Nacherbe
Von: , Frage gestellt am Mo, 13. Feb 2006
Folgender Sv.:
Erblasser E vererbt seinem verheiratetem, kinderlosen Sohn S sein gesamtes Vermögen. Zuvor verspricht er seinem Bekannten B mündlich, dass er ihn zum Nacherben einsetzen wird. Nach dem Tod von E erfährt B jedoch nichts offizielles. Er wird auch nicht zur Testamentseröffnung eingeladen.
Er weiß jetzt also nicht, ob E sein mündliches Versprechen schriftlich zum Testament gegeben hat oder ob es in Vergessenheit geraten ist; ob er Nacherbe ist oder nicht und folglich nach dem Tode des S das Vermögen des E erbt.
Kann es sein, dass jemand Jahrzehnte in dieser Position des Nacherben ist und keine offizielle Mitteilung bekommt? Oder wird auch der Nacherbe schon zur Testamentseröffnung des E eingeladen?
Hat der B schon frühzeitig die Möglichkeit bei Gericht oder dem Notar sich diesbezüglich zu informieren?
