Re: Konformitätserklärung 1999/5/EC freiwillig?
Hallo,
Produkte die kommerziel in Verkehr gebracht werden, müssen
CE-Konform sein. Diese Erklärung wird zwingend vom Hersteller
oder Inverkehrbringer (z.B. Importeur)gefordert.
bei vielen Produkten (Handys etc.) findet man in der
Bedienungsanleitung den Hinweis auf obige
Konformitätserklärung. Ist diese Erklärung freiwillig, zeugt
also von höherer Qualität oder ist das zwingendes EU-Recht?
Hat mit Qualität überhaupt nix zu tun, sondern nur damit, daß
geltende EU-Normen eingehaltren werden z.B.
-> VDE-Normen zur elektrischen Sicherheit
-> EMV-Normen zur elektromagn. Vertäglichkeit
-> Normen zum Einsatz von Materialen (Giftigkeit, Entsorgung)
-> Normen zum Brandschutz
-> evtl. Normen zur Lasersicherheit
-> auch Normen zur Dokumentation usw.
Ein Bekannter hat nämlich ein Telefon bei ebay gekauft, das
keinen Firmennamen trägt, keine Herstellungsnummer oder
CE-Zeichen hat, nicht funktioniert,
Wenn's nicht funktioniert, ist das ein Grund zur Reklamation,
aber dann könnten proforma Normen, die für ein funktionierendes
Handy gelten schon nicht mehr betrachtet werden.
und die
Bedienungsanleitung besteht aus einer DIN-A4-Seite. Darf so
ein Telefon überhaupt in der EU verkauft werden? Es kommt
sicher aus Fernost.
Eigentlich nicht. Ohne Konformitätserkl. und entspr.
CE-Kennzeichnung sollte das Inverkehrbringen unzulässig sein.
Gruß Uwi