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Französisches Recht



Hallo,

mich beschäftigt ein bestimmtes Thema.
Nehmen wir mal an, ein Kraftfahrerkollege wird in Frankreich von der Polizei kontrolliert, natürlich auch seine Tachoscheiben.
Nun hat er ab und an mal 10 Minuten zu lange gefahren oder mal 10 Minuten zuwenig Pause gemacht.
Man weiß, das man in Frankreich diesbezüglich ziemlich viel zu zahlen hat. Nehmen wir mal an in diesem Fall 500 €.
Nun hat dieser Fahrer nicht soviel Geld dabei, was aber die Polizei nicht interessiert.
Dann muss der Fahrer eben an Ort und Stelle stehen bleiben, bis er das Geld irgendwie aufgetrieben hat.
Fiktiv gehen wir mal davon aus, dass der Fahrer das Geld nicht auftreiben kann.
Kann der Fahrer gezwungen werden, bis ultimo stehen zu bleiben und was kann im Endeffekt die Polizei unternehmen, wenn der Fahrer partout nicht zahlt?
Mir ist es zum Glück bis jetzt noch nicht passiert, weil ich versuche meine Tachoscheiben immer sauber zu halten, aber ich höre es immer wieder von Fahrerkollegen und will mich davon nicht freisprechen.
Denn wenn ich unerwartet mal eine Stunde im Stau stehe und die fällige Pause nicht machen kann, habe ich auch ein Problem, denn die Polizei interessiert dort nicht der Grund für die Fahrtzeitüberschreitung.

Also nochmal, was kann dem Fahrer im schlimmsten Fall passieren wenn er nicht zahlt und wie weit darf die Polizei gehen?
Kennt sich jemand damit aus?

Danke und Gruß
Rocco
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Re: Französisches Recht


Hi,


Im Moment wir er in Frankreich festgehalten bis die Zahlung eingegangen ist.
Ab März 2007 macht den Einzug gegen Gebühr das Heimatland.
Mit Österreich gibt es bereis so ein Verkehrsabkommen.

lies mal hier nach:

http://www.auto.de/content/view/4993/...

nicki

Re^2: Französisches Recht


Hi,

danke für den Link, beantwortet aber leider meine Frage nicht.

Was passiert mit dem Fahrer, wenn er auch nach Tagen nicht bezahlt hat?
Man wird ihn ja wohl kaum einsperren oder Wochen dort stehen lassen.

Weisst du was darüber?

Gruß
Rocco

Re^3: Französisches Recht


Hallo,

ich vermute mal, genau dasselbe wie bei uns:

Die Karre kommt auf einen Autohof der Polizei, der jeden Tag satt Kohle kostet und der Fahrer kann gehen oder Däumchen drehen.

Vermute mal, die Franzosen sind nicht so doof, dass sie sich mit Versprechungen hinhalten lassen.

Gruß

Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Re^4: Französisches Recht


Hallo,

ich vermute mal, genau dasselbe wie bei uns:

eben nicht. Bei uns kann jeder Ausländer weiterfahren.
Habe mich vor kurzem mit einem Holländer unterhalten. Der meint, das die Deutsche Polizei niemandem Angst macht, weil sie entweder über den Preis mit sich handeln lässt um überhaupt was zu bekommen oder den Fahrer fahren lässt, wenn er angeblich kein Geld hat.
Vermute mal, die Franzosen sind nicht so doof, dass sie sich
mit Versprechungen hinhalten lassen.

Es geht hier nicht um Versprechungen. Wenn der Fahrer sagt, ich zahle nicht und habe eh kein Geld, was passiert dann mit dem Fahrer?

Gruß
Rocco

Re^5: Französisches Recht


Hallo Rocco,

Wenn der Fahrer wirklich nicht Zahlungswillig ist bzw das Geld nicht auftreiben kann, dann wird das Fahrzeug beschlagnahmt. Anschließend hat der Fahrer bzw. die Spedition eine bestimmte Frist, das Fahrzeug auszulösen. Geschieht dies nicht, wird das Fahrzeug versteigert. So einfach machen sich die Franzosen das.

Gruß
Sticky

Re^6: Französisches Recht


Hi Sticky,

genau das, was ich wissen wollte.
Danke.

Gruß
Rocco

Re^5: Französisches Recht


Hallo!
eben nicht. Bei uns kann jeder Ausländer weiterfahren.
Nein, in jedem Land wird, wenn keine grenzüberschreitende Vollstreckung möglich ist, eine Sicherheit für die Strafe einbehalten, wenn nicht sofort bezahlt wird - das ist völlig normal.
Es geht hier nicht um Versprechungen. Wenn der Fahrer sagt,
ich zahle nicht und habe eh kein Geld, was passiert dann mit
dem Fahrer?
Der Fahrer wird natürlich nicht eingesperrt. Festgenommen und angehalten werden darf der Fahrer nur zur Identitätsfeststellung - wenn er unbedenkliche Papiere dabei hat passiert dem Fahrer selbst also gar nichts.

Gruß
Tom

Re^3: Französisches Recht


Hallo!
Man wird ihn ja wohl kaum einsperren oder Wochen dort stehen
lassen.
Was spricht dagegen?

Florian

Re^4: Französisches Recht


Hallo,
Man wird ihn ja wohl kaum einsperren oder Wochen dort stehen
lassen.
Was spricht dagegen?

gegen das Einsperren? Nun ja, dürfen sie? Dann sag es doch, wenn du es weisst. Damit wäre ja meine Frage beantwortet.

Gegen das Wochenlang stehen lassen? Vielleicht der Hygienische Aspekt?
Auch hier gilt, wenn du es weisst, dann beantworte es doch ohne Gegenfrage.

Danke schonmal
Gruß
Rocco

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