Baurecht - Carport

Von: , Frage gestellt am Sa, 11. Feb 2006

Hallo,

es soll ein neues Baurecht geben, nach dem man einen Carport ohne Genehmigung errichten darf? Gilt das evtl. auch in einer Siedlung eines Vereins?

Danke!
Gruß jetme

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 26 Minuten 0 hilfreich
    Re: Baurecht - Carport

    Hallo!

    Welches Bundesland, was für ein Verein?

    Florian

    • Antwort von nach 32 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Baurecht - Carport

      Hallo!

      Welches Bundesland, was für ein Verein?

      Florian
      Hallo Florian,

      Bundesland Berlin; Sportverein


      Jetme

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Passe

        Hallo!

        Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Da kann ich also leider nicht helfen...

        Gruß,

        Florian.

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Baurecht - Carport

    Hallo

    man nehme:
    http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetz...

    § 62 Verfahrensfreie Vorhaben

    Garagen und überdachte Stellplätze (sind Carports) bis zu 3 m Wandhöhe und 30 m² Brutto-Grundfläche.

    Ausnahme: Im Außenbereich

    Vorschlag:
    Falls du nicht weißt, ob ihr euch im Außenbereich befindet, versuche bei der Stadt / Bauordnungsamt zu erfahren, ob es nach BauGB Innen - oder Außenbereich ist, teilweise hilft es schon weiter, in Erfahrung zu bringen, ob es einen B-Plan gibt.

    Teufelchen

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Baurecht - Carport

      Hallo

      man nehme:
      http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetz...

      § 62 Verfahrensfreie Vorhaben

      Garagen und überdachte Stellplätze (sind Carports) bis zu 3 m
      Wandhöhe und 30 m² Brutto-Grundfläche.

      .......................... Teufelchen
      Hallo Teufelchen,

      recht vielen Dank auch! Jetzt muss nur noch abgeklärt werden, inwieweit das Vereinsrecht noch zu beachten ist....

      Gruß jetme

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