Haftung für Kinder

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Feb 2006

Hallo!

Heute hatte ich eine Diskussion um das Thema Haftung bei Schäden, die durch minderjährige Kinder verursacht werden.

Vielleicht kann hier ja jemand eine plausible Einschätzung dieses fiktiven Sachverhalts kund tun:
Ein weniger als sieben Jahre altes Kind verursacht jemandem einen Sachschaden, während die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzten.
Behauptung: Sind die Eltern Haftpflichtversichert, dann zahlt die Versicherung dem Geschädigten einen Schadenersatz. Sind die Eltern nicht Haftpflichtversichert, habe der Geschädigte keinerlei Anspruch auf Schadenersatz von den Eltern.

Kann das wirklich so sein?


Danke für Hinweise!

Gruß,
Peter

25 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Haftung für Kinder

    Ein weniger als sieben Jahre altes Kind verursacht jemandem
    einen Sachschaden, während die Eltern ihre Aufsichtspflicht
    verletzten.
    Hallo,

    die Antwort gibst du schon selber. Ersatzpflicht für Schäden durch Minderjährige nur, wenn Aufsichtspflicht verletzt wurde! (§ 832 I BGB)

    Mfg vom

    showbee

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Haftung für Kinder

      Hallo,

      die Antwort gibst du schon selber. Ersatzpflicht für Schäden
      durch Minderjährige nur, wenn Aufsichtspflicht verletzt wurde!
      (§ 832 I BGB)

      Mfg vom

      showbee
      Hallo Showbee,
      Sehe ich das richtig ? Wenn ein z.B. 6 jähriges Kind neben seinen Eltern einen Stein aufhebt und mir damit die Scheibe einschmeisst trage ich den Schaden weil ja die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben ?
      Danke für die Antwort
      MfG
      René

      • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Haftung für Kinder

        Hallo René, Sehe ich das richtig ? Wenn ein z.B. 6 jähriges Kind neben
        seinen Eltern einen Stein aufhebt und mir damit die Scheibe
        einschmeisst trage ich den Schaden weil ja die Eltern die
        Aufsichtspflicht nicht verletzt haben ?
        Ja, das siehst du richtig.

        Grüße von
        Tinchen

      • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Haftung für Kinder

        Sehe ich das richtig ? Wenn ein z.B. 6 jähriges Kind neben
        seinen Eltern einen Stein aufhebt und mir damit die Scheibe
        einschmeisst trage ich den Schaden weil ja die Eltern die
        Aufsichtspflicht nicht verletzt haben ?
        Hä? Wo hat Showbee etwas geschrieben, dass dich zu einer (vor allem so pauschalen) Annahme veranlasst?

        Levay

        • Antwort von nach 12 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Haftung für Kinder

          Hallo,

          naja, ich habe die Frage eher als ergänzende Frage verstanden: Was passiert, wenn Eltern mit dem Minderjährigen spazieren gehen und das Kind plötzlich und unerwartet einen Stein von der Erde hebt und schneller als die Eltern reagieren könnten, diesen auf ein umstehendes fremdes Gut wirft. Dann haben die Eltern wahrlich nicht die Aufsichtspflicht verletzt. Der Geschädigte bleibt auf dem Schaden sitzen. Also alles eine Frage der Aufsichtspflicht. Diese kann natürlich nicht so weit gehen, das man das Kind womöglich zu Hause einsperrt bzw. nur in Fesseln ausführt, das es keinen Unsinn machen kann.

          Mfg vom

          showbee

          • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Haftung für Kinder

            Danke Showbee,
            genau das wollte ich wissen. Obwohl mir diese Rechtslage persönlich nicht gerade gefällt. Ist zwar mir Gott sei Dank noch nicht passiert aber man kann ja nie wissen.
            mfg
            René [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 19 Stunden 1 hilfreich
              Re^6: Haftung für Kinder

              genau das wollte ich wissen. Obwohl mir diese Rechtslage
              persönlich nicht gerade gefällt. Ist zwar mir Gott sei Dank
              noch nicht passiert aber man kann ja nie wissen.
              Aber welche Rechtslage würde dir denn gefallen? Es stellt sich doch jetzt so dar:

              - Eltern haben was falsch gemacht --> sie müssen zahlen
              - Eltern haben alles richtig gemacht --> sie müssen nicht zahlen

              Erscheint mir gerecht.

              Levay

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^7: Haftung für Kinder

              Hallo Levay, Aber welche Rechtslage würde dir denn gefallen? Es stellt sich
              doch jetzt so dar:

              - Eltern haben was falsch gemacht --> sie müssen zahlen
              - Eltern haben alles richtig gemacht --> sie müssen nicht
              zahlen
              Mir würde es gefallen, wenn da trotzdem jemand für den entstandenen Schaden aufkommt. Nicht jeder hat das Geld immer irgendwas sofort reparieren zu lassen. Vielleicht sollte man da so eine Versicherung wie weiter oben im Thread beschrieben zur Pflicht machen. Natürlich hast du Recht, wenn du sagst das die Eltern alles richtig gemacht das sie dann nicht zahlen müssen. Aber der Schaden ist ja erstmal da (wenn hier auch fiktiv) und sollte irgendwie beglichen werden. Erscheint mir gerecht.
              siehe oben mir nicht ganz Levay
              mfg
              René

            • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
              casum sentit dominus

              Hallo!

              Also auch mir scheint die Regelung vollkommen gerecht. Es gilt der Grundsatz "casum sentit dominus" wie sonst auch.

              Wenn irgendein Schaden entsteht, für den niemand etwas kann, dann kann auch niemand dafür haftbar gemacht werden - für solche Schäden trägt Jedermann selbst das Risiko. Es wäre sachlich vollkommen unverständlich, wenn der Eigentümer für solche Schäden Irgendwen zur Haftung ziehen könnte. Das gilt im Allgemeinen und natürlich auch bei durch Kinder verursachte Schäden.

              Etwas anderes wäre nur dann, wenn man Kinder als besondere Gefahr sehen würde, etwa wie Kraftfahrzeuge oder Atomkraftwerke. Also wenn man Kinder als eine solche besondere Gefahr ansehen würde, wie Kraftfahrzeuge oder Atomkraftwerke, dann könnte man auch eine besondere verschuldensunabhängige Haftung normieren - das fände ich aber nicht nur ungerecht, sondern vollkommen unakzeptabel.

              Gruß
              Tom



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