Konformitätserklärung 1999/5/EC freiwillig?
(Autor: W Y Ν Μ U C К, Frage gestellt am Sa, 11. Feb 2006)
Hallo,
bei vielen Produkten (Handys etc.) findet man in der Bedienungsanleitung den Hinweis auf obige Konformitätserklärung. Ist diese Erklärung freiwillig, zeugt also von höherer Qualität oder ist das zwingendes EU-Recht? Ein Bekannter hat nämlich ein Telefon bei ebay gekauft, das keinen Firmennamen trägt, keine Herstellungsnummer oder CE-Zeichen hat, nicht funktioniert, und die Bedienungsanleitung besteht aus einer DIN-A4-Seite. Darf so ein Telefon überhaupt in der EU verkauft werden? Es kommt sicher aus Fernost.
Vielen Dank schon mal,
wynmuck
bei vielen Produkten (Handys etc.) findet man in der Bedienungsanleitung den Hinweis auf obige Konformitätserklärung. Ist diese Erklärung freiwillig, zeugt also von höherer Qualität oder ist das zwingendes EU-Recht? Ein Bekannter hat nämlich ein Telefon bei ebay gekauft, das keinen Firmennamen trägt, keine Herstellungsnummer oder CE-Zeichen hat, nicht funktioniert, und die Bedienungsanleitung besteht aus einer DIN-A4-Seite. Darf so ein Telefon überhaupt in der EU verkauft werden? Es kommt sicher aus Fernost.
Vielen Dank schon mal,
wynmuck
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Re: Konformitätserklärung 1999/5/EC freiwillig?
(Autor: U w і, Antwort nach 4 h, 45 Min)
Hallo,
Produkte die kommerziel in Verkehr gebracht werden, müssen
CE-Konform sein. Diese Erklärung wird zwingend vom Hersteller
oder Inverkehrbringer (z.B. Importeur)gefordert.
geltende EU-Normen eingehaltren werden z.B.
-> VDE-Normen zur elektrischen Sicherheit
-> EMV-Normen zur elektromagn. Vertäglichkeit
-> Normen zum Einsatz von Materialen (Giftigkeit, Entsorgung)
-> Normen zum Brandschutz
-> evtl. Normen zur Lasersicherheit
-> auch Normen zur Dokumentation usw.
aber dann könnten proforma Normen, die für ein funktionierendes
Handy gelten schon nicht mehr betrachtet werden.
CE-Kennzeichnung sollte das Inverkehrbringen unzulässig sein.
Gruß Uwi
Produkte die kommerziel in Verkehr gebracht werden, müssen
CE-Konform sein. Diese Erklärung wird zwingend vom Hersteller
oder Inverkehrbringer (z.B. Importeur)gefordert.
bei vielen Produkten (Handys etc.) findet man in der
Bedienungsanleitung den Hinweis auf obige
Konformitätserklärung. Ist diese Erklärung freiwillig, zeugt
also von höherer Qualität oder ist das zwingendes EU-Recht?
Hat mit Qualität überhaupt nix zu tun, sondern nur damit, daßBedienungsanleitung den Hinweis auf obige
Konformitätserklärung. Ist diese Erklärung freiwillig, zeugt
also von höherer Qualität oder ist das zwingendes EU-Recht?
geltende EU-Normen eingehaltren werden z.B.
-> VDE-Normen zur elektrischen Sicherheit
-> EMV-Normen zur elektromagn. Vertäglichkeit
-> Normen zum Einsatz von Materialen (Giftigkeit, Entsorgung)
-> Normen zum Brandschutz
-> evtl. Normen zur Lasersicherheit
-> auch Normen zur Dokumentation usw.
Ein Bekannter hat nämlich ein Telefon bei ebay gekauft, das
keinen Firmennamen trägt, keine Herstellungsnummer oder
CE-Zeichen hat, nicht funktioniert,
Wenn's nicht funktioniert, ist das ein Grund zur Reklamation,keinen Firmennamen trägt, keine Herstellungsnummer oder
CE-Zeichen hat, nicht funktioniert,
aber dann könnten proforma Normen, die für ein funktionierendes
Handy gelten schon nicht mehr betrachtet werden.
und die
Bedienungsanleitung besteht aus einer DIN-A4-Seite. Darf so
ein Telefon überhaupt in der EU verkauft werden? Es kommt
sicher aus Fernost.
