Aufkleber auf Glastüren Vorschrift?

Hallo,
nehmen wir mal an, es ginge um eine Glasschiebetür, die, wenn sich ihr jemand nähert, automatisch aufgleitet. Sie sei in einem Eingang zu einem Supermarkt eingebaut.
Gibt es irgendwelche Vorschriften / DIN-Normen o.ä., nach denen zur besseren Wahrnehmbarkeit der Türen irgendwelche Aufkleber am Glas angebracht sein müssen?

Danke.

Hallo Puck

auch wenn es keine Vorschriften gäbe (was ich nicht weiss), würde ich
auf jeden Fall deutliche Aufkleber auf die Türen machen.
Stell Dir die Konsequenzen vor, wenn jemand sich die Nase einrennt,
weil der Sensor für den Offnungsmechanismus mal streikt.
Da sind Aufkleber allemal billiger.

Gruss
Heinz
IANAL

Danke, aber…

würde ich
auf jeden Fall deutliche Aufkleber auf die Türen machen.

Das ehrt Dich, hilft mir aber nicht weiter.

Stell Dir die Konsequenzen vor, wenn jemand sich die Nase
einrennt,
weil der Sensor für den Offnungsmechanismus mal streikt.

Genau das sei in dem fiktiven Fall passiert. Der Verkehrssicherungspflichtige haftet aber meines Wissens nach nur dann, wenn er gegen eine ihm obliegende Pflicht verstoßen hat.
Nehmen wir mal an, er legt Wartungsnachweise über Wartungen in den vorgeschriebenen Intervallen vor, eine Untersuchung nach dem Vorfall ergibt ebenfalls, daß die Tür eigentlich funktioniert. Dann könnte man es eben über die fehlenden Aufkleber versuchen. Dies nutzt allerdings nur etwas, wenn eine Pflicht zum Anbringen entsprechender Aufkleber besteht.

Also nochmal die Frage: Besteht eine solche Pflicht und wo ist das geregelt?

Hallo Puck,

zumindest die BG Nahrungsmittel und Gaststätten schreibt etwas von Kennzeichnungspflicht bei Glastüren: http://praevention.portal.bgn.de/tl_2005/tueren_tore…

Es würde mich sehr wundern, wenn das im Bereich des Einzelhandels nicht so wäre. Auf die Schnelle habe ich aber keine Quellen dazu gefunden. Eventuell könnte man bei der Gewerbeausicht oder bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nachfragen.

Viele Grüße
Eva

Wenn Du an der von Eva angegebenen Stelle ALLES gelesen hättest, wärst Du auf folgende Suchbegriffe gestoßen:

UVV Grundsätze der Prävention (BGV A 1) / (GUV-V A1) / (VSG 1.1 Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz) Glastüren

„…Glastüren, vor allem wenn sie großflächig und rahmenlos sind, müssen durch Aufkleber oder andere Markierungen deutlich gekennzeichnet sein. Auf beiden Seiten einer Glastür muss in 1 m Höhe eine Handleiste quer zur Tür vorhanden sein…“

Du müsstest aber trotzdem hier im Brett mal nachfragen, inwieweit UVVn der BGs nur innerbetriebliche Regeln enthalten bzw. inwieweit die auch für das Verhältnis von Betreiber und allgemeinen Publikumsverkehr gelten also Allgemein Verkehrssicherungspflichten definieren.

Gruß
Peter

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Wenn Du an der von Eva angegebenen Stelle ALLES gelesen
hättest, wärst Du auf folgende Suchbegriffe gestoßen:

Ich habe an der von Eva angegebenen Stell ALLES gelesen.
Wenn DU Dir die Postings (v.a. die Uhrzeit) genau angeschaut hättest, hättest Du gesehen, daß meine Antwort hier erfolgte, BEVOR Eva geantwortet hatte…

„…Glastüren, vor allem wenn sie großflächig und rahmenlos
sind, müssen durch Aufkleber oder andere Markierungen deutlich
gekennzeichnet sein. Auf beiden Seiten einer Glastür muss in 1
m Höhe eine Handleiste quer zur Tür vorhanden sein…“

Dies bezieht sich meinem Verständnis nach auf Glastüren, die man selbst „aufdrücken“ muß - ich habe noch nie eine Glasschiebetür (und nur um soche drehte sich mein Ausgangsposting) gesehen, die mit einer Handleiste versehen war…

Du müsstest aber trotzdem hier im Brett mal nachfragen,
inwieweit UVVn der BGs nur innerbetriebliche Regeln enthalten
bzw. inwieweit die auch für das Verhältnis von Betreiber und
allgemeinen Publikumsverkehr gelten also Allgemein
Verkehrssicherungspflichten definieren.

Tja, genau das ist die Frage.