Verjährung einer Privathaftpflicht-Forderung
Von: , Frage gestellt am Mi, 15. Feb 2006
Hallo @ all,
Wer kann und möchte zu diesem Fall etwas schreiben?
am 11.02.2006 bekommt Person A von einem Inkassodienst folgende Zahlungsaufforderung:
1. Hauptforderung aus Privathaftpflicht = 181 Euro.
2. Verzugszinsen vom 18.03.1996 - 21.02.2006 = 127 Euro
3. 7% aus 181 Euro vom 11.02.2006 = 0,35 Euro
4. Summe bisher angefallener Kosten = 13,10 Euro
5. Inkassokosten inkl. Kontoführungsgebühr 45 Euro
Gesamtforderung nebst 7 % aus 181 Euro ab 22.02.2006 = 386 Euro
Die Gesamtforderung ist bis zum 21.02.2006 zu zahlen. Regulierungsvorschläge werden angenommen (schreib das Inkassobüro)
Frage: Ist so eine Zahlungsaufforderung, ohne jegliche "Beweise" (ursprüngliche Hauptforderung/Zinssatz) des Inkassobüros, rechtens?
Die Forderung scheint ursprünglich vom März 1996 zu sein, kann die mittlerweile verjährt, und somit hinfällig sein?
Leider lebt Person A, die eine eventuelle ursprüngliche Forderung nicht bestreitet, allerdings keine Unterlagen mehr hat, am Rande des Existenzminimums und freut sich über jeden Rat, den sie hier bekommen kann.
Vielen Dank erstmal,
Sanne
