Konformitätserklärung 1999/5/EC freiwillig?

Von: , Frage gestellt am Sa, 11. Feb 2006

Hallo,
bei vielen Produkten (Handys etc.) findet man in der Bedienungsanleitung den Hinweis auf obige Konformitätserklärung. Ist diese Erklärung freiwillig, zeugt also von höherer Qualität oder ist das zwingendes EU-Recht? Ein Bekannter hat nämlich ein Telefon bei ebay gekauft, das keinen Firmennamen trägt, keine Herstellungsnummer oder CE-Zeichen hat, nicht funktioniert, und die Bedienungsanleitung besteht aus einer DIN-A4-Seite. Darf so ein Telefon überhaupt in der EU verkauft werden? Es kommt sicher aus Fernost.
Vielen Dank schon mal,
wynmuck

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Konformitätserklärung 1999/5/EC freiwillig?

    Hallo,
    Produkte die kommerziel in Verkehr gebracht werden, müssen
    CE-Konform sein. Diese Erklärung wird zwingend vom Hersteller
    oder Inverkehrbringer (z.B. Importeur)gefordert. bei vielen Produkten (Handys etc.) findet man in der
    Bedienungsanleitung den Hinweis auf obige
    Konformitätserklärung. Ist diese Erklärung freiwillig, zeugt
    also von höherer Qualität oder ist das zwingendes EU-Recht?
    Hat mit Qualität überhaupt nix zu tun, sondern nur damit, daß
    geltende EU-Normen eingehaltren werden z.B.
    -> VDE-Normen zur elektrischen Sicherheit
    -> EMV-Normen zur elektromagn. Vertäglichkeit
    -> Normen zum Einsatz von Materialen (Giftigkeit, Entsorgung)
    -> Normen zum Brandschutz
    -> evtl. Normen zur Lasersicherheit
    -> auch Normen zur Dokumentation usw. Ein Bekannter hat nämlich ein Telefon bei ebay gekauft, das
    keinen Firmennamen trägt, keine Herstellungsnummer oder
    CE-Zeichen hat, nicht funktioniert,
    Wenn's nicht funktioniert, ist das ein Grund zur Reklamation,
    aber dann könnten proforma Normen, die für ein funktionierendes
    Handy gelten schon nicht mehr betrachtet werden. und die
    Bedienungsanleitung besteht aus einer DIN-A4-Seite. Darf so
    ein Telefon überhaupt in der EU verkauft werden? Es kommt
    sicher aus Fernost.
    Eigentlich nicht. Ohne Konformitätserkl. und entspr.
    CE-Kennzeichnung sollte das Inverkehrbringen unzulässig sein.
    Gruß Uwi

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Konformitätserklärung 1999/5/EC freiwillig?

      Hallo Uwi,
      vielen Dank erstmal. An welche Stelle kann ich mich wenden, damit das Produkt mal untersucht wird und der Verkäufer belangt wird? Daß es bei mir kaputt war, spielt hier keine Rolle, auch das andere Geschäftsgebahren war unerträglich.
      Gruß
      Fritz Darf so ein Telefon überhaupt in der EU verkauft werden? Es kommt
      sicher aus Fernost.
      Eigentlich nicht. Ohne Konformitätserkl. und entspr.
      CE-Kennzeichnung sollte das Inverkehrbringen unzulässig sein.
      Gruß Uwi

      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Konformitätserklärung 1999/5/EC freiwillig?

        Hallo,

        da bin ich mir auch nicht ganz im Klaren.

        1. Man kann sicher ein Anzeige machen

        2. EBAY selbst ansprechen, ie sollten ein Intereesse haben, daß
        ihre Plattform nicht für ungesetzliche Handlungen benutzt wird.
        EBAY wird allerdings wohl nicht rechtlich gegen den Verkäufer
        vorgehen, sondern den höchstens den Acount sperren.

        3. Ich würde mal versuchen, eine Anfrage bei Stiftung Warentest
        machen, was die dazu sagen.
        Gruß Uwi vielen Dank erstmal. An welche Stelle kann ich mich wenden,
        damit das Produkt mal untersucht wird und der Verkäufer
        belangt wird? Daß es bei mir kaputt war, spielt hier keine
        Rolle, auch das andere Geschäftsgebahren war unerträglich.
        Gruß
        Fritz Darf so ein Telefon überhaupt in der EU verkauft werden? Es kommt
        sicher aus Fernost.
        Eigentlich nicht. Ohne Konformitätserkl. und entspr.
        CE-Kennzeichnung sollte das Inverkehrbringen unzulässig sein.
        Gruß Uwi

      • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
        Re^3: Konformitätserklärung 1999/5/EC freiwillig?

        Hallo,

        wende dich an die Bundesnetzagentur, ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (regTP). http://www.bundesnetzagentur.de/enid/26abaa1d9745aea...
        Die können solchen Leuten ganz hetig das Fell über die Ohren ziehen, inklusive Vertriebsverbot und empfindlichem Bußgeld.

        Gruß

        S.J. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    EU/EC-Funkzulassung

    Hallo Wynmuck,

    diese EC/EU-Richtlinie heißt auch: R & TTE – Radio and telecommunications terminal equipment, Funkanlagen und Telekommunikations-Endeinrichtungen

    Und sie ist für alle Geräte die zum Einsatzzweck funken die Zulassungsrichtlinie in der EC/EU. Heißt, ein Gerät, dass ein Handy oder Schnurlostelephon OHNE diese Zulassung NICHT in der EU/EC verkauft werden darf.

    Gruß

    Stefan

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re: EU/EC-Funkzulassung

      Schönen Sonntagmorgen Stefan,
      soweit so gut, aber an welche Institution kann man sich wenden, wenn so ein Gerät verkauft wird? Es wird übrigens von Deutschland nach Frankreich verkauft, weil der Verkäufer wohl denkt, die Franzosen sind blöder. Wenn man denVerbraucherschutz erreichen will, muß man erstmal 15 Euro berappen.
      Gruß Fritz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Konformitätserklärung 1999/5/EC freiwillig?

    Hallo wynmuck,

    Verkauft werden ja, da man es sich ja auch als Deko an die Wand hängen kann, allerdings macht sich dein Freund durch die Inbetriebnahme strafbar.

    Gruß
    Sticky

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Neee!

      Hallo Sticky, Verkauft werden ja, da man es sich ja auch als Deko an die
      Wand hängen kann, allerdings macht sich dein Freund durch die
      Inbetriebnahme strafbar.
      Nein auch Dekoartikel müssen ein CE Kennzeichen haben. Da es
      elektronische Komponenten enthält muß auch ein Firmenname
      und die Kennzeichung für Elektronikschrott da sein.
      Und noch vieles andere mehr, so einfach geht datt nich!

      Gruß
      Stefan

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