Änderung im Flächennutzungsplan

Von: , Frage gestellt am Di, 14. Feb 2006

In einer kleinen Gemeinde wurde der Flächennutzungsplan geändert.Es wurde aus gemichtem Bauland eine private Grünfläche . Diese Fläche grenzt an ein Gewerbegebiet.Begründet wurde die Änderung "um mögliche Nutzungskonflikte auszuschließen".Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden über diese Änderung nicht benachrichtigt und hatten somit nicht die Möglichkeit bei der Auslegung des Planes ihre Einsprüche geltent zu machen.Die Auslegung ist bereits beendet.
Haben die betroffenen nun noch eine Möglichkeit diese Änderung zu verhindern ,da dadurch ein hoher Wertverlust eintritt. Mußte die Gemeinde sie davon unterichten .

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 24 Minuten 0 hilfreich
    Re: Änderung im Flächennutzungsplan

    Man wird dir bestimmt mit Freude Antwort geben...

    Auch wir grüßen dich!

    Und: nichts zu danken :-)

    Levay

  2. Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
    Re: Änderung im Flächennutzungsplan

    Entsprechend § 3 Baugesetzbuch ist den Bürgern ortsüblich (meist Amtsblatt, seltener auch Tageszeitung oder Aushang) die Auslegung bekannt zu machen. Sonderrechte für Grundstückseigentümer sind nicht benannt.
    Eine erneute Chance zur Stellungnahme besteht, falls der Plan noch einmal geändert wird und somit noch einmal ausgelegt wird. Allerdings kann die Gemeinde bestimmen, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Änderung im Flächennutzungsplan

    Mußte die Gemeinde sie davon unterichten .
    Ja.

    Gegen den FNP besteht aber idR keine Rechtsschutzmöglichkeit, da er nicht unmittelbar in Rechte eingreift, sondern erst der Bebauungsplan bzw. die Baugenehmigung.
    Es gibt einige wenige Ausnahmen, welche das sind, habe ich aber auch schon wieder vergessen...

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