Hallo,
nehmen wir mal an, ein Mensch möchte sich scheiden lassen, der Partner verweigert das aber. Nun ist das Trennungsjahr abgelaufen - steht dann einer Scheidung auch gegen den Willen des Partners noch etwas entgegen?
Danke & Gruß
Anja
Hallo,
nehmen wir mal an, ein Mensch möchte sich scheiden lassen, der Partner verweigert das aber. Nun ist das Trennungsjahr abgelaufen - steht dann einer Scheidung auch gegen den Willen des Partners noch etwas entgegen?
Danke & Gruß
Anja
hi
nehmen wir mal an, ein Mensch möchte sich scheiden lassen, der
Partner verweigert das aber. Nun ist das Trennungsjahr
abgelaufen - steht dann einer Scheidung auch gegen den Willen
des Partners noch etwas entgegen?
das Trennungsjahr ist die Zeit wenn sich beide einig sind, wenn einer die Scheidung verweigert sind es m.E. immer noch 3 Jahre
Gruß H.
Hallo Anja,
normalerweise nicht.
Du musst zum Anwalt gehen und der reicht die Scheidung ein. Das geht ganz schnell. Dann kannst Du schon in wenigen Jahren geschieden sein. (Unsere Gerichte sind ein wenig überlaufen)
Gruß
Peter
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Hallo Anja,
normalerweise nicht.
möglicherweise doch …
§ 1566
Vermutung für das Scheitern
(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.
Du musst zum Anwalt gehen und der reicht die Scheidung ein.
Das geht ganz schnell. Dann kannst Du schon in wenigen Jahren
geschieden sein. (Unsere Gerichte sind ein wenig überlaufen)
wenn der Partner nicht will dauerts also bis zu 3 Jahre und länger …
Gruß H.
Hi,
das kommt auf den Familienrichter an!
Mein Mann ist März 1984 zu seiner Freundin
gezogen, und im September 1985 wurde ich
, gegen meinen Willen, geschieden!
DEr Richter sah die Ehe als zerrüttet an,
da der Ehemann mit einer anderen Frau,
eine Lebensgemeinschaft hatte!!!
Gruß
Eva
Hallo,
es gibt eine Interessenvertretung, die können dich
umfassende beraten, guck mal da:
http://www.isuv.de
Vielleicht existiert in deiner Stadt auch eine
Zweigstelle.
Gruß
Eva
Hallo!
das kommt auf den Familienrichter an!
DEr Richter sah die Ehe als zerrüttet an,
da der Ehemann mit einer anderen Frau,
eine Lebensgemeinschaft hatte!!!
Man muss das eine und das andere auseinander halten. Eine Ehe wird geschieden, wenn sie zerrüttet ist. Dafür trägt eigentlich der Antragsteller die Beweislast. Wenn der Ehemann also Beweisen kann, dass die Ehe zerrüttet ist, kann eine Scheidung (theoretisch) auch nach drei Wochen stattfinden.
Wenn Eheleute ein Jahr getrennt leben und beide zustimmen oder wenn sie drei Jahre getrennt leben wird aber unwiderleglich vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Dann braucht man da eben nichts mehr besonders beweisen, weil die Tatsachen für eine Zerrüttung sprechen.
Florian.
Hallo!
…das Trennungsjahr reicht oft nicht aus, um eine schnelle Scheidung zu erzielen. Der Versorgungsausgleich dauert auch so seine Zeit, wenn der Antragsgegner nicht einverstanden ist mit der Scheidung und sich mit dem Einreichen der nötigen Unterlagen Zeit lässt - also die Scheidung boykottiert…dauert es bis es zum Termin der Scheidung kommt. Es besteht dann aber die Möglichkeit, daß der RA zunächst die Scheidung vor dem Versorgungsausgleich beantragt.
LG
Michaela
Sternchen 
Daraus ergibt sich aber auch, dass die Zerrütungsfeststellung auch so schon möglich ist, also ohne Zeitablauf.
Levay