Vertragsrücktritt (Handy)

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Feb 2006

Hallo zusammen,

Person A hat bei einem Mobilfunkanbieter X einen Handyvertrag abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine Handyflatrate für einen monatlichen Betrag über 25 Euro, wobei auch kostenlos ins deutsche Festnetz telefoniert werden kann. Nun zum Problemfall:

Angenommen Person A hat den Antrag im Oktober 2005 online gestellt, hat aber bis Dezember noch nichts vom Mobilfunkanbieter gehört. Weder telefonisch noch schriftlich per Post oder E-Mail. Nach einem Anruf von Person A beim Kundenservice hieß es, die Unterlagen (SIM-Karte usw.) seien bereits zwei mal an Person A versandt worden, kamen aber wieder als "nicht zustellbar" zurück. Auf den Rat hin, die nächste Kundestelle persönlich aufzusuchen, kam Person A letztendlich doch zu seiner SIM-Karte. Nehmen wir an Person A kam also am 20.Dezember 2005 zu seiner SIM-Karte. Im ersten Rechnungsschreiben des Mobilfunkbetreibers X werden der Person A die Grundgebühren für die Monate Oktober- Dezember in Rechnung gestellt. Kurz darauf kommt ein weiteres Schreiben des Mobilfunkbetreibers X in dem der Person A 15 Euro für eine angebliche Anschriftenfindung in Rechnung gestellt werden. Dieses Schreiben enthielt auch Kopien der vergeblich zugestellten Schreiben. Person A stellt fest, dass die Schreiben an einen falschen Straßennamen adressiert waren. Somit konnte die Person A nie die Unterlagen erhalten, und fogerichtig erhielt der Mobilfunkbetreiber X die versandten Unterlagen als unzustellbar zurück. Person A hat sich schriftlich mit dem Anliegen an den Mobilfunkbetreibe gewendet, mit dem Hinweis, dass sie keine Zahlungen leisten wird, bis die Angelegenheit ausreichend geklärt ist. Daraufhin kam ein Mahnschreiben des Mobilfunkbetreibers X mit der Androhung den Anschluss zu sperren. Person A wendet sich erneut telefonisch an den Mobilfunkbetreiber X. Der Kundenberater versicherte der Person A gegenüber, dass das eingegangene Schreiben in Bearbeitung ist und die angedrohte Sperrung des Anschlusses aufgehoben wird.
Wie bereits erwähnt hatte person A die schriftliche Stellungnahme dem Mobilfunkbetreiber bereits im Dezember 2005 zukommen lassen. Darauf hat Person A bis heute keine Stellungnahme seitens des Mobilfunkbetreibers X erhalten. Nehmen wir an, dass am heutigen 16. Februar der Anschluss von Person A doch gesperrt wurde.

Nun fragt sich Person A, ob sie in Anbetracht aller vorliegenden Tatsachen, berechtigt ist, den Vertrag außerordentlich, vorzeitig und fristlos zu kündigen. Weiter fragt sich Person A, ob ihr Grundgebühren in Rechnung gestellt werden, obwohl ihr keine SIM-Karte, aufgrund einer falschen Adresse, zur Verfügung stand? Zur Information: die 15 Euro, die seitens des Mobilfunkbetreibers X für die Findung der richtigen Adresse in Rechnung gestellt wurden, wurden der Person A wieder gutgeschrieben (mit dem Hinweis, dass dies auf kulanter Basis und nicht rechtlicher geschieht). Auch hier fragt sich Person A, ob er bezüglich der Kosten für die Adressfindung nicht im Recht ist, da sich Person A sehr sehr sicher ist, den Straßennamen online richtig angegeben zu haben?

20 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 45 Minuten 0 hilfreich
    Re: Vertragsrücktritt (Handy)

    Hallo,

    auch hier wieder: Geht man von der reinen Sachlage (Versand der Karte nicht erfolgreich, Rechnung nicht bezahlt) aus, ist das Mobilfunk-Unternehmen absolut im Recht und hat sich darüber hinaus noch kulant verhalten, indem es die Auslagen für die Anschriftenermittlung zurückerstattet hat. Alles andere ist eine Beweisfrage, bei der Dir hier niemand helfen kann.

