Re: Haftung von Ehegatten untereinander
Hallo!
in wie weit haften Ehegattten gegenseitig für ihre
Geldausgaben? Kann A eine hohe Rechnung nicht begleichen, wird
B dann zur Kasse gebeten
Üblicherweise hat der Ehepartner mit den Verbindlichkeiten des anderen nichts zu tun. Etwas anderes gilt für solche Verbindlichkeiten, die ein Ehegatte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs tätigt, § 1357 BGB, sog. "Schlüsselgewalt. Wenn die Ehefrau einen neuen Wäschetrockner kauft wird demnach wohl auch der Ehemann auf Zahlung in Anspruch genommen werden können. Bucht der Mann eine Urlaubsreise für sich allein nach Thailand, hat die Ehefrau damit nichts zu tun.
Was angemessen ist und was nicht, ist auf die konkreten Lebensverhältnisse der Eheleute zu beziehen, das Chefarztehepaar ist dabei also anders zu beurteilen als der Kraftfahrer, der mit der Putzfrau verheiratet ist.
Gruß,
Florian.