Wenn eine Sendung verschwinden würde...

Von: , Frage gestellt am Fr, 10. Feb 2006

Hi!

Angenommen, man würde über ebay einen PC verkaufen, das Geld
ginge ein, man würde ihn in einem Hermes Paketshop abgeben,
aber er käme nie an. Man würde sich sicher an Hermes wenden,
die aber nur antworten würden, man müßte erst mal drei Wochen
abwarten und dann schriftlich den Verlust melden. Wären die
drei Wochen um, würde man den Verlust schriftlich mitteilen,
aber was, wenn nun gar keine Antwort mehr käme? Was hätte man
davon zu halten, und was könnte man da tun? Polizei? Anwalt?
Was sollte man davon halten, wenn man online den Standort
des Paketes mitverfolgen könnte, dort sähe
"zurückgestellt" (was lt. tel. Auskunft bedeutet haben
könnte, das Paket war an diesem tag auf dem Wg., dr Fahrer
hat die Auslieferung aber nicht mehr geschafft) , am nächsten
Tag würde vielleicht angezeigt, man habe in den letzten 90
Tagen gar nicht abgeschickt?
Würde es in einem solchem Fall sehr negativ sein, wenn man
keine Rechnung mehr hätte, da man diese ja dem Käufer
mitgeschickt hätte, weil der PC noch Garantie hat?
Nehmen wir weiter an, das Paket wäre bis 500,- € versichert,
der Kaufpreis war aber höher, wer würde auf der Differenz
sitzen bleiben, der Verkäufer oder der Verkäufer?


:-) Barbara

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Wenn eine Sendung verschwinden würde...

    und was könnte man da tun? Polizei?
    Man kann jederzeit Anzeige erstatten, wobei ich die Erfolgsaussichten sehr fraglich finde; denn was deutet denn hier auf eine Straftat hin? Klar könnten wir es mit Diebstahl oder Unterschlagung zu tun haben...

    Man kann auch jederzeit einen Anwalt beauftragen, die rechtliche Situation zu klären. Anwalt?
    Einen Anwalt einzuschalten, um Ansprüche geltend zu machen, halte ich allerdings hier für überflüssig, denn man könnte etwaige Ansprüche ja auch erst mal ohne Anwalt stellen. Was sollte man davon halten, wenn man online den Standort
    des Paketes mitverfolgen könnte, dort sähe
    "zurückgestellt" (was lt. tel. Auskunft bedeutet haben
    könnte, das Paket war an diesem tag auf dem Wg., dr Fahrer
    hat die Auslieferung aber nicht mehr geschafft) , am nächsten
    Tag würde vielleicht angezeigt, man habe in den letzten 90
    Tagen gar nicht abgeschickt?
    Das ist wohl eher eine Frage für das Brett Logistik oder so; es ist jedenfalls keine rechtliche Frage. Würde es in einem solchem Fall sehr negativ sein, wenn man
    keine Rechnung mehr hätte, da man diese ja dem Käufer
    mitgeschickt hätte, weil der PC noch Garantie hat?
    Die Frage beantwortest du dir ja selbst. Natürlich ist der Verlust einer Rechnung als Beleg negativ. Nehmen wir weiter an, das Paket wäre bis 500,- € versichert,
    der Kaufpreis war aber höher, wer würde auf der Differenz
    sitzen bleiben, der Verkäufer oder der Verkäufer?
    § 447 I S. 1 BGB: Die Preisgefahr geht auf den Käufer in dem Moment über, da der Verkäufer die Sache an Hermes übergeben hat. Der Käufer hat gegen den Verkäufer grds. keinen Anspruch, wenn überhaupt nur aus Drittschadensliquidation, das aber konkret wohl auch nicht, weil er (insoweit) keinen Schaden hat; denn § 421 I S. 2 HGB gewährt ihm einen eigenen Anspruch gegen Hermes.

