steig nie zu fremden Onkels ins Auto

Von: , Frage gestellt am Mi, 15. Feb 2006

Hallo,

folgendes hätte sich zugetragen.

Zwei Elternpaare AB und DE gehen zusammen in einem
Restaurant essen. Die Kinder, zwei achtjährige Knaben,
C und F, sind auch dabei. Wie das so ist, die Eltern
essen langsam, trinken noch einen Espresso und es wird
länger. Den Kindern ist langweilig. Sie gehen hinaus auf
den Parkplatz und wollen dort spielen. Man lässt
sie, draußen liegt Schnee...
Es geht ans Zahlen. Die Kinder sind verschwunden.
Panik. Man formiert gerade Suchtrupps als ein Anruf
der Polizei kommt: die Kinder sind auf der Wache.
Eine Autofahrerin G hat sie unweit des Restaurants aufgesammelt
(sie streitet nicht ab, die Kinder ziemlich forsch und auch
handgreiflich in ihr Auto bugsiert zu haben). Sie fuhr die
C und F zur Polizei, übergab sie dort den Polizisten,
damit "die beiden lernen, was Recht ist". Behauptet
dass die Kinder ihr Auto mit Steinen beworfen haben.
Die Kinder sagen, sie haben Schneebälle geworfen, allerdings
nicht auf Autos, sondern auf ein Verkehrsschild. Die Polizei
begutachtet das Auto und stellt fest: nirgends Kratzer oder
Dellen.
Die Frau wird belehrt, dass sie Unrecht getan hat,
dass sie die Kinder nie hätte mitnehmen dürfen.
Richtiges Verhalten wäre gewesen, die Kinder nach
den Eltern zu fragen, und mit denen Kontakt aufzunehmen.

G ist erbost über die Polizei und verlässt die Örtlichkeit.
Die Polizei lässt die Kinder von den Eltern abholen.
Elternpaar AB nimmt Kontakt mit der Auofahrerin G auf,
um die Sache zu klären. Sie sind noch immer aufgeregt,
weil sie ihren Sohn vermisst haben. Auch sind sie geschockt,
wie leicht er bei einer fremden Frau ins Auto gestiegen
ist.

Die Frau fühlt sich durch den bloßen Besuch von ABC angegriffen
und beleidigt. Behauptet nun, die Kinder hätten "Backsteine"
nach ihr geworfen und getroffen. Wird leicht ausfallend.
A hat genug und schaltet einen Rechtsanwalt ein. Der
empfiehlt Strafanzeige zu stellen. Die Kinder werden nun von
der Polizei zur Sache vernommen, 8 Wochen später.

Greifen wir hier ein und stoppen. Wie könnte es nun
weitergehen? Der Staatsanwalt muss nun entscheiden, wie
es weitergeht, ist das richtig? Wie stehen die Chancen,
dass so ein Fall vor Gericht kommt? Kennt jemand Urteile,
die sich mit ähnlichen Fällen ("Kindesentführung", O-Ton
Polizei) beschäftigen?

Vielen Dank schon mal.

Gruß
Elke

18 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 31 Minuten 2 hilfreich
    Re: steig nie zu fremden Onkels ins Auto

    Der Staatsanwalt muss nun entscheiden, wie
    es weitergeht, ist das richtig?
    Da eine Straftat vorliegt, muss (!) er ein Ermittlungsverfahren einleiten. Grundsätzlich muss er auch Anklage erheben, was allerdings stark eingeschränkt wird durch die Möglichkeit, das Verfahren z.B. wegen "Geringfügigkeit" einzustellen, oder auch die Möglichkeit, einen Strafbefehl zu beantragen. Wie stehen die Chancen,
    dass so ein Fall vor Gericht kommt?
    Gut. Die Chancen stehen vermutlich auch gut, dass es soweit nicht kommt. Aber zu einem Ermittlungsverfahren sollte es in der Tat kommen. Denn die Frau war nicht (wegen der Schuldunfähigkeit von Kindern auch nicht gem. § 127 I StPO) gerchtfertigt. Kennt jemand Urteile,
    die sich mit ähnlichen Fällen ("Kindesentführung", O-Ton
    Polizei) beschäftigen?
    Selbst wenn, was würde es helfen? Jeder Fall liegt letztlich anders, und im Verfahren (sowie im Urteil) sind natürlich alle Umstände des konkreten Einzelfalls zu berücksichtigen.

