Welches Deutsche Gericht

servus liebe leute,

frage:
angenommen ein in deutschland lebender deuscher kauft bei einem im ausland ansessigen unternehmen eine bewegliche(:wink:) sache übers internet. die sache wird ihm geliefert, ist jedoch schadhaft.

Welches deutsche gericht oder gerischte wären für eine klage des käufers auf feststellung der unwirksamkeit des kaufvertrages zuständig?

danke für die info!

Hallo!

frage:
angenommen ein in deutschland lebender deuscher kauft bei
einem im ausland ansessigen unternehmen eine bewegliche(:wink:)
sache übers internet. die sache wird ihm geliefert, ist jedoch
schadhaft.

Welches deutsche gericht oder gerischte wären für eine klage
des käufers auf feststellung der unwirksamkeit des
kaufvertrages zuständig?

Also um das theoretisch beurteilen zu können bedarf es weiterer Sachverhaltsbestandteile, um darüber etwas sagen zu können:

Welche Sache wurde gekauft? Was stand alles im Vertrag? Gab es im Vertrag eine Rechtswahl? Gab es im Vertrag eine Gerichtsstandsvereinbarung? Gab es eine Vereinbarung über den Erfüllungsort? War der Vertrag ein Verbrauchergeschäft? Wo sitzt der Verkäufer? Was ist mit der Sache, worin besteht der Schaden? Wurde schon bezahlt?

Wenn wir das alles wissen, könnte das vielleicht jemand beantworten.

Gruß
Tom

Welche Sache wurde gekauft?
Ein Stuhl
Was stand alles im Vertrag?
das übliche :wink:
Gab es :im Vertrag eine Rechtswahl?
nicht meines wissens
Gab es im Vertrag eine Gerichtsstandsvereinbarung?
nicht meines wissens
Gab es eine Vereinbarung über den Erfüllungsort?
nicht meines wissens
War der Vertrag ein Verbrauchergeschäft?
JA
Wo sitzt der Verkäufer?
im Ausland, USA
Was ist mit der Sache, worin besteht der
Schaden?
Die Sache ist durch den Schaden in seinem Wert erheblich gemindert
Wurde schon bezahlt?
nein

Hallo!

Also welchen Schaden der Sessel jetzt hat und wann dieser aufgetreten ist, hast du nicht geschrieben. Die nächste Frage wäre noch: Wurde der Sessel im Rahmen eines Internetshops online erworben oder war es einfach ein online Vertragsschluss (etwa per e-mail)?

Die Sache ist etwas kompliziert, wenn ich Zeit habe, kann ich mir das noch kurz anschauen. Auswendig weiß ich das leider nicht alles - das kann ich gleich vorweg sagen.

Gruß
Tom
Gruß
Tom

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Welches deutsche gericht oder gerischte wären für eine klage
des käufers auf feststellung der unwirksamkeit des
kaufvertrages zuständig?

Entschuldige die Nachfrage, aber warum sollte der Kaufvertrag unwirksam sein…? Ja, ich weiß, das ist keine Antwort auf deine Frage, aber mich interessiert das jetzt…

Abgesehen davon: Für eine Feststellungsklage wird vermutlich das Rechtsschutzbedürfnis fehlen.

Levay

Wenn ich deine nachfolgendes Posting richtig lese:

Gar kein deutsches Gericht, sondern ein Gerich am Sitz des Verkäufers.

Gruss Ivo

du hast recht!

angenommen deutsches müsste angewendet werden.

zu1.: ja hast recht, aus meiner beschreibung geht das leider nicht hervor. der käufer hat einen tag nach seiner online bestellung (wie z.B. Amazon) die bestellung widerrufen.

zu2.: rechtschutzbedürfnis könnte aus der mangelhaften sache (wahrscheinlich wärend des transports-lässt sich aufklären)resultieren.

dem stuhl ist ein bein abgebrochen. der schaden ist wahrscheinlich wärend des transports geschehen- lässt sich nicht mehr aufklären.
der kauf wurde auf einer webseite des verkäufers, also internetschop, erworben.

Also welchen Schaden der Sessel jetzt hat und wann dieser
aufgetreten ist, hast du nicht geschrieben. Die nächste Frage
wäre noch: Wurde der Sessel im Rahmen eines Internetshops
online erworben oder war es einfach ein online Vertragsschluss
(etwa per e-mail)?

Die Sache ist etwas kompliziert, wenn ich Zeit habe, kann ich
mir das noch kurz anschauen. Auswendig weiß ich das leider
nicht alles - das kann ich gleich vorweg sagen.