Eigentlich nicht. Ohne Konformitätserkl. und entspr. Bedienungsanleitung besteht aus einer DIN-A4-Seite. Darf so
ein Telefon überhaupt in der EU verkauft werden? Es kommt
sicher aus Fernost.
CE-Kennzeichnung sollte das Inverkehrbringen unzulässig sein.
Gruß Uwi
Re^2: Konformitätserklärung 1999/5/EC freiwillig?
(Autor: W Υ Ν М U С К, Antwort nach 4 h, 59 Min)
Hallo Uwi,
vielen Dank erstmal. An welche Stelle kann ich mich wenden, damit das Produkt mal untersucht wird und der Verkäufer belangt wird? Daß es bei mir kaputt war, spielt hier keine Rolle, auch das andere Geschäftsgebahren war unerträglich.
Gruß
Fritz
vielen Dank erstmal. An welche Stelle kann ich mich wenden, damit das Produkt mal untersucht wird und der Verkäufer belangt wird? Daß es bei mir kaputt war, spielt hier keine Rolle, auch das andere Geschäftsgebahren war unerträglich.
Gruß
Fritz
Darf so
CE-Kennzeichnung sollte das Inverkehrbringen unzulässig sein.
Gruß Uwi
ein Telefon überhaupt in der EU verkauft werden? Es kommt
sicher aus Fernost.
Eigentlich nicht. Ohne Konformitätserkl. und entspr.sicher aus Fernost.
CE-Kennzeichnung sollte das Inverkehrbringen unzulässig sein.
Gruß Uwi
Re^3: Konformitätserklärung 1999/5/EC freiwillig?
(Autor: U w і, Antwort nach 23 h, 32 Min)
Hallo,
da bin ich mir auch nicht ganz im Klaren.
1. Man kann sicher ein Anzeige machen
2. EBAY selbst ansprechen, ie sollten ein Intereesse haben, daß
ihre Plattform nicht für ungesetzliche Handlungen benutzt wird.
EBAY wird allerdings wohl nicht rechtlich gegen den Verkäufer
vorgehen, sondern den höchstens den Acount sperren.
3. Ich würde mal versuchen, eine Anfrage bei Stiftung Warentest
machen, was die dazu sagen.
Gruß Uwi
da bin ich mir auch nicht ganz im Klaren.
1. Man kann sicher ein Anzeige machen
2. EBAY selbst ansprechen, ie sollten ein Intereesse haben, daß
ihre Plattform nicht für ungesetzliche Handlungen benutzt wird.
EBAY wird allerdings wohl nicht rechtlich gegen den Verkäufer
vorgehen, sondern den höchstens den Acount sperren.
3. Ich würde mal versuchen, eine Anfrage bei Stiftung Warentest
machen, was die dazu sagen.
Gruß Uwi
vielen Dank erstmal. An welche Stelle kann ich mich wenden,
damit das Produkt mal untersucht wird und der Verkäufer
belangt wird? Daß es bei mir kaputt war, spielt hier keine
Rolle, auch das andere Geschäftsgebahren war unerträglich.
Gruß
Fritz
damit das Produkt mal untersucht wird und der Verkäufer
belangt wird? Daß es bei mir kaputt war, spielt hier keine
Rolle, auch das andere Geschäftsgebahren war unerträglich.
Gruß
Fritz
Darf so
CE-Kennzeichnung sollte das Inverkehrbringen unzulässig sein.
Gruß Uwi
ein Telefon überhaupt in der EU verkauft werden? Es kommt
sicher aus Fernost.
Eigentlich nicht. Ohne Konformitätserkl. und entspr.sicher aus Fernost.
CE-Kennzeichnung sollte das Inverkehrbringen unzulässig sein.
Gruß Uwi
Re^3: Konformitätserklärung 1999/5/EC freiwillig?
(Autor: Ѕ t e ν е Ј о b ѕ, Antwort nach 2 Tagen, 20 h, 18 Min)
Hallo,
wende dich an die Bundesnetzagentur, ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (regTP). http://www.bundesnetzagentur.de/enid/...
Die können solchen Leuten ganz hetig das Fell über die Ohren ziehen, inklusive Vertriebsverbot und empfindlichem Bußgeld.
Gruß
S.J.
wende dich an die Bundesnetzagentur, ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (regTP). http://www.bundesnetzagentur.de/enid/...
