Wiederrufsrecht bei Vertagsumstellung Handy

Von: , Frage gestellt am Fr, 10. Feb 2006

Hallo liebe Experten,

gesetzt folgender Fall:
Person A, ca. 70 Jahre alt und in Vertragsdingen ein wenig unbedarft, möchte seinen Handyvertrag ändern, um ein subventioniertes Handy zu bekommen, da sein altes defekt ist.
Verkäufer brummt ihm eine Vertagsumstellung auf, mit den Worten: Ihr Tarif ist zu teuer, nehm'se den, kostet 15€ im Monat und Sie haben 50 Freiminuten.
Person A ist verzückt: soviel telefonier ich ja nie im Monat.
Verkäufer: Na dann kontrollieren Sie kurz vor Monatsende die verbliebenen Freiminuten und benutzen dann für diesen Rest Ihr Handy statt dem Festnetzanschluß.
Person A unterschreibt den Vertrag, ohne zu wissen, das Die Freiminuten nur für Gespräche ins Festnetz, oder innerhalb des Betreibernetzes gelten, alle übrigen Gespräche mit 60 Cent pro Minute abgerechnet werden. Person A ist natürlich im Familien und Bekanntenkreis der einzige in diesem Netz.
Die Hinterfozigkeit des Verkäufers kann man natürlich nicht nachweisen, da Person A alleine mit ihm war.
Gibt es nun auch ein Widerrufsrecht bei Handyverträgen, oder nicht.
Der Verkäufer lehnt am nächsten Tag den Widerruf ab, da nicht rechtens.
Bitte um Eure Meinung.

Viele Grüße
Tom

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wiederrufsrecht bei Vertagsumstellung Handy

    Hallo Tom,

    es stimmt leider: Keine Rechtsgrundlage für einen Widerruf bei dieser Sachlage.

    Gruss Ivo

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Wiederrufsrecht bei Vertagsumstellung Handy

    Hallo

    Es könnte lediglich vereinbart werden, dass es Tarifumstellung kostenfrei veranlasst wird aufgrund der Falschaussage.
    Es kommt jedoch darauf an, was unterschrieben wurde. Steht mit dabei, dass durch die Vertragsverlängerung( VVL) auch die neuen AGBs und die Preisliste anerkannt wurde?

    Wenn man bei solchen Reklamationen sachlich bleibt und nicht gleich mit allem was geht droht, dann zeigen sich viele Firmen sehr kulant.

    Herr Rentner soll einen Brief verfassen mit der Information der Falschberatung, "was er will" ( sprich: Rückumstellung oder Gutschrift) und eine Rückantwort binnen 14 Tagen fordern.

    Falls Du den Minutenpaket bei D1 und D2 mit 50 Minuten meinst - gegen 5 Euro mehr bekommt der Herr Rentner tatsächlich alle Freiminuten in alle Netze ;)

    Gruß
    Blue
    *der solche Reklas bearbeiten darf* [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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