Zwangsversteigerung

Von: , Frage gestellt am Di, 14. Feb 2006

Angenommen Herr X ersteigert ein Haus. Der Vorbesitzer Y ist darüber so verzweifelt, dass er das Haus anzündet. Dann hat Herr X doch ebenfalls alles verloren oder!?
Gruss Christian

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Brandversichherung

    Hallo Christian,

    das Haus ist futsch, das ist klar. Aber den Schaden müßte die Brandversicherung übernehmen. Die wird den Brandstifter in Regreß nehmen (Wo wohl nichts zu holen ist, wenn schon Versteigerung ansteht).
    Aber genau wird Dir das ein Versicherungsfachmann sagen können.
    Eventuell diese Frage im Brett Versicherungen posten?

    Gruß elmore

  2. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Zwangsversteigerung

    Angenommen Herr X ersteigert ein Haus. Der Vorbesitzer Y ist
    darüber so verzweifelt, dass er das Haus anzündet. Dann hat
    Herr X doch ebenfalls alles verloren oder!?
    Wie elmore schon schreibt, wenn das Haus versichert war, ist nicht alles verloren. Allerdings hängt es sehr stark davon ab, wann das Haus brennt. Wenn der Ersteigerer noch nicht Eigentümer ist, hat er auch kein Recht auf die Versicherungsleistung.

    Was ich nicht beantwortten kann ist die Frage, ob eine Zahlung fällig ist, wenn das Haus nach Zuschlag und vor Umtragung im Grundbuch abbrennt. Vielleicht äußert sich ein Jura-kundiger dazu

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Zwangsversteigerung

      Hallo, Wenn der Ersteigerer noch nicht
      Eigentümer ist,
      Soweit ich weiß, ist eine Zwangsversteigerung ein Sonderfall: Mit dem Zuschlag ist man Eigentümer des Objektes.

      Gruß,
      Martin

      • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Zwangsversteigerung

        Die interessante Frage ist doch ob überhaupt eine Gebäudebrandversicherung für das Gebäude existiert.

        Hat der Neueigentümer schon eine abgeschlossen?

        Ansonsten kann er höchstens den -offensichtich eh schon mittellosen Brandstifter - in Regress nehmen. Also wohl Totalausfall.

        Gruss Ivo

        • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Zwangsversteigerung

          Hallo Ivo,
          natrülich ist Deine Frage berechtigt.
          auf jedem Gebäude, daß noch irgendwie finanziert ist gibt es eine Brandversicherung. Ohne diese rückt keine Bank einen Kredit heraus. Bei einer Zwangsversteigerung ist das Haus in irgendeiner Form belastet, daher wird eine Versicherung bestehen.
          Bei einem Immobilienkauf übernimmt man die Brandversicherung des Vorbesitzers "automatisch"und kann diese erst zum Jahresende kündigen um dann eventuell eine eigene abzuschliessen. (Beispielsweise wenn die eigene Vercherung günstiger ist)
          Wie es aussieht, wenn der Vorbesitzer die Versicherungsprämie nicht bezahlt hat weiss ich aber nicht. Vermute, die Versicherung besteht trotzdem und der Vorbesitzer wird in Regress genommen, wird er aber eh wenn ers selber ansteckt.
          Die Frage gehört wohl doch ins Brett Versicherungen.
          Gruß elmore

          • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Zwangsversteigerung

            Hi, natrülich ist Deine Frage berechtigt.
            auf jedem Gebäude, daß noch irgendwie finanziert ist gibt es
            eine Brandversicherung. Ohne diese rückt keine Bank einen
            Kredit heraus. Bei einer Zwangsversteigerung ist das Haus in
            irgendeiner Form belastet, daher wird eine Versicherung
            bestehen.
            schon richtig, ohne bestehende Versicherung gibt es i.d.R. kein Geld, aber was will die Bank machen, wenn der Gläubiger die Versicherung kündigt? Bei einem Immobilienkauf übernimmt man die Brandversicherung
            des Vorbesitzers "automatisch"und kann diese erst zum
            Jahresende kündigen um dann eventuell eine eigene
            abzuschliessen. (Beispielsweise wenn die eigene Vercherung
            günstiger ist)
            Stimmt nicht ganz. Man übernimmt zwar automatisch die bestehende Versicherung, hat aber ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht (nach Eigentumsumschreibung, bzw. ab dem Zeitpunkt zu dem man von der bestehenden Versicherung erfährt).

            Gruß Stefan

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!