    Levay

    • Antwort von nach 36 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: steig nie zu fremden Onkels ins Auto

      Hi Levay,

      danke für deine Einschätzung. Das Einladen der Kinder
      in ein Auto - wenn auch mit der Absicht sie zur
      Polizei zu bringen - ist also eine Straftat. Selbst wenn, was würde es helfen? Jeder Fall liegt letztlich
      anders, und im Verfahren (sowie im Urteil) sind natürlich alle
      Umstände des konkreten Einzelfalls zu berücksichtigen.
      Du hast natürlich Recht. Aber mich fasziniert die (konstruierte)
      Geschichte, weil ich die Empörung der Eltern verstehen kann,
      aber andererseits irgendwie nicht ganz sieht, wem mit
      einer solchen "Großaktion" gedient ist.

      Gruß
      Elke

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: steig nie zu fremden Onkels ins Auto

        danke für deine Einschätzung. Das Einladen der Kinder
        in ein Auto - wenn auch mit der Absicht sie zur
        Polizei zu bringen - ist also eine Straftat.
        Meines Erachtens ja. Mir fällt jedenfalls spontan (das kann ja nach einer Nacht schon ganz anders aussehen ;-)) nur ein Festnahmerecht als Rechtfertigungsgrund ein, und das fällt hier wegen der Schuldunfähigkeit weg. Du hast natürlich Recht. Aber mich fasziniert die
        (konstruierte)
        Geschichte, weil ich die Empörung der Eltern verstehen kann,
        aber andererseits irgendwie nicht ganz sieht, wem mit
        einer solchen "Großaktion" gedient ist.
        Das verstehe ich allerdings auch nicht, und ich halte es auch für fraglich, dass viel dabei heraus kommen wird.

        Levay

        • Antwort von nach 10 Stunden 2 hilfreich
          Grossaktion?

          Hallo, Geschichte, weil ich die Empörung der Eltern verstehen kann,
          aber andererseits irgendwie nicht ganz sieht, wem mit
          einer solchen "Großaktion" gedient ist.
          Also bitte, hier wurden ja wohl einige Verstösse begangen. Abgesehen von den bisher besprochenen Punkten: Waren die Kinder im Fahrzeug anständig gesichert (Kindersitze)?. Wurde für die Aktion ein Firmenfahrzeug verwendet ? Dder AG findet so eine Aktion vielleicht gar nicht witzig und feuert den AN. Das verstehe ich allerdings auch nicht, und ich halte es auch
          für fraglich, dass viel dabei heraus kommen wird.
          Falls ein Dienstwagen benutzt wurde, sollte das für eine (fristlose) Kü wohl ausreichen (Abmahnung gibt es schon wegen wesentlich kleinerer Vorfälle).

          R.

          • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
            Re: Grossaktion?

            Hi uff,

            danke für diese Aspekte.
            Pikant würde die Sache natürlich werden, wenn die
            Autofahrerin versucht, in der Lokalpolitik zu punkten,
            und zur Zeit gerade dabei ist, sich bei der Aktion
            "sichere Anlaufstellen" für Kinder (heißt glaube ich
            "Schutzburg") zu profilieren. Aber dieses kleine
            Schnäppchen der Geschichte zuzufügen, kam mir erst
            heute morgen bei der Zeitungslektüre.

            Gruß
            Elke

          • Antwort von nach 13 Stunden 5 hilfreich
            Re: Grossaktion?

            Wofür man nicht alles ein Sternchen bekommt :-) Also bitte, hier wurden ja wohl einige Verstösse begangen.
            Dann zähl doch mal die ganzen "Verstöße" auf... bitte MIT Paragraf, damit da nicht wieder irgendwas steht... Abgesehen von den bisher besprochenen Punkten: Waren die
            Kinder im Fahrzeug anständig gesichert (Kindersitze)?
            Was, was um alles in der Welt lässt dich annehmen, dass dem nicht so war? Das ist jetzt ja pure Phantasie von dir! Natürlich kann es auch sein, dass die Frau die Kinder sexuell missbraucht hat. Oder dass sie unterwegs eine Bank ausgeraubt hat.

            Abgesehen davon: Nichtanschnallen ist selbstverständlich keine Straftat. Wurde
            für die Aktion ein Firmenfahrzeug verwendet ? Dder AG findet
            so eine Aktion vielleicht gar nicht witzig und feuert den AN.
            Haaaaallo, aufwachen! Das wäre erstens ein sehr fragwürdiger Kündigungsgrund, zweitens wäre das insofern keine Straftat, und drittens ist das wieder die reinste Spekulation! Es kann sich natürlich auch um ein gestohlenes Auto handeln oder um einen Wagen, der unter Eigentumsvorbehalt stand... wen interessiert's? Falls ein Dienstwagen benutzt wurde, sollte das für eine
            (fristlose) Kü wohl ausreichen (Abmahnung gibt es schon wegen
            wesentlich kleinerer Vorfälle).
            Das ist erstens totaler Blödsinn, und zweitens hat es mit Strafrecht nichts zu tun. Es ging hier um die Frage, ob ein Ermittlungsverfahren zu erwarten ist. Lies bitte das Ausgangsposting.

