Verkehrs(?)rechtsfrage

Von: , Frage gestellt am Sa, 11. Feb 2006

Hallo liebe Experten,
und natürlich auch ein herzliches Hallo an alle Nicht-Experten :-)

wie ist folgende Aussage (verkehrs)rechtlich zu bewerten: "Wenn mir jemand zu dicht auffährt, dann verringere ich ganz langsam die Geschwindigkeit, um meine Geschwindigkeit dem Sicherheitsabstand anzupassen." Fällt das schon in den Bereich Nötigung oder der hat der Auffahrer genötigt und das ist ein legales Mittel der "Gegenwehr"? Ich weiß es nicht... Will's aber wissen ;-)

Mich interessiert jetzt in erster Linie der rechtliche Aspekt. ;-)

Liebe Grüße
Anja

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Verkehrs(?)rechtsfrage

    Hallo Anja, und natürlich auch ein herzliches Hallo an alle Nicht-Experten -)
    danke ;-) wie ist folgende Aussage (verkehrs)rechtlich zu bewerten:
    "Wenn mir jemand zu dicht auffährt, dann verringere ich ganz
    langsam die Geschwindigkeit, um meine Geschwindigkeit dem
    Sicherheitsabstand anzupassen." Fällt das schon in den Bereich
    Nötigung oder der hat der Auffahrer genötigt und das ist ein
    legales Mittel der "Gegenwehr"? Ich weiß es nicht... Will's
    aber wissen ;-)
    Da werde ich nicht helfen können, als 'nicht-Experte' reicht es bei mir nur zu einer persönlichen Ansicht. Ich bin aber gespannt, was die experten dazu sagen, sicher werden sie mich wieder in der Luft zerreißen. ;-) Mich interessiert jetzt in erster Linie der rechtliche Aspekt.
    ;-)
    Ich denke, daß Du für den Sicherheitsabstand hinter dir nicht verantwortlich bist. Das merkst Du spätestens bei einem Auffahrunfall, denn da ist üblicher weise der Schuld, der auffährt. Ein Recht auf Gegenwehr gibt es im Straßenverkehr nicht. Die Verkehrsteilnehmer dazu zu bewegen, sich an die Vorschriften zu halten ist Aufgabe der Polizei. Bei irgend einer Sendung im Fernsehen hat ein Verkehrspolizist mal geäußert, es wäre Nötigung, wenn Du einen anderen Verkehrsteilnehmer daran hinderst eine Straftat zu begehen. (Dabei ging es speziell darum, eine Spur zu blockieren um einen Raser aufzuhalten.)

    Zusammenfassung:
    Ja, das ist Nötigung, darfst Du nicht.

    Gruß, Rainer

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Verkehrs(?)rechtsfrage

      Hallo, Ja, das ist Nötigung, darfst Du nicht.
      wo ist denn da die rechtswidrige Handlung, die Voraussetzung für den Tatbestand der Nötigung ist? Solange die Geschwindigkeit nicht völlig unangebracht ist, nicht plötzlich gebremst wird und das Rechtsfahrgebot befolgt wird, erkenne ich im geschilderten Fall keine Verpflichtung, die gegenwärtige Geschwindigkeit beizubehalten.

      Gruß,
      Christian

    • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
      Re^2: Schadensbegrenzung <> Rechthaberei

      hi "Wenn mir jemand zu dicht auffährt, dann verringere ich ganz
      langsam die Geschwindigkeit, um meine Geschwindigkeit dem
      Sicherheitsabstand anzupassen."
      SO ist das nicht nur richtig sondern dazu ist man auch verpflichtet !! Denn ... Ich denke, daß Du für den Sicherheitsabstand hinter dir nicht
      verantwortlich bist.
      ... aber für den VOR ihr .. je dichter der Hintermann auffährt, um so grösser muss sie den Abstand zum Vordermann halten Das merkst Du spätestens bei einem Auffahrunfall, denn da ist
      üblicher weise der Schuld, der auffährt.
      Ausnahme davon : bei einem Auffahrunfall bei dem das eigene Auto durch den Hintermann auf das vor einem fahrende Auto geschoben wird, bekommt man selber eine Teilschuld - und zwar aus genau dem Grund : Man selber hat seine Geschwindigkeit so an zupassen, dass der Hintermann einen im Falle eines Auffahrunfalles NICHT auf den Vordermann schieben kann .. gut, gell ?

