Gebühren 'unter Vorbehalt' zahlen
Von: , Frage gestellt am Di, 14. Feb 2006
Ist es möglich,dass jemand Gebühren nur "unter Vorbehalt" zahlt, um sie in dem Fall, dass es für die Erhebung der Gebühren keine rechtliche Grundlage gibt, zurück zu bekommen? Ich würde sagen, dass man mit der Zahlung automatisch den Gebührenbescheid akzeptiert, oder nicht?
