Nach Mahnbescheid gezahlt, wer zahlt Mehrkosten?
Von: , Frage gestellt am Mo, 13. Feb 2006
Hallo,
A hat von B Geld erhalten, B ist zahlungsunwillig.
A setzt eine Frist bis Tag X und droht mit Mahnbescheid. B reagiert nicht.
A wartet noch einige Tage und schickt dann den Mahnbescheid zum Gericht.
Es fallen natürlich Kosten an.
B zahlt 30 Tage nach Tag X den geforderten Betrag, der Mahnbescheid ist natürlich noch nicht bearbeitet.
Sind die Kosten für den Mahnbescheid von B einzufordern oder bleibt A darauf sitzen?
Gruß
Fritz
