Gebühren 'unter Vorbehalt' zahlen

Ist es möglich,dass jemand Gebühren nur „unter Vorbehalt“ zahlt, um sie in dem Fall, dass es für die Erhebung der Gebühren keine rechtliche Grundlage gibt, zurück zu bekommen? Ich würde sagen, dass man mit der Zahlung automatisch den Gebührenbescheid akzeptiert, oder nicht?

Ist es möglich,dass jemand Gebühren nur „unter Vorbehalt“
zahlt, um sie in dem Fall, dass es für die Erhebung der
Gebühren keine rechtliche Grundlage gibt, zurück zu bekommen?

Aber ja!

Ich würde sagen, dass man mit der Zahlung automatisch den
Gebührenbescheid akzeptiert, oder nicht?

Wenn man stillschweigend zahlt: ja. Wenn man aber einen Brief an den Gebührenerheber schreibt und Widerspruch mit entsprechender Begründung erhebt, dann: nein.

Wolfgang D.

Hallo,

da wäre mal zu Unterscheiden zwischen den „Gebühren“ einer Behörde nach entsprechenden Gesetzen bzw. Rechtsverordnungen und den „Gebühren“
von Privaten (wie z.B. Strom-Anbieter).

Bei Privaten „Gebühren“ hilft dir eine Formulierung wie diese z.B.
„Zahlungen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht,allerdings
mit rechtsverbindlicher Wirkung“ (Zahlung unter Vorbehalt).

Bei „öffentlichen Gebühren“ musst du in der jeweils in dem betreffenden
Gebührenbescheid angegebenen Gesetzesgrundlage nachschauen,wie du dich verhalten musst,wenn du der Meinung bist,die Gebühren seien unzutreffend…(In der Regel Widerpruchverfahren).

mfg

Frank