Wer haftet bei verliehenen I-Net Zugang?

Von: , Frage gestellt am Mi, 15. Feb 2006

Guten morgen allerseits,

kurze frage hätte ich da, die mir ein rechtsexperte wohl am besten beantworten kann :

Wenn ich meine Internet Zugangsdaten an einen Bekannten verleihe, und er dann im P2P oder Bit Torrent oder sonstigen Tauschbörsen was herunterlädt, wer trägt im Falle einer Anzeige den Schaden?
Ich bin dir da unsicher, da ich nicht weiss, ob downloads auf die Zugangsdaten mitverfolgt werden oder direkt zu dem PC Standort!


Danke im vorraus, Black

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Wer haftet bei verliehenen I-Net Zugang?

    Hallo, Wenn ich meine Internet Zugangsdaten an einen Bekannten
    verleihe, und er dann im P2P oder Bit Torrent oder sonstigen
    Tauschbörsen was herunterlädt, wer trägt im Falle einer
    Anzeige den Schaden?
    derjenige, der ihn verursacht hat. Alles andere sind Beweisgeschichten, die hier nichts verloren haben.

    Gruß,
    Christian

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Wer haftet bei verliehenen I-Net Zugang?

      Wenn ich meine Internet Zugangsdaten an einen Bekannten
      verleihe, und er dann im P2P oder Bit Torrent oder sonstigen
      Tauschbörsen was herunterlädt, wer trägt im Falle einer
      Anzeige den Schaden?
      derjenige, der ihn verursacht hat. Alles andere sind
      Beweisgeschichten, die hier nichts verloren haben.
      Die Darstellung scheint mir etwas einfach zu sein.
      Im Prinzip ist die Antwort ja nicht falsch, aber ich würde hier zwischen strafrechtlichem Teil und zivilrechtlichem Teil unterscheiden. Strafrechtlich ist es klar: Der Verursacher/Bekannte haftet. Zivilrechtlich kann es anders aussehen. In den meisten Geschäftsbedingungen der Internetprovider ist eine Haftung des vertraglichen Kunden für Schäden vorgesehen. Verursacht ein Urheberrechtsinhaber/Berechtigter beim Internetprovider Kosten (z.B. Haftung als Mitstörer, Unterlassungserklärungen mit Kostennote), dann kann dieser sich zunächst bei seinem Vertragspartner schadlos halten. Auch haftet der Providerkunde für Verbindungs-/Volumengebühren. Ein etwaiger Erstattungsanspruch gegen den Bekannten hilft nichts, wenn er nicht durchsetzbar/beweisbar ist. Von dem möglichen Ärger mal ganz abgesehen. Daher Internetzugangsdaten besser nicht verleihen.

      Gruß
      Carsten

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Wer haftet bei verliehenen I-Net Zugang?

        Wenn ich meine Internet Zugangsdaten an einen Bekannten
        verleihe, und er dann im P2P oder Bit Torrent oder sonstigen
        Tauschbörsen was herunterlädt, wer trägt im Falle einer
        Anzeige den Schaden?
        derjenige, der ihn verursacht hat. Alles andere sind
        Beweisgeschichten, die hier nichts verloren haben.
        Die Darstellung scheint mir etwas einfach zu sein.
        Im Prinzip ist die Antwort ja nicht falsch, aber ich würde
        hier zwischen strafrechtlichem Teil und zivilrechtlichem Teil
        unterscheiden. Strafrechtlich ist es klar: Der
        Verursacher/Bekannte haftet. Zivilrechtlich kann es anders
        aussehen. In den meisten Geschäftsbedingungen der
        Internetprovider ist eine Haftung des vertraglichen Kunden für
        Schäden vorgesehen. Verursacht ein
        Urheberrechtsinhaber/Berechtigter beim Internetprovider Kosten
        (z.B. Haftung als Mitstörer, Unterlassungserklärungen mit
        Kostennote), dann kann dieser sich zunächst bei seinem
        Vertragspartner schadlos halten. Auch haftet der Providerkunde
        für Verbindungs-/Volumengebühren. Ein etwaiger
        Erstattungsanspruch gegen den Bekannten hilft nichts, wenn er
        nicht durchsetzbar/beweisbar ist.
        Nichts anderes sagte ich.

        Gruß,
        Christian

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