Streik bei der Müllabfuhr

Von: , Frage gestellt am Fr, 10. Feb 2006

Hallo!

Seit einer Woche streikt in Süddeutschland die Müllabfuhr. Nun ist es ja so, daß der Bürger Geld entrichtet um seinen Müll abholen zu lassen.Die Stadt kommt ihrem "Vertrag" in dem Fall ja nicht nach. Hat der Bürger hier Rechte, sein Geld zurück zu fordern? Muß die Stadt Gebühren nachlassen?

Gruß

Goof

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 59 Minuten 0 hilfreich
    Re: Streik bei der Müllabfuhr

    Hallo,

    nein, muss sie nicht. Höhere Gewalt und Streiks sind idR ausgeschlossen. Wenn du bei VW dein Auto eine Woche später bekommst weil die IG Metall streikt, dann bekomsmt du ja auch nichts (obwohl du das Auto z. B. gewerblich einsetzen wolltest und nun keine Geschäfte machen kannst). [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 5 Stunden 2 hilfreich
    Re: Streik bei der Müllabfuhr

    Hallo, Hat der Bürger hier Rechte, sein Geld zurück zu
    fordern? Muß die Stadt Gebühren nachlassen?
    und wie entsorgst du den Müll der in der Zeit anfällt, in denen du keine Gebühren zahlen möchstest? In den Wald schmeißen? Nach dem Streik wird der gesamte Müll abgeholt. Darum musst du auch während des Streiks die Gebühren zahlen.

    Gruß

    Johannes

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