Hallo zusammen,
über ebay wurde für A ohne Internet ein gebrauchtes Auto verkauft. A
ist Privatmann und hat jede Garantie ausgeschlossen, in der Auktionsbeschreibung
und auch im schriftlichen Kaufvertrag.
Der Käufer B ist ein Händler, der vor Auktionsende von der angebotenen
Besichtigungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.
Als B das Auto per Trailer abholte hat er es auch kaum angesehen und auch keine Probefahrt gemacht.
Am nächsten Tag rief B an, dass das Getriebe kaputt sei (der 5. Gang geht nicht rein) und sich der Verkäufer A doch
an den Kosten für ein Ersatzgetriebe beteiligen solle.
Von solch einem Schaden ist jedoch dem ehemaligen Eigentümer A des Autos nichts bekannt.
Heute rief der B an, er hätte ein neues Getriebe besorgt. Wenn sich der alte Besitzer nicht
an den Kosten beteiligt, würde B das Auto zurückbringen und die Transportkosten verlangen.
Was nun tun? Einen Teil des Kaufpreises erstatten, was wie ein Schuldanerkenntnis aussieht, oder einfach abwarten?
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Niemand muss „Garantie“ geben, daher war der „Ausschluss der Garantie“ irrelevant.
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Möglich wäre aber, dass im Vertrag nicht „Garantie“, sondern „Sachmangelhaftung“ (oder: „Gewährleistung“) ausgeschlossen wurde; das wäre rechtlich relevant.
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Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ist- von der Soll-Beschaffenheit abgewichen ist und zwar zum Zeitpunkt, als das Auto übergeben wurde. Dass ein älteres Auto nicht mehr im Topzustand ist, ist klar, aber wenn es wirklich kaputt war, macht das die Sache etwas schwieriger.
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Wenn die Sachmangelhaftung ausgeschlossen wurde, spielt es keine Rolle, ob ein Sachmangel vorlag. Da kann der Käufer sich dann auf den Kopf stellen.
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Das gilt nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen haben sollte (wovon ja hier nicht auszugehen ist).
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Sollte die Gewährleistung nicht ausgeschlossen worden sein, besteht ein Anspruch des Käufers. Die Beweislast trägt hierfür der Käufer, es käme also darauf an, ob vor Gericht bewiesen werden könnte, dass der Mangel schon bei Übergabe des Autos vorlag. Das halte ich durchaus für möglich, auch wenn ich mich mit Autos so gar nicht auskenne.
Es spitzt sich also vor allem auf die Frage zu, ob ein Sachmangelhaftungsausschluss vereinbart wurde.
Levay
- Sollte die Gewährleistung nicht ausgeschlossen worden sein,
besteht ein Anspruch des Käufers. Die Beweislast trägt hierfür
der Käufer, es käme also darauf an, ob vor Gericht bewiesen
werden könnte, dass der Mangel schon bei Übergabe des Autos
vorlag. Das halte ich durchaus für möglich, auch wenn ich mich
mit Autos so gar nicht auskenne.Es spitzt sich also vor allem auf die Frage zu, ob ein
Sachmangelhaftungsausschluss vereinbart wurde.
Hi,
hier wäre noch hinzuzufügen das man einem KFZ-Händler, der von Privat ein Auto kauft, zutrauen kann das er in der Lage ist die Fehler des Autos bei der Übergabe festzustellen.
Grüße
Michael
hier wäre noch hinzuzufügen das man einem KFZ-Händler, der von
Privat ein Auto kauft, zutrauen kann das er in der Lage ist
die Fehler des Autos bei der Übergabe festzustellen.
Und welche rechtlichen Folgen sollen sich daraus ergeben…?
Mir fiele höchstens ein, dass das die Beweisbarkeit erschwert (wenn überhaupt…)
Levay
Wenn ich mich richtig erinner stand in dem Kaufvertrag „Verkauf auf Grund des Alters und der Laufleistung ohne jede Garantie“.
Da schreiben sicher die meisten „Garantie“, obwohl Gewährleistung gemeint ist.
Muss ich denn die genaue Bezeichnung als Laie kennen?
Es sagt doch auch jeder Schraubenzieher, obwohl es ein Schraubendreher ist.
Richtig wohl ist mir bei der Sache jedenfalls nicht. Vielleicht hat der Händler eine zu kleine Gewinnspanne und will auf diese Art was „gut machen“?
Muss ich denn die genaue Bezeichnung als Laie kennen?
Meistens nicht, aber wenn jemand „Garantie“ schreibt, ist es schon schwierig, das als „Gewährleistung“ zu verstehen. Denn welches Wort sollte jemand verwenden, wenn er wirklich Garantie meint? Zugegeben: In einem Ausschluss der Sachmangelhaftung kann „Garantie“ eigentlich eh nicht gemeint sein. Ich wüsste spontan nicht, wie ich das als Richter entscheiden würde.
Richtig wohl ist mir bei der Sache jedenfalls nicht.
Vielleicht hat der Händler eine zu kleine Gewinnspanne und
will auf diese Art was „gut machen“?
Und?
Levay
Hallo!
Meistens nicht, aber wenn jemand „Garantie“ schreibt, ist es
schon schwierig, das als „Gewährleistung“ zu verstehen. Denn
welches Wort sollte jemand verwenden, wenn er wirklich
Garantie meint? Zugegeben: In einem Ausschluss der
Sachmangelhaftung kann „Garantie“ eigentlich eh nicht gemeint
sein. Ich wüsste spontan nicht, wie ich das als Richter
entscheiden würde.
Ich auch nicht, aber ich denke es gibt doch ein gewichtiges Argument für den Verkäufer. Es ist klar denke ich, dass das gilt, was beide Parteien gemeint haben.
Also in Vertretung des Verkäufers würde ich ungefähr so argumentieren: Eine Garantie müsste vertraglich vereinbart werden - ist dies nicht der Fall gibt es keine Garantie. Hätten daher die Parteien gemeint, dass es nur keine Garantie geben soll, hätten sie überhaupt nichts derartiges vereinbart. Die Tatsache dass aber darüberhinaus ausdrücklich eine Garantie ausgeschlossen wurde spricht dafür, dass die Gewährleistung damit gemeint war, sonst müsste man den Parteien unterstellen, sie wollten eine völlig inhaltslose Vereinbarung treffen. Wieso sollten die Parteien eine Garantie ausschließen, die ohnehin nicht besteht?
Gruß
Tom
Habe mir den Vertrag nochmal zeigen lassen, es ist ein Formular einer Versicherungsgesellschaft, auf dem schon einige Details vorgedruckt sind, u.a. „Das KFZ wird- soweit nicht ausdrücklich zugesichert- unter Ausschluß jeder Gewährleistung verkauft.“
Der Zusatz „ohne jede Garantie“ wurde handschriftlich gemacht bei „Sondervereinbarungen“.
Somit könnte man sich zurücklehnen und der Dinge harren die da kommen.
Hallo Tom,
als Anwalt des Verkäufers würde ich ebenso argumentieren, als Anwalt des Käufers fielen mir aber auch Argumente ein, und ich halte keine richterliche Entscheidung wirklich für unvertretbar. Die ganze Sache ist etwas risky, wenn man seine „Verteidigung“ darauf beschränken will.
Levay
Somit könnte man sich zurücklehnen und der Dinge harren die da
kommen.
Sieht so aus, ja.
Levay