Wie lange gilt ein Haftbefehl

Von: , Frage gestellt am Mi, 15. Feb 2006

Hi zusammen,

in welchem Gesetz kann ich nachlesen, wie lange ein Haftbefehl gültig ist (zur Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung)

Wenn zum Beispiel Haftbefehl vorliegt, der vom Land Berlin in 2004 ausgestellt wurde, kann dieser heute noch in Köln (z.B. Schuldner verzogen) vollzogen werden lassen?Oder gibt es räumliche und zeitliche Grenzen


vielen Dank im Vorraus

Terror

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 41 Minuten 4 hilfreich
    Re: Wie lange gilt ein Haftbefehl

    Servus! in welchem Gesetz kann ich nachlesen, wie lange ein Haftbefehl
    gültig ist (zur Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung)
    In der Zivilprozessordnung, und da in § 909 Abs. 2! Ungültig wird der Haftbefehl nie, aber seine Vollziehung ist nach drei Jahren unstatthaft. Wenn zum Beispiel Haftbefehl vorliegt, der vom Land Berlin in
    2004 ausgestellt wurde, kann dieser heute noch in Köln (z.B.
    Schuldner verzogen) vollzogen werden lassen?
    Ja warum denn nicht? Das wäre ja noch schöner, wenn man durch Umzug in eine andere Stadt seinen Pflichten entgehen könnte. Da muss man schon nach Südamerika oder Afghanistan und sich dort mindestens drei Jahre lang unauffällig verhalten. Einfacher wäre es natürlich, die eidesstattliche Versicherung abzugeben - oder seine Schulden zu bezahlen!

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