Die können solchen Leuten ganz hetig das Fell über die Ohren ziehen, inklusive Vertriebsverbot und empfindlichem Bußgeld.
Gruß
S.J.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
EU/EC-Funkzulassung
(Autor: Ѕ t е f а n D е w а l d, Antwort nach 13 h, 57 Min)
Hallo Wynmuck,
diese EC/EU-Richtlinie heißt auch: R & TTE – Radio and telecommunications terminal equipment, Funkanlagen und Telekommunikations-Endeinrichtungen
Und sie ist für alle Geräte die zum Einsatzzweck funken die Zulassungsrichtlinie in der EC/EU. Heißt, ein Gerät, dass ein Handy oder Schnurlostelephon OHNE diese Zulassung NICHT in der EU/EC verkauft werden darf.
Gruß
Stefan
diese EC/EU-Richtlinie heißt auch: R & TTE – Radio and telecommunications terminal equipment, Funkanlagen und Telekommunikations-Endeinrichtungen
Und sie ist für alle Geräte die zum Einsatzzweck funken die Zulassungsrichtlinie in der EC/EU. Heißt, ein Gerät, dass ein Handy oder Schnurlostelephon OHNE diese Zulassung NICHT in der EU/EC verkauft werden darf.
Gruß
Stefan
Re: EU/EC-Funkzulassung
(Autor: W У Ν M U С K, Antwort nach 19 h, 51 Min)
Hallo Wynmuck,
diese EC/EU-Richtlinie heißt auch: R & TTE – Radio and
telecommunications terminal equipment, Funkanlagen und
Telekommunikations-Endeinrichtungen
Und sie ist für alle Geräte die zum Einsatzzweck funken die
Zulassungsrichtlinie in der EC/EU. Heißt, ein Gerät, dass ein
Handy oder Schnurlostelephon OHNE diese Zulassung NICHT in der
EU/EC verkauft werden darf.
Gruß
Stefan
Schönen Sonntagmorgen Stefan,diese EC/EU-Richtlinie heißt auch: R & TTE – Radio and
telecommunications terminal equipment, Funkanlagen und
Telekommunikations-Endeinrichtungen
Und sie ist für alle Geräte die zum Einsatzzweck funken die
Zulassungsrichtlinie in der EC/EU. Heißt, ein Gerät, dass ein
Handy oder Schnurlostelephon OHNE diese Zulassung NICHT in der
EU/EC verkauft werden darf.
Gruß
Stefan
soweit so gut, aber an welche Institution kann man sich wenden, wenn so ein Gerät verkauft wird? Es wird übrigens von Deutschland nach Frankreich verkauft, weil der Verkäufer wohl denkt, die Franzosen sind blöder. Wenn man denVerbraucherschutz erreichen will, muß man erstmal 15 Euro berappen.
Gruß Fritz
Re: Konformitätserklärung 1999/5/EC freiwillig?
(Autor: s t і c k ү a m s, Antwort nach 1 Tag, 38 Min)
Hallo wynmuck,
Verkauft werden ja, da man es sich ja auch als Deko an die Wand hängen kann, allerdings macht sich dein Freund durch die Inbetriebnahme strafbar.
Gruß
Sticky
Verkauft werden ja, da man es sich ja auch als Deko an die Wand hängen kann, allerdings macht sich dein Freund durch die Inbetriebnahme strafbar.
Gruß
Sticky
Neee!
(Autor: S t е f а n, Antwort nach 1 Tag, 22 h, 7 Min)
Hallo Sticky,
elektronische Komponenten enthält muß auch ein Firmenname
und die Kennzeichung für Elektronikschrott da sein.
Und noch vieles andere mehr, so einfach geht datt nich!
Gruß
Stefan
Verkauft werden ja, da man es sich ja auch als Deko an die
Wand hängen kann, allerdings macht sich dein Freund durch die
Inbetriebnahme strafbar.
Nein auch Dekoartikel müssen ein CE Kennzeichen haben. Da esWand hängen kann, allerdings macht sich dein Freund durch die
Inbetriebnahme strafbar.
elektronische Komponenten enthält muß auch ein Firmenname
und die Kennzeichung für Elektronikschrott da sein.
Und noch vieles andere mehr, so einfach geht datt nich!
Gruß
Stefan
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