Wer bekommt Kind bei Trennung

Von: , Frage gestellt am Di, 14. Feb 2006

Hallo liebe Wissenden…..

Ich bräuchte mal Hinweise von euch zu Folgendem Sachverhalt:

Ein Paar, nennen wir ihn mal A und sie mal B, leben seit 6 Jahren zusammen und haben ein gemeinsames Kind. Obwohl beide nicht verheiratet sind besteht für dieses Kind ein gemeinsames Sorgerecht. Im vorletzten Jahr haben sich A und B ein Einfamilienhaus gebaut. Dieses Haus läuft komplett auf A´s Namen. Tut aber eigentlich nichts zur Sache. (denk ich)
Nun kommt es wie so oft, B stellt fest das sie in ihrer Beziehung nicht mehr Glücklich ist und just zu diesem Zeitpunkt läuft ihr auch noch „C“ über den Weg.
„C“ ist allein erziehender Vater und lebt gerade in Scheidung.
B hat nun vor sich von A zu trennen und sich erstmal mit ihrem Kind eine eigene Wohnung zu nehmen.
A ist natürlich mit dieser ganzen Situation mehr als unzufrieden.
Da er ihr intellektuell und rhetorisch weit überlegen ist setzt er sie nun permanent unter Druck.
Sie darf sich, in der Zeit wo sie noch im „gemeinsamen Haus“ wohnt nicht mit C treffen.
A hat B jeglichen Kontakt des Kindes mit C untersagt, unter der Androhung sie würde ansonsten innerhalb von 5min ihre Koffer vor der Tür haben.

A steht auf dem Standpunkt, B könne gerne gehen, aber das Kind bleibt bei ihm!!
Nun ist B mit ihren Nerven natürlich ziemlich am Ende. Sie möchte keinen Fehler machen und dadurch ihr Kind verlieren. Heutzutage ist es ja (im Falle von C glücklicherweise) so das der Vater ja die „gleichen“ Rechte an einem Kind hat wie die Mutter.
A ist der Meinung, das Kind (4 Jahre alt) hat seinen Sozialen Mittelpunkt bei ihm. Er wohnt in dem Haus, seine Großeltern, zudem das Kind guten Kontakt hat, wohnen 5min entfernt.
Die Großeltern haben B auch angedroht, im Falle einer Trennung jeglichen Kontakt zu ihr abzubrechen.
Wie kann sich B jetzt verhalten um bei einem Auszug aus dem Haus nicht wegen Kindesentzug dran zu kommen?
Welche Gefahren bestehen für B ihr Kind an A zu verlieren?
Meine Idee war, diesbezüglich mal beim Jugendamt vorstellig zu werden. Allerdings brauchen Behörden hierzulande entweder viel Zeit oder die Motivation durch die Medien um aktiv zu werden.
Gibt mir doch mal Tipps oder Hinweise, wie man die ganze Geschichte relativ sauber hinbekommen kann.
Achso…. das kleine 4 Jährige Kind weiß von dem ganzen Unglück noch nichts, dem wird weiterhin „heile Welt“ vorgespielt und B hat vor sich eine Wohnung in der Nähe der Großeltern zu nehmen.
An eine gütliche einigung von A und B ist im Moment leider nicht wirklich zu denken, da A keinerlei Diskusionen zu diesem Thema duldet.
Nur falls das eine Rolle spielen sollte.

Vielen Dank für eure Hinweise……
Ronny

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 26 Minuten 1 hilfreich
    Re: Wer bekommt Kind bei Trennung

    Hallo! Heutzutage ist es ja (im Falle von C glücklicherweise) so das
    der Vater ja die „gleichen“ Rechte an einem Kind hat wie die
    Mutter.
    Leider vergisst man bei der Diskussion, wer denn nun eher ein Recht auf das Kind hat, dass es dabei nicht um Selbstverwirklichung, verletzten Stolz, Eigensucht oder andere Motive gehen sollte, sondern dass man über einen Menschen spricht, der leider nicht für sich selbst sorgen kann und deswegen von zwei anderen Menschen abhängig ist, die alles daran setzen sollten, sich zusammenzureißen und gemeinsam eine Lösung zu finden.
    Natürlich hat die Mutter vor, das Kind bei sich zu haben, natürlich hat der Vater Angst, sein Kind an einen anderen "Vater" zu verlieren. Entscheidend ist immer, was für das Kind am besten ist. Und für das Kind am besten ist immer, dass sich die Eltern einigen. Es besteht von Rechts wegen kein zwingender Grund, bei der Trennung der Eltern eine Entscheidung über das Sorgerecht herbeizuführen.
    Der Anwalt/die Anwältin hilft, Fachanwälte für Familienrecht gibt es wie Sand am Meer (wie ich heute wieder bei einem Gang durch die Innenstadt feststellen musste). Ich habe in genau solchen Situationen gesehen, dass die Menschen den Anwalt wirklich sehr erleichtert verlassen haben. Eine verlässliche Beratung ist vielleicht manchmal sinnvoller als die zu erwartenden halbwahren Antworten in einem Internetforum.
    Die Moral von der Geschichte: Immer schön miteinander reden, wenn's Streit gibt den Anwalt fragen, immer drand denken, dass das Kind wichtiger ist als die eigenen Interessen.

