Nach Mahnbescheid gezahlt, wer zahlt Mehrkosten?

Von: , Frage gestellt am Mo, 13. Feb 2006

Hallo,
A hat von B Geld erhalten, B ist zahlungsunwillig.
A setzt eine Frist bis Tag X und droht mit Mahnbescheid. B reagiert nicht.
A wartet noch einige Tage und schickt dann den Mahnbescheid zum Gericht.
Es fallen natürlich Kosten an.
B zahlt 30 Tage nach Tag X den geforderten Betrag, der Mahnbescheid ist natürlich noch nicht bearbeitet.
Sind die Kosten für den Mahnbescheid von B einzufordern oder bleibt A darauf sitzen?
Gruß
Fritz

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nach Mahnbescheid gezahlt, wer zahlt Mehrkost

    Hallo,
    A hat von B Geld erhalten, B ist zahlungsunwillig.
    Heißt natürlich:;
    A hat von B Geld zu erhalten.

  2. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nach Mahnbescheid gezahlt, wer zahlt Mehrkost

    Hallo,

    die Kosten für den Mahnbescheid hat B zu zahlen, da die Kosten dafür nur deswegen entstanden sind, weil B nicht rechtzeitig gezahlt hat.

    Gruß,
    Sue

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