            Erschrocken, wofür hier Sternchen vergeben werden, ist:
            Levay

            • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
              Phantasien

              Dann zähl doch mal die ganzen "Verstöße" auf... bitte MIT
              Paragraf, damit da nicht wieder irgendwas steht...
              § 21 (1a) StVO, privatrechtlicher Vertrag zwischen AG und AN

              natürlich handelt es sich hier um reine Spekulation in einem spekulativen Fall über einen Sachverhalt der nicht erwähnt wurde aber aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung dennoch prüfens-/nachforschenswert ist (zumal zuverlässige Zeugen zur Verfügung stehen, die einfach befragt werden können). Für den unvoreingenommen Leser dürfte das offensichtlich gewesen sein. Das ist erstens totaler Blödsinn,
              So? Der hypothetische AG überlässt dem AN einen Dienstwagen ohne weitere Vereinbarungen über zulässige und nichtzulässige Nutzung? Insbesondere ohne Regelungen zum Transport fremder Personen?
              Ein Verstoß gegen eine solche Vereinbarung ist nicht abmahnfähig?
              Natürlich kennen wir den hypothetischen Sachverhalt nicht, dieses Gedankenspiel erscheint mir dennoch relevant. und zweitens hat es mit
              Strafrecht nichts zu tun.
              Das hast Du richtig erkannt. Allerdings steht in meinem Posting das Wort "Strafrecht" auch gar nicht.


              Es ging hier um die Frage, ob ein Ermittlungsverfahren zu erwarten ist.
              Es ging in meinem Posting offensichtlich um die Frage, ob sich die "Großaktion" (vgl. Überschrift) lohnt. Hier ist die privatrechtliche Seite durchaus interessant. Eine Abmahnung bzw. Kü dürfte für den Betroffenen durchaus wie eine "Großaktion" wirken.

              Dass es nicht um das Ermittlungsverfahren ging, dürfte für Forumsteilnehmer ohne studentische Prüfungsschema-Scheuklappen offensichtlich gewesen sein.


              R.

            • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
              Phantasien im Arbeitsrecht

              Hi! § 21 (1a) StVO, privatrechtlicher Vertrag zwischen AG und AN
              Ich kann da zwar etwas von Rückhalteeinrichtungen für Kinder erkennen, aber nichts von AG und AN... Das ist erstens totaler Blödsinn,
              So? Der hypothetische AG überlässt dem AN einen Dienstwagen
              ohne weitere Vereinbarungen über zulässige und nichtzulässige
              Nutzung? Insbesondere ohne Regelungen zum Transport fremder
              Personen?
              Ein Verstoß gegen eine solche Vereinbarung ist nicht
              abmahnfähig?
              Abmahnen kann ein AG ALLES! Ob diese Abmahnung dann brauchbar ist, steht auf einem anderen Blatt!
              Gerade, wenn nichts zum Transport anderer Personen geregelt ist, wird diese Abmahnung nur für den Papierkorb taugen! Wie soll ein Arbeitnehmer von einem Verstoß wissen, wenn nichts vereinbart ist?! Es ging in meinem Posting offensichtlich um die Frage, ob sich
              die "Großaktion" (vgl. Überschrift) lohnt. Hier ist die
              privatrechtliche Seite durchaus interessant. Eine Abmahnung
              bzw. Kü dürfte für den Betroffenen durchaus wie eine
              "Großaktion" wirken.
              Vor allem, weil eine solche Kündigung vor Gericht keine Chance hätte....?


              LG
              Guido

            • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
              Re: Phantasien im Arbeitsrecht

              Hi Abmahnen kann ein AG ALLES! Ob diese Abmahnung dann brauchbar
              ist, steht auf einem anderen Blatt!
              Gerade, wenn nichts zum Transport anderer Personen
              geregelt ist, wird diese Abmahnung nur für den Papierkorb
              taugen! Wie soll ein Arbeitnehmer von einem Verstoß wissen,
              wenn nichts vereinbart ist?!
              Noch einmal: Zusätzlich zum Ausgangsfall sei angenommen, dass ein Firmenfahrzeug verwendet wurde.

              Relevant ist hier:
              (i) Der Verdacht einer Straftat steht im Raum, zu der ein Firmenfahrzeug verwendet wurde.
              (ii)Behelfsweise: Transport fremder Personen, möglicherweise unter Gefährdung des Versicherungsschutzes. http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/...) Vor allem, weil eine solche Kündigung vor Gericht keine Chance
              hätte....?
              da wäre ich mir gar nicht sicher ...



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