Nebentätigkeit bei Schüler
Von: , Frage gestellt am Di, 14. Feb 2006
Hallo,
es geht um einen volljährigen Schüler, der nebenher etwas Geld verdienen will. Dabei kommen zwei Dinge in Frage: Der Verkauf von (selbst hergestellten) Kunstwerken (Einzelstücke) oder kleinen Elektrogeräten (keine Einzelstücke, Herstellung auf Bestellung) oder das Anbieten einer Diensleistung im Computerbereich, dem Einbau/Umbau/.. von Hardware.
Muss so etwas gemeldet werden und falls ja, wo? Was muss an Steuern abgeführt werden? Vor allem bei der zweiten Idee ist sicher auch die Rechnung, Buchführung und Bezahlung interessant, was gibt es da zu beachten? Könnte man bei der ersten Idee die "Serienprodukte" bei Ebay versteigern ohne sich um rechtliche Belange Gedanken machen zu müssen?
mfg
MB