Gruß
Tom
Gruß
Tom

zu2.: rechtschutzbedürfnis könnte aus der mangelhaften sache
(wahrscheinlich wärend des transports-lässt sich
aufklären)resultieren.

Das Rechtsschutzbedürfnis würde aber doch aller Wahrscheinlichkeit fehlen, weil eine vorrangige Leistungsklage zulässig wäre.

Levay

Hallo

Hast Du mit der Transportfirma schon gesprochen? In der Regel besteht
da eine Versicherung.

Normalerweise ist der Gerichtsstand immer am Sitz des Verkäufers, in
diesem Fall USA.

Da der Stuhl noch nicht mal bezahlt ist, weshalb sollte man da vor
Gericht gehen?

Es gibt sie noch, die Lösungen ohne Anwälte und Gerichte:

  • Man könnte den Stuhl reparieren und eine Wertminderung geltend
    machen.
  • Man könnte den Stuhl zurückschicken.
  • Man könnte überhaupt zunächst mal reden miteinander…

Gruss
Heinz

angenommen deutsches müsste angewendet werden.

Die Aussicht auf einen millionenschweren Schadenersatzprozess vor einem amerikanischen Gericht wegen selischer Grausamkeit fände ich viel reizvoller… (schliesslich kannst du den geliebten Stuhl nicht nutzen.)

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Die Aussicht auf einen millionenschweren Schadenersatzprozess
vor einem amerikanischen Gericht wegen selischer Grausamkeit
fände ich viel reizvoller… (schliesslich kannst du den
geliebten Stuhl nicht nutzen.)

Und dann dieser Aufwand, hier bei w-w-w schreiben zu müssen … FOLTER!

Levay

aber meine herren…bitte konstruktive beiträge! :wink:

aber meine herren…bitte konstruktive beiträge! :wink:

Versuch’s doch mal! In den USA sind schon absurdere Prozesse gewonnen worden *g*

Levay

Welches deutsche gericht oder gerischte wären für eine klage
des käufers auf feststellung der unwirksamkeit des
kaufvertrages zuständig?

Zunächst mal stimme ich meinem Vorredner zu, der vorgeschlagen hat, erst mal eine gütliche Einigung mit dem Vertragspartner zu suchen, bevor’s gleich vor Gericht geht.
Worauf willst du denn hinaus? Das Beste wäre doch, der Verkäufer würde die Sache zurücknehmen, bezahlt ist ja noch nicht, dann wäre alles rückabgewickelt und alle zufrieden.
Lässt sich der Verkäufer hierauf nicht ein, so muss er auf Zahlung des Kaufpreises klagen, und zwar in Deutschland bei dem Gericht, in dessen Bezirk der Käufer seinen Wohnsitz hat.

Hallo,

zu1.: ja hast recht, aus meiner beschreibung geht das leider
nicht hervor. der käufer hat einen tag nach seiner online
bestellung (wie z.B. Amazon) die bestellung widerrufen.

Ich schliesse daraus, dass der Verkäufer sich im EU-Ausland befindet

Dann sollte man diese Verordnung - und die Voraussetzungen, unter denen sie anwendbar ist - schon kennen.
Gruß
Peter

http://www.internetrecht-rostock.de/gerichtsstand-eu…

"…Seit dem 01. März 2002 eröffnet das europäische Gemeinschaftsrecht (Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Amtsblatt Nr. L 012 vom 16/01/2001 S. 0001 - 0023) Verbrauchern die Möglichkeit, an ihrem Wohnsitz gegen im EU-Ausland ansässige Unternehmen zu klagen.

Dabei findet dann ausländisches Recht keine Anwendung. Die Richtlinie (Verordnung e.Anm.) gilt direkt und bedarf keiner Umsetzung in das bundesdeutsche Recht…"

es geht hier um ein rechtliches problem, das nicht real existent ist. ich versuche auf diesem wege mein verständnis zu erhöhen.

leider falsch. der verkäufer ist ein händler im nicht eu bereich, der seine ware auch auf dem weg eines internetshops weltweit vertreibt. daher meine anspielung auf amazon.

in meinem hypotetichen fall soll jedoch der ganze sachveralt dem deutschen recht unterliegen.

ich gebe zu, die fragestellung ist mehr als seltsam. jedoch ist sie nun mal so gestellt.

ich danke allen für ihre beiträge und hoffe es kommen noch einige dazu, die mich, uns, der lösung näher führen.