      D.h. die Threaderöffnerin handelt GENAU RICHTIG, wenn sie den Fuß vom Gas nimmt (deutlich zu bremsen wäre Nötigung) und so den eigenen Sicherheitsabstand zum Vordermann vergrössert ...

      Wenn dort kein Vordermann ist und man sich auf der rechten Spur der BAB befindet hilft allerdings nur noch ignorieren Ein Recht auf Gegenwehr gibt es im Straßenverkehr
      nicht. Die Verkehrsteilnehmer dazu zu bewegen, sich an die
      Vorschriften zu halten ist Aufgabe der Polizei.
      Man erzieht damit nicht den Hintermann sondern verringert den möglichen Schaden im Falle eines Auffahrunfalles. Mal ganz davon abgesehen dass der Hintermann einen, wenn man langsamer wird, auch schneller und zügiger überholen kann Zusammenfassung:
      Ja, das ist Nötigung, darfst Du nicht.
      falsch sie darf langsamer werden, aber keine Vollbremsung machen - das ist ein Unterschied !

      Gruß H.

  2. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Verkehrs(?)rechtsfrage

    Hallo! wie ist folgende Aussage (verkehrs)rechtlich zu bewerten:
    "Wenn mir jemand zu dicht auffährt, dann verringere ich ganz
    langsam die Geschwindigkeit, um meine Geschwindigkeit dem
    Sicherheitsabstand anzupassen."
    Der deutsche an Sich hebt sehr gern den Zeigefinger und vergisst dabei, dass es nicht Aufgabe jeden einzelnen Verkehrsteilnehmers ist, die Vorschriften der StVo durchzusetzen.


    Gruß,

    Florian.

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Verkehrs(?)rechtsfrage

      Hallo Florian, Der deutsche an Sich hebt sehr gern den Zeigefinger und
      vergisst dabei, dass es nicht Aufgabe jeden einzelnen
      Verkehrsteilnehmers ist, die Vorschriften der StVo
      durchzusetzen.
      Ich sagte ja "rechtlich", nicht moralisch ;-) Darum habe ich zu der Aussage keine persönliche Stellung bezogen ;-)

      Aber danke trotzdem.

      Viele Grüße
      Anja

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Recht und Moral und die Moral vom Recht

        Hallo! Ich sagte ja "rechtlich", nicht moralisch ;-) Darum habe ich
        zu der Aussage keine persönliche Stellung bezogen ;-)
        Das war eine rechtliche Antwort, die man vielleicht als solche nicht so einfach erkennen konnte ;-)
        Die StVO dient der Sicherheit des Straßenverkehrs und vermittelt keine subjektiven öffentlichen Rechte, schon gar keine Ansprüche gegen andere Verkehrsteilnehmer. Deshalb gehört das zu einer umfassenden rechtlichen Würdigung dieser Frage, klarzustellen, dass, selbst wenn es keine Nötigung sein sollte, rechtlich nicht in Ordnung geht. Es verstößt nämlich bestimmt gegen das Rücksichtnahmegebot, dessen Durchsetzung gegenüber dem Hinterherfahrenden nicht Aufgabe des Vorausfahrenden ist.


        Florian.

  3. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Verkehrs(?)rechtsfrage

    Hi Anja

    P.S. KEIN EXPERTE .. aber viiiiel Erfahrung ...gute und schlechte...:O)

    Wieso muß man erst langsamer werden, wenn einer dicht auffährt??
    Lass ihn einfach vorbei und die Sache ist erledigt!!
    Solltest Du mit Deiner "Fahrweise" andere behindern so wäre dass tatsächlich schon mal eine Nötigung, obwohl dieser Fall kaum vor Gericht kommen würde...

    Faustregel: Die Polizei ist dazu da andere zu erziehen wir nicht!!
    Wir sind brav und lassen die Raser vorbei!
    Und ein legales Mittel der Gegenwehr gibt es nicht! schon das Wort alleine hat mit dem 1.§ nix zu tun oder??

    Ich kann mir vorstellen, dass jeder mal in die Situation kommen könnte etwas schneller fahren zu müssen.
    Stell Dir nun vor, man wird vom Verkehrsteilnehmer "Überkorrekt" durch sein überangepasstes Fahren behindert??
    Wenn das nicht agressiv macht??

