negativ sein, wenn man
keine Rechnung mehr hätte, da man diese ja dem Käufer
mitgeschickt hätte, weil der PC noch Garantie hat?
Nehmen wir weiter an, das Paket wäre bis 500,- € versichert,
der Kaufpreis war aber höher, wer würde auf der Differenz
sitzen bleiben, der Verkäufer oder der Verkäufer?
Barbara