Gekündigter Mieter wieder da.

Von: , Frage gestellt am So, 12. Feb 2006

Hallo zusammen,

angenommen einem Mieter wurde vom Vermieter wegen Nichtzahlung der Miete (> 2 Mon.) fristlos gekündigt. Gegen den Mieter wurde Haftbefehl erlassen (wegen anderen Vorfällen), der Vermieter hat Wohnung geräumt und Einrichtung etc. im Keller gelagert (nach Absprache und Einverständnis mit Mieter unter Zeugen), nach der Haft hält sich der "ehemalige" Mieter nun in der Wohnung eines anderen Mieters im Haus auf.

Wie sollte der Vermieter reagieren? Andere Mitmieter haben sich schon beschwert, weil denen natürlich unwohl bei der Sache ist. Was kann der Vermieter unternehmen? Hausverbot? Was ist mit den eingelagerten Sachen des Mieters? Kann der Vermieter auch gegen den Mieter vorgehen, der den "ehemaligen" Mieter beherbergt?

Danke für Rat. Ich hoffe ich bin im richtigen Brett!

Gruß
jesch

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 31 Minuten 0 hilfreich
    Re: Gekündigter Mieter wieder da.

    Hallo,

    du kannst dem bestehenden Mieter nicht den "Besuch" verwehren, es sei denn, es liegen trifftige Gründe vor (strafbares Verhalten gegen dich oder andere Mieter z. B.). Als Besucher gelten die Leute, die sich ca. 4-6 Wochen in der Wohnung des Mieters aufhalten.

    Allerdings kann der bestehende Mieter abgemahnt werden wegen der möglicherweise unzulässigen Untervermietung seiner Wohnung. Hierzu ist ihm der Sachverhalt mitzuteilen, ferner, dass eine Kündigung erfolgen wird, falls die Untervermietung nicht beendet wird. Grundsätzlich ist eine Untervermietung von Seiten des Vermieters zustimmungspflicht (ausser, im Mietvertrag wurde etwas anderes vereinbart). [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Gekündigter Mieter wieder da.

      Also gegenüber dem Vermieter hat der Ex-Mieter ca. 3000 EUR + NK Schulden. Anderen Mietern im Haus hat er direkt vor seiner Festnehmung und Einweisung in die JVA mit vorgehaltener Waffe gedroht. Das war ein Großeinsatz.... ich hatte gedacht dass das wohl für ein Hausverbot reicht??

      Ich will ja auch nicht (unbedingt) gegen den bestehenden Mieter sondern gegen den Ex-Mieter was erreichen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Gekündigter Mieter wieder da.

        Wenn schon andere Mieter mit der Waffe bedroht worden sind, dann sollte sofort ein Hausverbot gegen ihn ausgesprochen werden. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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