    Silvio [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Verkehrs(?)rechtsfrage

      Hi Silvio, P.S. KEIN EXPERTE .. aber viiiiel Erfahrung ...gute und
      schlechte...:O)
      Ist ja auch nicht sooooo wichtig ;-) Es gibt ja auch Nicht-Experten die Ahnung haben :-) Wieso muß man erst langsamer werden, wenn einer dicht
      auffährt??
      Hmmmmmm... Evtl. weil man durch diese Fahrweise seine eigene Sicherheit gefährdet sieht? Nur mal so als Idee... Lass ihn einfach vorbei und die Sache ist erledigt!!
      Na von mir aus gerne! Nähmen wir aber einmal an, es würde sich auf einer BAB zutragen und man würde artig rechts fahren, sie wäre soweit frei, daß derjenige überholen könnte - problemlos. Man würde also niemanden behindern, sondern ist nur um seine eigene Sicherheit besorgt. Solltest Du mit Deiner "Fahrweise" andere behindern so wäre
      dass tatsächlich schon mal eine Nötigung, obwohl dieser Fall
      kaum vor Gericht kommen würde...
      Das ist klar... Faustregel: Die Polizei ist dazu da andere zu erziehen wir
      nicht!!
      Das auch :-) Wir sind brav und lassen die Raser vorbei!
      Wie gesagt, von mir aus kann mich jeder überholen wie es ihm beliebt! Ich fahre ja sogar des öfteren EXTRA weit rechts und gebe Zeichen, daß ich jemanden vorbei lasse ;-) Und ich habe es auch manchmal eilig *grins* Und ein legales Mittel der Gegenwehr gibt es nicht! schon das
      Wort alleine hat mit dem 1.§ nix zu tun oder??
      Darum hatte ich es ja in Anführungsstriche geschrieben. Wußte es nicht besser zu beschreiben. :-/ Ich kann mir vorstellen, dass jeder mal in die Situation
      kommen könnte etwas schneller fahren zu müssen.
      Stell Dir nun vor, man wird vom Verkehrsteilnehmer
      "Überkorrekt" durch sein überangepasstes Fahren behindert??
      Wenn das nicht agressiv macht??
      Och, mich macht es zuweilen auch agressiv, wenn Leute meinen, sie müßten in meinem Kofferraum mitfahren, obwohl alles frei ist und sie locker überholen könnten. Noch blöder finde ich solches Verhalten auf einer freien BAB. Umgekehrt nerven mich Leute, die meinen sich auf einer trockenen Strasse tagsüber mit 70km/h in der Gegend rumzustopseln. Also ich verstehe schon einfach mal beide Seiten! Darum ja rechtlich, nicht moralisch ;-)

      Danke aber soweit :-)

      Viele Grüße
      Anja

  4. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    richtig

    Hallo! wie ist folgende Aussage (verkehrs)rechtlich zu bewerten:
    "Wenn mir jemand zu dicht auffährt, dann verringere ich ganz
    langsam die Geschwindigkeit, um meine Geschwindigkeit dem
    Sicherheitsabstand anzupassen." Fällt das schon in den Bereich
    Nötigung oder der hat der Auffahrer genötigt und das ist ein
    legales Mittel der "Gegenwehr"? Ich weiß es nicht... Will's
    aber wissen ;-)
    Es ist kein Mittel zur Gegenwehr, aber es ist die richtige Vorgangsweise. Wenn hinten jemand zu knapp auffährt und du kannst das erkennen, dann ist der Sicherheitsabstand nach vorne hin so viel zu verlängern, dass im Falle einer plötzlichen Bremsung des Vordermannes möglichst ein Auffahrunfall des hinten zu knapp Auffahrenden verhindert werden kann. Da das die richtige Vorgangsweise ist muss derjenige, der zu knapp auffährt auch damit rechnen, dass der Vordermann seine Geschwindigkeit reduziert.

    Was nicht erlaubt wäre, wäre aber ein plötzliches, unvermitteltes Abbremsen ohne Grund (etwa nur um den Hintermann zum Bremsen zu zwingen) - sieht man ja auch öfter, aber das ist definitiv verboten. Mich interessiert jetzt in erster Linie der rechtliche Aspekt.
    ;-)
    Ja der ist ja auch der interessante und wichtige - den anderen Unsinn, der in diesem Zusammenhang oft verzapft wird, kann eh keiner mehr hören - etwa dass der Vordermann schuld ist, wenn hinten jemand zu knapp auffährt und dann plötzlich zum Überholen gezwungen wird oder ähnlicher Stumpfsinn...

    Gruß
    Tom

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