Aufkleber auf Glastüren Vorschrift?

Von: , Frage gestellt am Mo, 13. Feb 2006

Hallo,
nehmen wir mal an, es ginge um eine Glasschiebetür, die, wenn sich ihr jemand nähert, automatisch aufgleitet. Sie sei in einem Eingang zu einem Supermarkt eingebaut.
Gibt es irgendwelche Vorschriften / DIN-Normen o.ä., nach denen zur besseren Wahrnehmbarkeit der Türen irgendwelche Aufkleber am Glas angebracht sein müssen?

Danke.

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 52 Minuten 0 hilfreich
    Re: Aufkleber auf Glastüren Vorschrift?

    Hallo Puck

    auch wenn es keine Vorschriften gäbe (was ich nicht weiss), würde ich
    auf jeden Fall deutliche Aufkleber auf die Türen machen.
    Stell Dir die Konsequenzen vor, wenn jemand sich die Nase einrennt,
    weil der Sensor für den Offnungsmechanismus mal streikt.
    Da sind Aufkleber allemal billiger.

    Gruss
    Heinz
    IANAL

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Danke, aber...

      würde ich
      auf jeden Fall deutliche Aufkleber auf die Türen machen.
      Das ehrt Dich, hilft mir aber nicht weiter. Stell Dir die Konsequenzen vor, wenn jemand sich die Nase
      einrennt,
      weil der Sensor für den Offnungsmechanismus mal streikt.
      Genau das sei in dem fiktiven Fall passiert. Der Verkehrssicherungspflichtige haftet aber meines Wissens nach nur dann, wenn er gegen eine ihm obliegende Pflicht verstoßen hat.
      Nehmen wir mal an, er legt Wartungsnachweise über Wartungen in den vorgeschriebenen Intervallen vor, eine Untersuchung nach dem Vorfall ergibt ebenfalls, daß die Tür eigentlich funktioniert. Dann könnte man es eben über die fehlenden Aufkleber versuchen. Dies nutzt allerdings nur etwas, wenn eine Pflicht zum Anbringen entsprechender Aufkleber besteht.

      Also nochmal die Frage: Besteht eine solche Pflicht und wo ist das geregelt?

      • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
        Re: Danke, aber...

        Wenn Du an der von Eva angegebenen Stelle ALLES gelesen hättest, wärst Du auf folgende Suchbegriffe gestoßen:

        UVV Grundsätze der Prävention (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1 Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz) Glastüren

        "..Glastüren, vor allem wenn sie großflächig und rahmenlos sind, müssen durch Aufkleber oder andere Markierungen deutlich gekennzeichnet sein. Auf beiden Seiten einer Glastür muss in 1 m Höhe eine Handleiste quer zur Tür vorhanden sein..."

        Du müsstest aber trotzdem hier im Brett mal nachfragen, inwieweit UVVn der BGs nur innerbetriebliche Regeln enthalten bzw. inwieweit die auch für das Verhältnis von Betreiber und allgemeinen Publikumsverkehr gelten also Allgemein Verkehrssicherungspflichten definieren.

        Gruß
        Peter

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^2: Danke, aber...

          Wenn Du an der von Eva angegebenen Stelle ALLES gelesen
          hättest, wärst Du auf folgende Suchbegriffe gestoßen:
          Ich habe an der von Eva angegebenen Stell ALLES gelesen.
          Wenn DU Dir die Postings (v.a. die Uhrzeit) genau angeschaut hättest, hättest Du gesehen, daß meine Antwort hier erfolgte, BEVOR Eva geantwortet hatte... "..Glastüren, vor allem wenn sie großflächig und rahmenlos
          sind, müssen durch Aufkleber oder andere Markierungen deutlich
          gekennzeichnet sein. Auf beiden Seiten einer Glastür muss in 1
          m Höhe eine Handleiste quer zur Tür vorhanden sein..."
          Dies bezieht sich meinem Verständnis nach auf Glastüren, die man selbst "aufdrücken" muß - ich habe noch nie eine Glasschiebetür (und nur um soche drehte sich mein Ausgangsposting) gesehen, die mit einer Handleiste versehen war... Du müsstest aber trotzdem hier im Brett mal nachfragen,
          inwieweit UVVn der BGs nur innerbetriebliche Regeln enthalten
          bzw. inwieweit die auch für das Verhältnis von Betreiber und
          allgemeinen Publikumsverkehr gelten also Allgemein
          Verkehrssicherungspflichten definieren.
          Tja, genau das ist die Frage.

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Aufkleber auf Glastüren Vorschrift?

    Hallo Puck,

    zumindest die BG Nahrungsmittel und Gaststätten schreibt etwas von Kennzeichnungspflicht bei Glastüren: http://praevention.portal.bgn.de/tl_2005/tueren_tore...

    Es würde mich sehr wundern, wenn das im Bereich des Einzelhandels nicht so wäre. Auf die Schnelle habe ich aber keine Quellen dazu gefunden. Eventuell könnte man bei der Gewerbeausicht oder bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nachfragen.

    Viele Grüße
    Eva

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