Re^3: Trennungsjahr/Scheidung
Hallo!
das kommt auf den Familienrichter an!
DEr Richter sah die Ehe als zerrüttet an,
da der Ehemann mit einer anderen Frau,
eine Lebensgemeinschaft hatte!!!
Man muss das eine und das andere auseinander halten. Eine Ehe wird geschieden, wenn sie zerrüttet ist. Dafür trägt eigentlich der Antragsteller die Beweislast. Wenn der Ehemann also Beweisen kann, dass die Ehe zerrüttet ist, kann eine Scheidung (theoretisch) auch nach drei Wochen stattfinden.
Wenn Eheleute ein Jahr getrennt leben und beide zustimmen oder wenn sie drei Jahre getrennt leben wird aber unwiderleglich vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Dann braucht man da eben nichts mehr besonders beweisen, weil die Tatsachen für eine Zerrüttung sprechen.
Florian.