Re^4: Rechnung - Verjährung
Hi,
vielen Dank für deine Antwort.
Hallo!
Also die Frage war nicht:
Darf der Unternehmer eine Rechnung schicken?
Das war sogar klar. Juristen, zumindest die meisten, haben
aber die Angewohnheit, Menschen auf ihre Fragen genau zu
antworten. Deswegen bekommt man manchmal nicht die Antwort auf
die eigentliche Frage, weil man nämlich nicht das gefragt hat,
was man eigentlich fragen wollte...aber nun gut ;-)
...und machen die Juristen das mit Absicht? Oder wollen die nur hilfsbereit sein und präzise auf Fragen antworten?
und nochwas: wird man Jurist weil man so ist oder wird man durch das Jura-Studium entsprechend sozialisiert?
Und es ist ja auch nicht schlimm. Eigentlich finde ich es sogar ganz witzig.
Also i.d.R. drei Jahre sagst du? Was heißt i.d.R.?
Gibt es nennenswerte Ausnahmen?
Sehr viele gibt es da, zum Beispiel im Kaufrecht, da sind's
nur zwei Jahre. Oder im Mietrecht, sechs Monate. Deswegen kann
man das so genau nicht beantworten. Wenn man als nichtjurist
von einer Dienstleistung spricht, ist dem juristen noch nicht
klar, was genau für ein Vertrag da geschlossen worden ist.
Ähm ... Mauerwerkstrockenlegung.
Ich denke mal Werkvertrag oder sowas, nicht?
Deswegen sagt man dann in der Regel ;-) Wenn das Gesetz aber
etwas anderes für bestimmte Verträge anordnet, dann sind diese
Fristen kürzer, weshalb sehr viel dafür spricht, dass
zumindest dann, wenn mehr als drei Jahre vergangen sind, auch
ohne genaue Kenntnis des Vertrages, von einer Verjährung
ausgegangen werden kann...in der Regel zumindest.
Gruß,
Florian.
beste Grüße, Veronika