Haftung für Kinder
Von: , Frage gestellt am Do, 16. Feb 2006
Hallo!
Heute hatte ich eine Diskussion um das Thema Haftung bei Schäden, die durch minderjährige Kinder verursacht werden.
Vielleicht kann hier ja jemand eine plausible Einschätzung dieses fiktiven Sachverhalts kund tun:
Ein weniger als sieben Jahre altes Kind verursacht jemandem einen Sachschaden, während die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzten.
Behauptung: Sind die Eltern Haftpflichtversichert, dann zahlt die Versicherung dem Geschädigten einen Schadenersatz. Sind die Eltern nicht Haftpflichtversichert, habe der Geschädigte keinerlei Anspruch auf Schadenersatz von den Eltern.
Kann das wirklich so sein?
Danke für Hinweise!
Gruß,
Peter
