Nach Mahnbescheid gezahlt, wer zahlt Mehrkosten?

Hallo,
A hat von B Geld erhalten, B ist zahlungsunwillig.
A setzt eine Frist bis Tag X und droht mit Mahnbescheid. B reagiert nicht.
A wartet noch einige Tage und schickt dann den Mahnbescheid zum Gericht.
Es fallen natürlich Kosten an.
B zahlt 30 Tage nach Tag X den geforderten Betrag, der Mahnbescheid ist natürlich noch nicht bearbeitet.
Sind die Kosten für den Mahnbescheid von B einzufordern oder bleibt A darauf sitzen?
Gruß
Fritz

Hallo,
A hat von B Geld erhalten, B ist zahlungsunwillig.

Heißt natürlich:;
A hat von B Geld zu erhalten.

Hallo,

die Kosten für den Mahnbescheid hat B zu zahlen, da die Kosten dafür nur deswegen entstanden sind, weil B nicht rechtzeitig gezahlt hat.

Gruß,
Sue