Re^2: Interessengemeinschaft gründen
Hallo!
Anmelden muss man z.B. einen Verein. Wenn keine
wirtschaftlichen Interessen verfolgt werden könnte z.B. eine
GbR vorliegen welche grundsätzlich nicht angemeldet wird.
Das ist so nicht ganz richtig. Man muss einen Verein natürlich nicht anmelden oder dergleichen, ohne Eintragung ins Vereinsregister ist ein Verein allerdings nicht rechtsfähig. Das ist aber Voraussetzung, um zum Beispiel ein Konto zu eröffnen. Wenn ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird, ist die Rechtsfähigkeit nicht von der Eintragung anbhängig, sondern die Rechtsfähigkeit wird dann verliehen. Wie und ob diese Verleihung nun stattfindet kann ich leider mangels Erfahrung nun nicht wirklich sagen.
Was die GbR angeht, so ist das natürlich keine Frage, ob ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird oder nicht. Die Aussage, eine GbR könne insbesondere dann vorliegen, wenn kein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird, kann aber so nicht stehenbleiben. Die Verfolgung eines wirtschaftlichen Zweckes ist bei der GbR wohl die Regel. Gesellschaftszweck kann natürlich alles sein, aber es wird wohl in den allermeisten Fällen um Gewinnerzielung gehen.
Mit dem Verein und der Gesellschaft sind aber natürlich die beiden Organisationsformen genannt, die grundsätzlich zur Verfügung stehen. Wenn ich den Begriff Interessenvereinigung höre denke ich ohen genaueres zu wissen ersteinmal an einen Verein. Wenn der rechtsfähig ist, als eV zum Beispiel, dann kann auch der Verein ein Konto eröffnen und so weiter.
Gruß,
Florian.