    Levay

    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Wenn eine Sendung verschwinden würde...

      und was könnte man da tun? Polizei?
      Man kann jederzeit Anzeige erstatten, wobei ich die
      Erfolgsaussichten sehr fraglich finde; denn was deutet denn
      hier auf eine Straftat hin? Klar könnten wir es mit
      Diebstahl oder Unterschlagung zu tun haben...
      Eben.
      Man kann auch jederzeit einen Anwalt beauftragen, die
      rechtliche Situation zu klären. Anwalt?
      Einen Anwalt einzuschalten, um Ansprüche geltend zu machen,
      halte ich allerdings hier für überflüssig, denn man könnte
      etwaige Ansprüche ja auch erst mal ohne Anwalt stellen.
      Könnte man, ja. Wenn doch aber Mails und Briefe unbeantwortet
      blieben? Was sollte man davon halten, wenn man online den Standort
      des Paketes mitverfolgen könnte, dort sähe
      "zurückgestellt" (was lt. tel. Auskunft bedeutet haben
      könnte, das Paket war an diesem tag auf dem Wg., dr Fahrer
      hat die Auslieferung aber nicht mehr geschafft) , am
      nächsten Tag würde vielleicht angezeigt, man habe in den letzten 90
      Tagen gar nicht abgeschickt?
      Das ist wohl eher eine Frage für das Brett Logistik oder so;
      es ist jedenfalls keine rechtliche Frage.
      Das würde aber darauf hindeuten, das an diesem Tag das Paket
      auf dem Wagen war? Und sich dann in Luft aufgelöst hat? Würde es in einem solchem Fall sehr negativ sein, wenn man
      keine Rechnung mehr hätte, da man diese ja dem Käufer
      mitgeschickt hätte, weil der PC noch Garantie hat?
      Die Frage beantwortest du dir ja selbst. Natürlich ist der
      Verlust einer Rechnung als Beleg negativ. Nehmen wir weiter an, das Paket wäre bis 500,- €
      versichert, der Kaufpreis war aber höher, wer würde auf der Differenz
      sitzen bleiben, der Verkäufer oder der Verkäufer?
      § 447 I S. 1 BGB: Die Preisgefahr geht auf den Käufer in dem
      Moment über, da der Verkäufer die Sache an Hermes übergeben
      hat. Der Käufer hat gegen den Verkäufer grds. keinen
      Anspruch, wenn überhaupt nur aus Drittschadensliquidation, das aber
      konkret wohl auch nicht, weil er (insoweit) keinen Schaden
      hat; denn § 421 I S. 2 HGB gewährt ihm einen eigenen
      Anspruch gegen Hermes.

      Levay
      Ich danke Dir und grüße Dich und wünsche ein angenehmes
      Wochenende.


      :-) Barbara

      • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Wenn eine Sendung verschwinden würde...

        und was könnte man da tun? Polizei?
        Man kann jederzeit Anzeige erstatten, wobei ich die
        Erfolgsaussichten sehr fraglich finde; denn was deutet denn
        hier auf eine Straftat hin? Klar könnten wir es mit
        Diebstahl oder Unterschlagung zu tun haben...
        Eben.
        Ich glaube nicht, dass Ermittlungen hier was bringen. Es gehen täglich unendlich viele Pakete verloren, und dass man da einen Diebstahl nachweisen kann ... na ja ... Einen Anwalt einzuschalten, um Ansprüche geltend zu machen,
        halte ich allerdings hier für überflüssig, denn man könnte
        etwaige Ansprüche ja auch erst mal ohne Anwalt stellen.
        Könnte man, ja. Wenn doch aber Mails und Briefe unbeantwortet
        blieben?
        Kann man Klage erheben, mit oder ggf. auch ohne Anwalt. Aber das ist ja selbstverständlich. Das würde aber darauf hindeuten, das an diesem Tag das Paket
        auf dem Wagen war? Und sich dann in Luft aufgelöst hat?
        Und? Was soll das dem Richter jetzt sagen? Ich danke Dir und grüße Dich und wünsche ein angenehmes
        Wochenende.
        Danke, gleichfalls.

        Levay

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