zur Polizei gehen, Anzeige machen ???

Von: , Frage gestellt am Di, 14. Feb 2006

Hallo Leute,

wo kein Kläger ist, das ist auch kein Richter, schon klar.

Aber; wenn man beobachtet, das einer alten Oma die Handtasche geklaut wird, dann greift man doch irgendwie ein, oder nicht ??? Klar !!

Aber was ist wenn sich folgendes ereignen würde ?????

Angenommen, auf einer Auktionsplattform würde jemand einen Windgenerator anbieten, und diesen mit einer Stundenleistung !!! von 800 Watt anbieten. Weiterhin wird angenommen geschrieben, das sich der Rotordurchmesser auf ca. 1,5 Meter belaufen würde. Angenommen, es ist technisch gar nicht möglich, aus einem Rotordurchmesser von 1,5 Meter eine solche Leistung rauszuholen, ganz einfach deswegen nicht, weil die besten, professionellen Windräder (ich meine die riesengrossen) auch nur ca. 200 Watt pro Quadratmeter Windradfläche rausholen können. Wie müste man sich in so einem Fall verhalten ? Soll man einfach zugucken, wie der Oma die Handtasche geklaut wird ???? Soll man einfach zugucken, wie Käufer dieses Windrad kaufen ??? Sollte man zur Polizei gehen, und eine Anzeige wegen Betrugs machen ? Sollte man sich sagen; was geht mich das an ?

WAS IST RICHTIG ?

DANKE.

Beste Grüße
Jürgen

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 30 Minuten 1 hilfreich
    Re: zur Polizei gehen, Anzeige machen ???

    Das ist schlicht und ergreifend keine Rechtsfrage.

    Nicht-rechtliche Antwort: Wenn du DAS zur Anzeige bringst, dann musst du täglich zig Anzeigen erstatten.

    Levay

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Melde es doch einfach...

    ... bei der Auktionsplattform!

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: zur Polizei gehen, Anzeige machen ???

    Hallo,

    Ihre Einstellung ist Lobenswert und geht weit über das hinaus was die Allgemeinheit so denkt.

    Und die Allgemeinheit denkt so:" Nur den Mund halten, dann kommt man auch in nichts hinein."

    Man nennt das auch Zivilcourage.

    Nun ist es aber so daß versuchter Betrug nicht strafbar ist. Und ein Betrugsdeligt eines Strafantrags des Geschädigten bedarf. Wenn sich als jemand gerne übers Ohr hauen läßt und dabei auch noch glücklich ist, dann ist das ganz ok.

    Soweit so gut. Nun kann aber auch ein Staatsanwalt öffentliches Interesse bekunden obwohl niemand eine Strafantrag stellt.

    Ich denke, sie liegen richtig wenn Sie den Fall melden, auch wenn es zunächst keinerlei Konsequenzen haben wird. Die Angelegenheit wird aktenkundig gemacht. Eventuell werden die Personalien des Verkäufers festgestellt. Nun stehen diese Personalien für den Fall einer späteren Anzeige einem Geschädigten zur Verfügung.

    MfG [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Hust, Schluck, Staun...

      Hallo! Nun ist es aber so daß versuchter Betrug nicht strafbar ist.
      Und ein Betrugsdeligt eines Strafantrags des Geschädigten
      bedarf.
      Nur um mal ganz kurz klar zu sagen, dass das beides nicht stimmt: DAS STIMMT NICHT!
      Wie kommt man denn auf sowas?

      Gruß,

      Florian.

    • Antwort von nach 3 Stunden 2 hilfreich
      Re^2: zur Polizei gehen, Anzeige machen ???

      Nun ist es aber so daß versuchter Betrug nicht strafbar ist.
      Dann sollten wir aber ganz schnell den Gesetzestext ändern:

      § 263 II StGB: "Der Versuch ist strafbar." Und ein Betrugsdeligt eines Strafantrags des Geschädigten bedarf.
      Betrug ist kein Antragsdelikt. Das kann ich dir zwar nicht an einem Paragrafen zeigen, aber eben nur, weil es keinen gibt; darum gilt ja auch ganz normal das Legialitätsprinzip, §§ 152 II, 160 (163), und - ganz wichtig - § 170 I StPO. Soweit so gut. Nun kann aber auch ein Staatsanwalt
      öffentliches Interesse bekunden obwohl niemand eine
      Strafantrag stellt.
      Es gibt absolute und relative Antragsdelikte. Relativ ist es dann, wenn Strafantrag ODER die Bejahung des öffentlichen Interesses genügen. Du hältst es also für ein relatives Antragsdelikt. Nur warum... Wie kommst du darauf?

      Levay

    • Antwort von nach 15 Stunden 2 hilfreich
      Blockwartmentalität

      Ihre Einstellung ist Lobenswert und geht weit über das hinaus
      was die Allgemeinheit so denkt.

      Und die Allgemeinheit denkt so:" Nur den Mund halten, dann
      kommt man auch in nichts hinein."