    Gruß,

    Florian.

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      prinzipell geb ich dir ja Recht....

      Hallo Florian,

      vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
      Vieleicht kam es in meinem Ursprünglichen Beitrag nicht richtig zur Geltung, aber ich geb dir in diesem Fall 100%ig Recht das eine gütliche einigung immer der beste Weg ist.
      Wenn wir mal bei meinen ursprünglichen Bezeichnungen bleiben, weis die keiner Besser als "C" !!!
      Dieser hat gerade eine Trennung durch und hat sich mit seiner Ex im friedlichen geeinigt. Allerdings wurde da auch das Kind (8 Jahre alt) von den Eltern gefragt bei wem es bleiben möchte. UND.... was viel wichtiger ist, bei dieser Trennung waren sich beide Elternteile einig, das es im Falle eines Streites nur einen Verlierer gibt....DAS KIND!!!

      Nun sind aber leider nicht alle Paare so vernünftig. Und bei mach einem Mitmenschen sind die Tolleranzgrenzen in bezug auf Stolz, Selbstverwirklichung oder Eigensucht niedriger als bei anderen.

      Im konkreten Fall ist es einfach so das B masive bedenken hat das A der Rolle des allein erziehenden Vaters nicht gewachsen sein wird.
      Sie kann das aber nicht an konkreten Beispielen beweisen.
      A nutzt seine intelektuelle Überlegenheit um B systematisch fertig zu machen.
      Da er auch keine Gesprächsbereitschaft diesbezüglich zeigt, wird es sehr schwer sein dort eine gütliche Einigung zu erziehlen.

      Daher frag ich hier mal nach puren, nüchternen Fakten. So wie im Falles eines Streits auch nur zählen.

      Axo....es war nicht die rede von einem von beiden das Sorgerecht zu nehmen. Es geht lediglich um das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

      schönen Abend noch
      Ronny

  2. Antwort von nach 13 Stunden 1 hilfreich
    Bin etwas beleidigt!

    Meine Idee war, diesbezüglich mal beim Jugendamt vorstellig zu
    werden. Allerdings brauchen Behörden hierzulande entweder viel
    Zeit oder die Motivation durch die Medien um aktiv zu werden.
    Hallo Ronny,
    genau für diese Sachverhalte die du hier schilderst ist der allgemeine Sozialdienst des Jugendamtes da. Spätestens beim Sorgerechtsprozess resp. Gerichtsverhandlung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Jugendamt sowieso involviert, weil wir dann eine Stellungnahme abgeben müssen.

    Dem Jugendamt ist es viel lieber, die ganze Sache wird im Vorfeld mit ihnen abgeklärt und sie versuchen auch zu lieber vorher schon zu vermitteln als dass man dann bei der Gerichtverhandlung zwei völlig unnachgiebige Parteien im Interesse des Kindes irgendwie wieder zusammenkriegen muss.

    Das was du in den Medien über das Jugendamt mitkriegst ist etwa 1% der Fälle die übers Jahr "bearbeitet" werden, ca. 70% der tätigkeit besteht darin Streitigkeiten beim Sorgerecht/Umgangsregelungen ect. im Interesse des Kindes zu schlichten. Was für Bild, Explosiv & Co. natürlich völlig uninteressant ist.

    Deshalb bin ich etwas beleidigt wenn man den Jugendämtern unterstellt, man würde nur arbeiten, wenn man entsprechend Druck durch die Medien bekommt....

    Also geh zum Jugendamt, das ist deren Beruf und Berufung und das täglich Brot.

    grüsse
    dragonkidd

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