Zwangsversteigerung

Angenommen Herr X ersteigert ein Haus. Der Vorbesitzer Y ist darüber so verzweifelt, dass er das Haus anzündet. Dann hat Herr X doch ebenfalls alles verloren oder!?
Gruss Christian

Brandversichherung
Hallo Christian,

das Haus ist futsch, das ist klar. Aber den Schaden müßte die Brandversicherung übernehmen. Die wird den Brandstifter in Regreß nehmen (Wo wohl nichts zu holen ist, wenn schon Versteigerung ansteht).
Aber genau wird Dir das ein Versicherungsfachmann sagen können.
Eventuell diese Frage im Brett Versicherungen posten?

Gruß elmore

Angenommen Herr X ersteigert ein Haus. Der Vorbesitzer Y ist
darüber so verzweifelt, dass er das Haus anzündet. Dann hat
Herr X doch ebenfalls alles verloren oder!?

Wie elmore schon schreibt, wenn das Haus versichert war, ist nicht alles verloren. Allerdings hängt es sehr stark davon ab, wann das Haus brennt. Wenn der Ersteigerer noch nicht Eigentümer ist, hat er auch kein Recht auf die Versicherungsleistung.

Was ich nicht beantwortten kann ist die Frage, ob eine Zahlung fällig ist, wenn das Haus nach Zuschlag und vor Umtragung im Grundbuch abbrennt. Vielleicht äußert sich ein Jura-kundiger dazu

Hallo,

Wenn der Ersteigerer noch nicht
Eigentümer ist,

Soweit ich weiß, ist eine Zwangsversteigerung ein Sonderfall: Mit dem Zuschlag ist man Eigentümer des Objektes.

Gruß,
Martin

Die interessante Frage ist doch ob überhaupt eine Gebäudebrandversicherung für das Gebäude existiert.

Hat der Neueigentümer schon eine abgeschlossen?

Ansonsten kann er höchstens den -offensichtich eh schon mittellosen Brandstifter - in Regress nehmen. Also wohl Totalausfall.

Gruss Ivo

Hallo Ivo,
natrülich ist Deine Frage berechtigt.
auf jedem Gebäude, daß noch irgendwie finanziert ist gibt es eine Brandversicherung. Ohne diese rückt keine Bank einen Kredit heraus. Bei einer Zwangsversteigerung ist das Haus in irgendeiner Form belastet, daher wird eine Versicherung bestehen.
Bei einem Immobilienkauf übernimmt man die Brandversicherung des Vorbesitzers "automatisch"und kann diese erst zum Jahresende kündigen um dann eventuell eine eigene abzuschliessen. (Beispielsweise wenn die eigene Vercherung günstiger ist)
Wie es aussieht, wenn der Vorbesitzer die Versicherungsprämie nicht bezahlt hat weiss ich aber nicht. Vermute, die Versicherung besteht trotzdem und der Vorbesitzer wird in Regress genommen, wird er aber eh wenn ers selber ansteckt.
Die Frage gehört wohl doch ins Brett Versicherungen.
Gruß elmore

Hi,

natrülich ist Deine Frage berechtigt.
auf jedem Gebäude, daß noch irgendwie finanziert ist gibt es
eine Brandversicherung. Ohne diese rückt keine Bank einen
Kredit heraus. Bei einer Zwangsversteigerung ist das Haus in
irgendeiner Form belastet, daher wird eine Versicherung
bestehen.

schon richtig, ohne bestehende Versicherung gibt es i.d.R. kein Geld, aber was will die Bank machen, wenn der Gläubiger die Versicherung kündigt?

Bei einem Immobilienkauf übernimmt man die Brandversicherung
des Vorbesitzers "automatisch"und kann diese erst zum
Jahresende kündigen um dann eventuell eine eigene
abzuschliessen. (Beispielsweise wenn die eigene Vercherung
günstiger ist)

Stimmt nicht ganz. Man übernimmt zwar automatisch die bestehende Versicherung, hat aber ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht (nach Eigentumsumschreibung, bzw. ab dem Zeitpunkt zu dem man von der bestehenden Versicherung erfährt).

Gruß Stefan