      Man nennt das auch Zivilcourage.

      Ich denke, sie liegen richtig wenn Sie den Fall melden, auch
      wenn es zunächst keinerlei Konsequenzen haben wird. Die
      Angelegenheit wird aktenkundig gemacht. Eventuell werden die
      Personalien des Verkäufers festgestellt. Nun stehen diese
      Personalien für den Fall einer späteren Anzeige einem
      Geschädigten zur Verfügung.
      Hallo,

      Wenn wir den Sachverhalt mal zusammenfassen, kommen wir zu folgendem:

      - wir haben absolut keine Ahnung, ob der Verkäufer das, was in der Auktion zu lesen ist, auch tatsächlich so schreiben wollte oder ob er sich vielleicht vertippt hat und z.B. statt 800 Watt nur 80 Watt schreiben wollte.

      - wir können nicht klären, ob die Angaben (Tippfehler einmal außen vor gelassen) sachlich richtig sind oder nicht.

      - wir haben erst recht nicht den geringsten Anhaltspunkt, ob der Verkäufer seine Angaben (ihre sachliche Unrichtigkeit einmal unterstellt) z.B. wegen technischer Ahnungslosigkeit schlicht ins Blaue hinein gemacht oder sich auf Angaben Dritter verlassen hat oder aber in der Absicht gehandelt hat, einen Betrug einzufädeln.

      Auf dieser Grundlage "Betrug!" zu schreien, bedeutet, dem Verkäufer gleich drei Dinge zu unterstellen, für die es keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte gibt, nämlich:

      1. dass er alle Angaben tatsächlich so hat machen wollen, wie sie in der Auktion stehen,

      2. dass diese Angaben sachlich falsch sind und

      3. dass er die Angaben in der Absicht gemacht hat, etwaige Käufer zu betrügen.

      Ganz abgesehen davon wissen wir noch nicht einmal, ob auf der anderen Seite tatsächlich eine "Oma" steht, die ohne tatkräftiges Einschreiten Dritter vermutlich nicht zu ihrem Recht kommen würde ...

      Das ist keine Zivilcourage, sondern Blockwartmentalität.

      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re: Blockwartmentalität

        3. dass er die Angaben in der Absicht gemacht hat, etwaige
        Käufer zu betrügen.
        Das stimmt nicht, weil Betrug keine Absicht voraussetzt, für den Rest aber gibt es ein Sternchen.

        Levay

  4. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    1000 Watt Autoradaudio

    Hallo Jürgen,

    was willst Du wegen der vollkommen unbrauchbaren Angaben bei Geräten der Unterhaltungselektronik machen? MEIN selbstgebauter Verstärker hat NACHMESSBAR 2 × 24,5 Watt - reicht für einen guten Hörschaden und die fristlose Kündigung meiner Mietwohnung völlig aus.

    Aber die Angabe bei so mancher Plastikkiste mit Sondermüll drinnen ist in Praxi vollkommmen Müll.

    Und...

    Hat noch niemand geklagt.


    Gruß

    Stefan


    PS: Dummheit ist nicht strafbar, schützt aber auch nicht vor Strafe - und wenn es durch die eigene Dummheit ist.

  5. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Dann zeig ich Dich auch an!

    Moinsen! Angenommen, auf einer Auktionsplattform würde jemand einen
    Windgenerator anbieten, und diesen mit einer Stundenleistung
    !!! von 800 Watt anbieten.
    Ich denke, hier hast Du das "kann erreicht werden..", bzw. "max." vergessen. Die etwas unglückliche Formulierung mal aussen vor, is schon klar dass man entweder von 0,8 Kwh, oder von 800 Watt Leistung reden sollte... Angenommen, es ist technisch gar nicht
    möglich, aus einem Rotordurchmesser von 1,5 Meter eine solche
    Leistung rauszuholen,
    Aha? Annehmen kannst Du es ja gerne, gehen tut's aber. ganz einfach deswegen nicht, weil die
    besten, professionellen Windräder (ich meine die
    riesengrossen) auch nur ca. 200 Watt pro Quadratmeter
    Windradfläche rausholen können.
    Okay, weiß ja nicht, mit welchen besten Du Dich bisher beschäftigt hast. Für mich als gebürtigen Ostfriesen sind dieses natürlich die von Enercon. ;-) Und da bringts die E-112er (=rieesengroß!) bei überstrichenen 10.200 qm und 6 MWatt auf knapp 600 Watt/qm. Gar nicht mehr so weit weg von Deiner Heimmühle. Aber sehr weit weg von Deinen völlig falschen 200 Watt. Wie müste man sich in so einem
    Fall verhalten ?
    Vielleicht ersteinmal die eigenen Fakten neu prüfen. Sage ja nicht, dass falsche Angaben seitens des EBaylers ausgeschlossen sind, aber Deine Argumente/Fakten hinken leider noch mehr.

    Gruß

    Markus



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