Verjährung einer Privathaftpflicht-Forderung

Von: , Frage gestellt am Mi, 15. Feb 2006

Hallo @ all,

Wer kann und möchte zu diesem Fall etwas schreiben?

am 11.02.2006 bekommt Person A von einem Inkassodienst folgende Zahlungsaufforderung:

1. Hauptforderung aus Privathaftpflicht = 181 Euro.
2. Verzugszinsen vom 18.03.1996 - 21.02.2006 = 127 Euro
3. 7% aus 181 Euro vom 11.02.2006 = 0,35 Euro
4. Summe bisher angefallener Kosten = 13,10 Euro
5. Inkassokosten inkl. Kontoführungsgebühr 45 Euro
Gesamtforderung nebst 7 % aus 181 Euro ab 22.02.2006 = 386 Euro

Die Gesamtforderung ist bis zum 21.02.2006 zu zahlen. Regulierungsvorschläge werden angenommen (schreib das Inkassobüro)

Frage: Ist so eine Zahlungsaufforderung, ohne jegliche "Beweise" (ursprüngliche Hauptforderung/Zinssatz) des Inkassobüros, rechtens?
Die Forderung scheint ursprünglich vom März 1996 zu sein, kann die mittlerweile verjährt, und somit hinfällig sein?

Leider lebt Person A, die eine eventuelle ursprüngliche Forderung nicht bestreitet, allerdings keine Unterlagen mehr hat, am Rande des Existenzminimums und freut sich über jeden Rat, den sie hier bekommen kann.

Vielen Dank erstmal,
Sanne

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten 0 hilfreich
    Re: Verjährung einer Privathaftpflicht-Forderung

    Hallo an das neue Mitglied. am 11.02.2006 bekommt Person A von einem Inkassodienst
    folgende Zahlungsaufforderung:
    Frage Nr.1 bei Inkassobüros: hat dieses einen Titel, der zur
    Erledigung von Rechtsgeschäften im Auftrag Dritter legitimiert ?
    Müsste man am Briefkopf des Schreibens erkennen.
    Wenn nein, hat sich der Fall schon erledigt. 1. Hauptforderung aus Privathaftpflicht = 181 Euro.
    2. Verzugszinsen vom 18.03.1996 - 21.02.2006 = 127 Euro
    3. 7% aus 181 Euro vom 11.02.2006 = 0,35 Euro
    4. Summe bisher angefallener Kosten = 13,10 Euro
    5. Inkassokosten inkl. Kontoführungsgebühr 45 Euro
    Gesamtforderung nebst 7 % aus 181 Euro ab 22.02.2006 = 386
    Euro
    Hier ist jedenfalls eine analoge Rechnung mit Kommentaren zu finden: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/01/02/...
    (Quelle: jurablogs.com - suche nach inkassobüro)

    (Rest gekürzt)

    HTH
    mfg M.L.

    • Antwort von nach 52 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Verjährung einer Privathaftpflicht-Forderung

      Hallo M.L.

      so neu bin ich garnicht - war Mitglied bis Jan 06, bin irgendwie rausgeflogen und mußte mich neu registrieren ... aber das nebenbei :-)

      Danke erstmal für deine Antwort.

      Woran erkennt A ob die Inkasso einen Auftrag hat?
      Es ist ein "unser AZ" und ein gerichtliches AZ im Briefkopf angegeben.

      Wenn ich richtig verstehe, ist die Hauptforderung also nicht verjährt.

      Kann A sich bei Gericht mit dem AZ eine Kopie des Schreibens holen?

      Wie kann A Zinsen für 3 Jahre ausrechnen, wenn kein Zinssatz angegeben ist?

      Die Inkasso ist nur über eine teure Telefonline zu erreichen (12cMin) und A befürchtet, daß durch ein Anschreiben an die Inkasso die Forderung anerkannt ist. Befürchtung berechtigt?

      Danke für deine Hilfe und deine Zeit,

      mfg Sanne

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Verjährung einer Privathaftpflicht-Forderung

        Hallo nochmal. so neu bin ich garnicht - war Mitglied bis Jan 06, bin
        irgendwie rausgeflogen und mußte mich neu registrieren ...
        aber das nebenbei :-)
        Aha Danke erstmal für deine Antwort.
        Bitte :) Woran erkennt A ob die Inkasso einen Auftrag hat?
        Einen Titel ;-) Hier ist ein eingescanntes Schreiben eines solchen Büros: http://www.lestarte.com/downloads/eBay-03.jpg
        (Quelle: Bildersuche der bösen Suchmaschine @ inkassobüro) Es ist ein "unser AZ" und ein gerichtliches AZ im Briefkopf
        angegeben.

        Wenn ich richtig verstehe, ist die Hauptforderung also nicht
        verjährt.
        Nein. Kann A sich bei Gericht mit dem AZ eine Kopie des Schreibens
        holen?
        Sollte wohl möglich sein. Wie kann A Zinsen für 3 Jahre ausrechnen, wenn kein Zinssatz
        angegeben ist?
        Das wird schon etwas schwerer. Aber da müssten -irgendwo- Richtlinien zur Berechnung desselben zu finden sein. Die Inkasso ist nur über eine teure Telefonline zu erreichen
        (12cMin) und A befürchtet, daß durch ein Anschreiben an die
        Inkasso die Forderung anerkannt ist. Befürchtung berechtigt?
        Wie gesagt: hat das Büro einen Titel ?

        HTH
        mfg M.L.

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Verjährung einer Privathaftpflicht-Forderung

          Vielen Dank!

          @ WorldwideFab - ich check das auch nicht so ganz, aber Person A kann wahrscheinlich etwas mit mit dem Link anfangen :-)

          @ ML:
          auch hier habe ich nicht alles verstanden *lach* aber "Wesentliches" scheint angekommen zu sein.

          Vielen Dank für eure Zeitinvestition sagen Person A und

          Sanne

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Verjährung einer Privathaftpflicht-Forderung

    Servus!

    Tut mir leid, ich blicke in diesem verworrenen Fall einfach nicht durch, daher nur der eine Rat von mir: Leider lebt Person A, die eine eventuelle ursprüngliche
    Forderung nicht bestreitet, allerdings keine Unterlagen mehr
    hat, am Rande des Existenzminimums und freut sich über jeden
    Rat, den sie hier bekommen kann.
    Über den Rat eines Anwaltes würde sich A wahrscheinlich noch viel mehr freuen. Daher mein Tipp: Google nach "Beratungshilfe", oder lies das:

    http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/16...

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