    Gruß,
    Christian

    • Antwort von nach 59 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Vertragsrücktritt (Handy)

      Hallo Christian,

      erstmal vielen Dank für Deine Antwort!

      Nun ja, zur reinen Sachlage: der Betreiber verpflichtet sich doch in erster Linie dazu mir die Unterlagen zukommen zu lassen. Wenn da ihrerseits ein Fehler vorliegt, sehe ich den Betreiber absolut nicht im Recht. Und zur Beweislage: Ich habe absolut keine Möglichkeit meine tatsächlich online angegebene Adresse zu beweisen, da mir in der Hinsicht keine Bestätigung zukam. Was mich persönlich auch schon stutzig macht, ob das rechtens so in Ordnung ist. Oder? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Vertragsrücktritt (Handy)

        Hallo nochmal, Nun ja, zur reinen Sachlage: der Betreiber verpflichtet sich
        doch in erster Linie dazu mir die Unterlagen zukommen zu
        lassen. Wenn da ihrerseits ein Fehler vorliegt,
        Siehst Du: Genau hier beginnt die Beweisproblematik... sehe ich den
        Betreiber absolut nicht im Recht. Und zur Beweislage: Ich habe
        absolut keine Möglichkeit meine tatsächlich online angegebene
        Adresse zu beweisen, da mir in der Hinsicht keine Bestätigung
        zukam.
        ... und hier endet sie. Was also sollen wir hier beitragen? Wir haben ebenfalls keine Möglichkeit herauszufinden, ob Du die Adresse falsch angegeben hast oder ob beim Anbieter etwas falsch gelaufen ist. Die Aussage bleibt: Ist die Sachlage wie geschildert, ist der Anbieter im Recht und hat sich darüber hinaus noch kulant verhalten.

        Gruß,
        Christian

        • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
          Re^4: Vertragsrücktritt (Handy)

          Hm, liegt denn in diesem Fall die Beweispflicht nicht auf Seiten des Betreibers? Er muss doch erstmal nachweisen, dass er eine Leistung erbracht hat, bevor er diese in Rechnung stellen kann, oder nicht? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Vertragsrücktritt (Handy)

            Hm, liegt denn in diesem Fall die Beweispflicht nicht auf
            Seiten des Betreibers? Er muss doch erstmal nachweisen, dass
            er eine Leistung erbracht hat, bevor er diese in Rechnung
            stellen kann, oder nicht?
            Welche Leistung ist denn nicht erbracht worden? Die Zusendung der SIM-Karte? Die ist doch verschickt worden.

            Gruß,
            Christian

            • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Vertragsrücktritt (Handy)

              Nein, eher die Leistung, dass der Betreiber verpflichtet ist mir die Nutzung des Anschlusses zu ermöglichen. Dem kam er ja nicht nach. Schließlich hat er doch dafür zu Sorgen, dass mich die SIM-karte innerhalb der erwähnten Frist erreicht. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
              Re^7: Vertragsrücktritt (Handy)

              Nein, eher die Leistung, dass der Betreiber verpflichtet ist
              mir die Nutzung des Anschlusses zu ermöglichen. Dem kam er ja
              nicht nach. Schließlich hat er doch dafür zu Sorgen, dass mich
              die SIM-karte innerhalb der erwähnten Frist erreicht.
              Hat er doch gemacht: Er hat sie Dir zugeschickt.

              Gruß,
              Christian

            • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
              Re^8: Vertragsrücktritt (Handy)

              Christian, er hat die SIM-karte an die falsche Adresse geschickt, ich hab ihm die richtige angegeben. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
              Re^9: Vertragsrücktritt (Handy)

              Christian, er hat die SIM-karte an die falsche Adresse
              geschickt, ich hab ihm die richtige angegeben.
              Und genau das musst du beweisen.
              Er hat eine Adresse vorliegen an die er geleistet hat.

              Du musst Ihm beweisen dass er den Fehler gemacht hat weil du Ihm vorwirfst dass er den Fehler gemacht hat. So ist das nun mal in Deutschland. Wer was behauptet muss es vor Gericht auch beweisen.

              Verstehst du es nun?

              Gruss Ivo



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