Baurecht - Carport
Von: , Frage gestellt am Sa, 11. Feb 2006
Hallo,
es soll ein neues Baurecht geben, nach dem man einen Carport ohne Genehmigung errichten darf? Gilt das evtl. auch in einer Siedlung eines Vereins?
Danke!
Gruß jetme
Hallo,
es soll ein neues Baurecht geben, nach dem man einen Carport ohne Genehmigung errichten darf? Gilt das evtl. auch in einer Siedlung eines Vereins?
Danke!
Gruß jetme
Hallo!
Welches Bundesland, was für ein Verein?
Florian
Hallo
man nehme:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetz...
§ 62 Verfahrensfreie Vorhaben
Garagen und überdachte Stellplätze (sind Carports) bis zu 3 m Wandhöhe und 30 m² Brutto-Grundfläche.
Ausnahme: Im Außenbereich
Vorschlag:
Falls du nicht weißt, ob ihr euch im Außenbereich befindet, versuche bei der Stadt / Bauordnungsamt zu erfahren, ob es nach BauGB Innen - oder Außenbereich ist, teilweise hilft es schon weiter, in Erfahrung zu bringen, ob es einen B-Plan gibt.
Teufelchen
Hallo
man nehme:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetz...
§ 62 Verfahrensfreie Vorhaben
Garagen und überdachte Stellplätze (sind Carports) bis zu 3 m
Wandhöhe und 30 m² Brutto-Grundfläche.
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Teufelchen
Hallo Teufelchen,
recht vielen Dank auch! Jetzt muss nur noch abgeklärt werden, inwieweit das Vereinsrecht noch zu beachten ist....
Gruß jetme