kurze frage hätte ich da, die mir ein rechtsexperte wohl am besten beantworten kann :
Wenn ich meine Internet Zugangsdaten an einen Bekannten verleihe, und er dann im P2P oder Bit Torrent oder sonstigen Tauschbörsen was herunterlädt, wer trägt im Falle einer Anzeige den Schaden?
Ich bin dir da unsicher, da ich nicht weiss, ob downloads auf die Zugangsdaten mitverfolgt werden oder direkt zu dem PC Standort!
Wenn ich meine Internet Zugangsdaten an einen Bekannten
verleihe, und er dann im P2P oder Bit Torrent oder sonstigen
Tauschbörsen was herunterlädt, wer trägt im Falle einer
Anzeige den Schaden?
derjenige, der ihn verursacht hat. Alles andere sind Beweisgeschichten, die hier nichts verloren haben.
Wenn ich meine Internet Zugangsdaten an einen Bekannten
verleihe, und er dann im P2P oder Bit Torrent oder sonstigen
Tauschbörsen was herunterlädt, wer trägt im Falle einer
Anzeige den Schaden?
derjenige, der ihn verursacht hat. Alles andere sind
Beweisgeschichten, die hier nichts verloren haben.
Die Darstellung scheint mir etwas einfach zu sein.
Im Prinzip ist die Antwort ja nicht falsch, aber ich würde hier zwischen strafrechtlichem Teil und zivilrechtlichem Teil unterscheiden. Strafrechtlich ist es klar: Der Verursacher/Bekannte haftet. Zivilrechtlich kann es anders aussehen. In den meisten Geschäftsbedingungen der Internetprovider ist eine Haftung des vertraglichen Kunden für Schäden vorgesehen. Verursacht ein Urheberrechtsinhaber/Berechtigter beim Internetprovider Kosten (z.B. Haftung als Mitstörer, Unterlassungserklärungen mit Kostennote), dann kann dieser sich zunächst bei seinem Vertragspartner schadlos halten. Auch haftet der Providerkunde für Verbindungs-/Volumengebühren. Ein etwaiger Erstattungsanspruch gegen den Bekannten hilft nichts, wenn er nicht durchsetzbar/beweisbar ist. Von dem möglichen Ärger mal ganz abgesehen. Daher Internetzugangsdaten besser nicht verleihen.
Wenn ich meine Internet Zugangsdaten an einen Bekannten
verleihe, und er dann im P2P oder Bit Torrent oder sonstigen
Tauschbörsen was herunterlädt, wer trägt im Falle einer
Anzeige den Schaden?
derjenige, der ihn verursacht hat. Alles andere sind
Beweisgeschichten, die hier nichts verloren haben.
Die Darstellung scheint mir etwas einfach zu sein.
Im Prinzip ist die Antwort ja nicht falsch, aber ich würde
hier zwischen strafrechtlichem Teil und zivilrechtlichem Teil
unterscheiden. Strafrechtlich ist es klar: Der
Verursacher/Bekannte haftet. Zivilrechtlich kann es anders
aussehen. In den meisten Geschäftsbedingungen der
Internetprovider ist eine Haftung des vertraglichen Kunden für
Schäden vorgesehen. Verursacht ein
Urheberrechtsinhaber/Berechtigter beim Internetprovider Kosten
(z.B. Haftung als Mitstörer, Unterlassungserklärungen mit
Kostennote), dann kann dieser sich zunächst bei seinem
Vertragspartner schadlos halten. Auch haftet der Providerkunde
für Verbindungs-/Volumengebühren. Ein etwaiger
Erstattungsanspruch gegen den Bekannten hilft nichts, wenn er
nicht durchsetzbar/beweisbar ist.