Altenheimbezahlung?

Hallo,
folgende Frage: Person X’s Vater ist im Altenheim
X hat ein geringes Einkommen, sodass er nicht
zum Unterhalt des Vaters beitragen kann. Vater stirbt,
ca. 10 000 Euro mußte das Sozialamt bezahlen.
Nun hat X eine Erbschaft gemacht, muß er nun das
Sozialamt informieren und sein Erbe angeben?
Er ist ansonsten eine „arme Sau“ ehrlich gesagt
und hat wirklich nur das Lebensnotwendigste!
Gruß
Eva

Hallo Eva,

meines Erachtens sollte der Fall für das Sozialamt mit dem Tod des Hilfeempfängers abgeschlossen sein. Das Amt hat keine eigenen Ansprüche gegen Person X, es kann nur Ansprüche, die der Altenheimbewohner selbst hat (und u.U. nicht geltend machen kann), auf sich überleiten. Heißt zu Lebzeiten der beiden: wenn der Altenheimbewohner Unterhalt von seinem Sohn/ seiner Tochter verlangen könnte, aber das Sozialamt die Kosten für die Heimunterbringung trägt, kann das Amt die Ansprüche auf sich überleiten und an Stelle des Bewohners geltend machen.
Damit ist es aber nach dem Tod der betroffenen Person vorbei. Ich denke, dass sich eine Meldung an das Sozialamt somit auch erübrigt.

Viele Grüße
Robert