Nebentätigkeit bei Schüler

Hallo,

es geht um einen volljährigen Schüler, der nebenher etwas Geld verdienen will. Dabei kommen zwei Dinge in Frage: Der Verkauf von (selbst hergestellten) Kunstwerken (Einzelstücke) oder kleinen Elektrogeräten (keine Einzelstücke, Herstellung auf Bestellung) oder das Anbieten einer Diensleistung im Computerbereich, dem Einbau/Umbau/… von Hardware.

Muss so etwas gemeldet werden und falls ja, wo? Was muss an Steuern abgeführt werden? Vor allem bei der zweiten Idee ist sicher auch die Rechnung, Buchführung und Bezahlung interessant, was gibt es da zu beachten? Könnte man bei der ersten Idee die „Serienprodukte“ bei Ebay versteigern ohne sich um rechtliche Belange Gedanken machen zu müssen?

mfg
MB

Hallo,

hier kannst du dich mal durcharbeiten:

http://www.klicktipps.de/

Sehr empfehlenswert für Anfänger !

Gruß

petz

Hallo,

http://www.klicktipps.de/

danke, die Seite hab ich bei meiner Artikelsuche vor dem Niederschreiben der Frage schon gefunden und gelesen, wesentlich schlauer bin ich aber nicht, weil mir das alles nicht zuzutreffen scheint. Da ist überall nur vom Angestelltsein die Rede, das wäre der Schüler ja nicht. Und gleich eine Ich-AG oder sowas wäre für ein paar Wochen zwischendurch (so ist es geplant) sicher auch unangebracht, zumal ein Zwölftklässler sowieso schon auf Kurs in Richtung Abitur und Ausbildung/Studium ist, womit sich neue Umstände ergeben würden.

Ist für so etwas überhaupt irgendeine Anmeldung (Gewerbe, Freiberuf, …) nötig? Die 400-Euro-Grenze wird pro Monat vermutlich sowieso nicht erreicht werden.

mfg
MB

Hallo MB,

eine selbstänfige Tätigkeit ist nicht zu verwchseln mit einem 400 €-Job, bei Selbständigen gilt diese Grenze nicht.

Wieso ist nur von Angestellten die Rede?

Lies mal hier:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm#anmeld

Das gilt für alle !

gruß

Petz

Hallo,

Lies mal hier:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm#anmeld

Das mit den Rechnungen und der Steuer steht drin (auch wenns kompliziert ist ^^), das hab ich übersehen, weil der Link so klein ist.

Aber muss der Schüler denn nun überhaupt ein Gewerbe anmelden? Und darf man selbst hergestellte Artikel „einfach so“ in größeren Mengen bei Ebay und ähnlichen Einrichtungen verkaufen?

mfg
MB