Wer bekommt Kind bei Trennung
Von: , Frage gestellt am Di, 14. Feb 2006
Hallo liebe Wissenden…..
Ich bräuchte mal Hinweise von euch zu Folgendem Sachverhalt:
Ein Paar, nennen wir ihn mal A und sie mal B, leben seit 6 Jahren zusammen und haben ein gemeinsames Kind. Obwohl beide nicht verheiratet sind besteht für dieses Kind ein gemeinsames Sorgerecht. Im vorletzten Jahr haben sich A und B ein Einfamilienhaus gebaut. Dieses Haus läuft komplett auf A´s Namen. Tut aber eigentlich nichts zur Sache. (denk ich)
Nun kommt es wie so oft, B stellt fest das sie in ihrer Beziehung nicht mehr Glücklich ist und just zu diesem Zeitpunkt läuft ihr auch noch „C“ über den Weg.
„C“ ist allein erziehender Vater und lebt gerade in Scheidung.
B hat nun vor sich von A zu trennen und sich erstmal mit ihrem Kind eine eigene Wohnung zu nehmen.
A ist natürlich mit dieser ganzen Situation mehr als unzufrieden.
Da er ihr intellektuell und rhetorisch weit überlegen ist setzt er sie nun permanent unter Druck.
Sie darf sich, in der Zeit wo sie noch im „gemeinsamen Haus“ wohnt nicht mit C treffen.
A hat B jeglichen Kontakt des Kindes mit C untersagt, unter der Androhung sie würde ansonsten innerhalb von 5min ihre Koffer vor der Tür haben.
A steht auf dem Standpunkt, B könne gerne gehen, aber das Kind bleibt bei ihm!!
Nun ist B mit ihren Nerven natürlich ziemlich am Ende. Sie möchte keinen Fehler machen und dadurch ihr Kind verlieren. Heutzutage ist es ja (im Falle von C glücklicherweise) so das der Vater ja die „gleichen“ Rechte an einem Kind hat wie die Mutter.
A ist der Meinung, das Kind (4 Jahre alt) hat seinen Sozialen Mittelpunkt bei ihm. Er wohnt in dem Haus, seine Großeltern, zudem das Kind guten Kontakt hat, wohnen 5min entfernt.
Die Großeltern haben B auch angedroht, im Falle einer Trennung jeglichen Kontakt zu ihr abzubrechen.
Wie kann sich B jetzt verhalten um bei einem Auszug aus dem Haus nicht wegen Kindesentzug dran zu kommen?
Welche Gefahren bestehen für B ihr Kind an A zu verlieren?
Meine Idee war, diesbezüglich mal beim Jugendamt vorstellig zu werden. Allerdings brauchen Behörden hierzulande entweder viel Zeit oder die Motivation durch die Medien um aktiv zu werden.
Gibt mir doch mal Tipps oder Hinweise, wie man die ganze Geschichte relativ sauber hinbekommen kann.
Achso…. das kleine 4 Jährige Kind weiß von dem ganzen Unglück noch nichts, dem wird weiterhin „heile Welt“ vorgespielt und B hat vor sich eine Wohnung in der Nähe der Großeltern zu nehmen.
An eine gütliche einigung von A und B ist im Moment leider nicht wirklich zu denken, da A keinerlei Diskusionen zu diesem Thema duldet.
Nur falls das eine Rolle spielen sollte.
Vielen Dank für eure Hinweise……
Ronny
