Wer kann und möchte zu diesem Fall etwas schreiben?
am 11.02.2006 bekommt Person A von einem Inkassodienst folgende Zahlungsaufforderung:
Hauptforderung aus Privathaftpflicht = 181 Euro.
Verzugszinsen vom 18.03.1996 - 21.02.2006 = 127 Euro
7% aus 181 Euro vom 11.02.2006 = 0,35 Euro
Summe bisher angefallener Kosten = 13,10 Euro
Inkassokosten inkl. Kontoführungsgebühr 45 Euro
Gesamtforderung nebst 7 % aus 181 Euro ab 22.02.2006 = 386 Euro
Die Gesamtforderung ist bis zum 21.02.2006 zu zahlen. Regulierungsvorschläge werden angenommen (schreib das Inkassobüro)
Frage: Ist so eine Zahlungsaufforderung, ohne jegliche „Beweise“ (ursprüngliche Hauptforderung/Zinssatz) des Inkassobüros, rechtens?
Die Forderung scheint ursprünglich vom März 1996 zu sein, kann die mittlerweile verjährt, und somit hinfällig sein?
Leider lebt Person A, die eine eventuelle ursprüngliche Forderung nicht bestreitet, allerdings keine Unterlagen mehr hat, am Rande des Existenzminimums und freut sich über jeden Rat, den sie hier bekommen kann.
am 11.02.2006 bekommt Person A von einem Inkassodienst
folgende Zahlungsaufforderung:
Frage Nr.1 bei Inkassobüros: hat dieses einen Titel, der zur
Erledigung von Rechtsgeschäften im Auftrag Dritter legitimiert ?
Müsste man am Briefkopf des Schreibens erkennen.
Wenn nein, hat sich der Fall schon erledigt.
Hauptforderung aus Privathaftpflicht = 181 Euro.
Verzugszinsen vom 18.03.1996 - 21.02.2006 = 127 Euro
7% aus 181 Euro vom 11.02.2006 = 0,35 Euro
Summe bisher angefallener Kosten = 13,10 Euro
Inkassokosten inkl. Kontoführungsgebühr 45 Euro
Gesamtforderung nebst 7 % aus 181 Euro ab 22.02.2006 = 386
Euro
so neu bin ich garnicht - war Mitglied bis Jan 06, bin irgendwie rausgeflogen und mußte mich neu registrieren … aber das nebenbei
Danke erstmal für deine Antwort.
Woran erkennt A ob die Inkasso einen Auftrag hat?
Es ist ein „unser AZ“ und ein gerichtliches AZ im Briefkopf angegeben.
Wenn ich richtig verstehe, ist die Hauptforderung also nicht verjährt.
Kann A sich bei Gericht mit dem AZ eine Kopie des Schreibens holen?
Wie kann A Zinsen für 3 Jahre ausrechnen, wenn kein Zinssatz angegeben ist?
Die Inkasso ist nur über eine teure Telefonline zu erreichen (12cMin) und A befürchtet, daß durch ein Anschreiben an die Inkasso die Forderung anerkannt ist. Befürchtung berechtigt?
Es ist ein „unser AZ“ und ein gerichtliches AZ im Briefkopf
angegeben.
Wenn ich richtig verstehe, ist die Hauptforderung also nicht
verjährt.
Nein.
Kann A sich bei Gericht mit dem AZ eine Kopie des Schreibens
holen?
Sollte wohl möglich sein.
Wie kann A Zinsen für 3 Jahre ausrechnen, wenn kein Zinssatz
angegeben ist?
Das wird schon etwas schwerer. Aber da müssten -irgendwo- Richtlinien zur Berechnung desselben zu finden sein.
Die Inkasso ist nur über eine teure Telefonline zu erreichen
(12cMin) und A befürchtet, daß durch ein Anschreiben an die
Inkasso die Forderung anerkannt ist. Befürchtung berechtigt?
Tut mir leid, ich blicke in diesem verworrenen Fall einfach nicht durch, daher nur der eine Rat von mir:
Leider lebt Person A, die eine eventuelle ursprüngliche
Forderung nicht bestreitet, allerdings keine Unterlagen mehr
hat, am Rande des Existenzminimums und freut sich über jeden
Rat, den sie hier bekommen kann.
Über den Rat eines Anwaltes würde sich A wahrscheinlich noch viel mehr freuen. Daher mein Tipp: Google nach „Beratungshilfe“, oder lies das: