Inkasso Fristen und Regeln

Von: , Frage gestellt am Mi, 15. Feb 2006

Hallo zusammen,

Person A hat von einem Inkassobüro eine unberechtigte Zahlungsaufforderung erhalten und erstmal gar nicht darauf geantwortet, da diese nicht rechtens ist.
Als nächstes hat Person A gleich eine Einladung vor Gericht bekommen. Also ohne 2.Mahnung und ohne eine Rechtfertigung abgegeben zu haben.
Gibt es da im Gesetzt Fristen oder Regeln, die das Inkassounternehmen einhalten müssen.

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten 0 hilfreich
    Keine Fristen

    Das Zahlungsziel ist einzuhalten. Bei Zahlungsverzug kann sofort mit der Beitreibung begonnen werden. Wird aber üblicherweise nicht gemacht, sondern erst mal gemahnt.

    Gruß

    Stefan

    • Antwort von nach 19 Minuten 0 hilfreich
      Re: Keine Fristen

      Muss das Inkassountnehmen nicht erstmal eine Vollmacht vorlegen? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^2: Keine Fristen

        Hallo Uwe,

        klar muss eine Vollmacht vorgelegt werde. Häufig versuchen die Inkassorabauken hier zu mogeln. Da wird so eine schicke Urkunde massenhaft kopiert, auf der steht, dass Firma xy Forderungen zum Inkasso an Hai & Söhne Inkasso abtritt. Diese werden meines Wissens von Gerichten ausnahmslos zurückgewiesen, da die Abtretung Einzelfallbezogen erfolgen muss.

        Hier die Rechtsvorschriften:

        BGB § 174 Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten

        Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber
        vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht
        vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist.
        Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der
        Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.

        BGB § 410 Aushändigung der Abtretungsurkunde

        (1) Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen
        Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten
        Urkunde verpflichtet. Eine Kündigung oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist
        unwirksam, wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde erfolgt und der Schuldner
        sie aus diesem Grund unverzüglich zurückweist.
        (2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der bisherige Gläubiger dem
        Schuldner die Abtretung schriftlich angezeigt hat.

        Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf

        Gruß

        Ted

  2. Antwort von nach 22 Minuten 0 hilfreich
    Re: Inkasso Fristen und Regeln

    Hallo Uwe,
    Person A hat von einem Inkassobüro eine unberechtigte
    Zahlungsaufforderung erhalten und erstmal gar nicht darauf
    geantwortet, da diese nicht rechtens ist.
    Man muß auf sowas nicht antworten, aber um weiteren Verwicklungen vorzubeugen - die ja prompt eingetreten sind - sollte man sich wehren und den Sachverhalt richtigstellen. Inkassobüros haben im Allgemeinen eine wenig kooperationsbereite Klientel, da gilt dann sofort: Schweigen = Zustimmung. Als nächstes hat Person A gleich eine Einladung vor Gericht
    bekommen. Also ohne 2.Mahnung
    Wenn der Schuldner in Verzug geraten ist, kann theoretisch die ganze Sache sofort vor Gericht. Weil das aber dauert und kostet und der Verzug u.U vom Gläubiger zu vertreten ist, geht man zuerst den pragmatischen Weg der Mahnung und - je nach Geduld - der 2. und 3. Mahnung (wobei, wenn die 1. Mahnung nicht fruchtet, die 2. und 3. Mahnungen oftmals auch vergeblich sind und die Inkassobüros sie daher aus Kostengründen unterlassen). und ohne eine Rechtfertigung
    abgegeben zu haben.
    Hatte Person A doch durch die wie auch immer berechtigte Zahlungsaufforderung! Gibt es da im Gesetzt Fristen oder Regeln, die das
    Inkassounternehmen einhalten müssen.
    Siehe Oben.

    Wolfgang D.

  3. Antwort von nach 57 Minuten 0 hilfreich
    Re: Inkasso Fristen und Regeln

    Hallo Uwe,

    Rasseln gehört zum Geschäft.

    Meinst Du mit Einladung vor Gericht einen gerichtlichen Mahnbescheid? Den darfst Du natürlich auf gar keinen Fall ignorieren oder die Fristen versäumen. Darauf spekulieren einige Inkassounternehmen. Es reicht, wenn du ein Kreuzchen machst bei ich widerspreche.

    Du solltest natürlich sicher sein, dass die Zahlungsaufforderung auch unbegründet war.


    Gruß

    Peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Inkasso Fristen und Regeln

      Hallo Uwe,

      Rasseln gehört zum Geschäft.

      Meinst Du mit Einladung vor Gericht einen gerichtlichen
      Mahnbescheid? Den darfst Du natürlich auf gar keinen Fall
      ignorieren oder die Fristen versäumen. Darauf spekulieren
      einige Inkassounternehmen. Es reicht, wenn du ein Kreuzchen
      machst bei ich widerspreche.

      Du solltest natürlich sicher sein, dass die
      Zahlungsaufforderung auch unbegründet war.


      Gruß

      Peter

      Hallo Peter,
      merci für Deine Antwort.
      Die Zahlung ist unbegründet und es handelt sich um eine Vorladung bei Gericht zu einem Kopetenzverfahren. Da muss Person A erscheinen.
      Wie gesagt, hat das Inkassounternehmen keinen Vollmacht bei Person A vorgelegt.

      Gruss Uwe

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Inkasso Fristen und Regeln

        Hallo Uwe,

        du kannst ja mal beim Gericht anrufen und dir von einem Rechtspfleger erklären lassen, was das ist.

        Gruß

        Peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Inkasso Fristen und Regeln

        Hallo! Vorladung bei Gericht zu einem Kopetenzverfahren.
        Zu einem was? In welchem Land spielt unsere Geschichte?

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