Vertragsrücktritt (Handy)
Von: , Frage gestellt am Do, 16. Feb 2006
Hallo zusammen,
Person A hat bei einem Mobilfunkanbieter X einen Handyvertrag abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine Handyflatrate für einen monatlichen Betrag über 25 Euro, wobei auch kostenlos ins deutsche Festnetz telefoniert werden kann. Nun zum Problemfall:
Angenommen Person A hat den Antrag im Oktober 2005 online gestellt, hat aber bis Dezember noch nichts vom Mobilfunkanbieter gehört. Weder telefonisch noch schriftlich per Post oder E-Mail. Nach einem Anruf von Person A beim Kundenservice hieß es, die Unterlagen (SIM-Karte usw.) seien bereits zwei mal an Person A versandt worden, kamen aber wieder als "nicht zustellbar" zurück. Auf den Rat hin, die nächste Kundestelle persönlich aufzusuchen, kam Person A letztendlich doch zu seiner SIM-Karte. Nehmen wir an Person A kam also am 20.Dezember 2005 zu seiner SIM-Karte. Im ersten Rechnungsschreiben des Mobilfunkbetreibers X werden der Person A die Grundgebühren für die Monate Oktober- Dezember in Rechnung gestellt. Kurz darauf kommt ein weiteres Schreiben des Mobilfunkbetreibers X in dem der Person A 15 Euro für eine angebliche Anschriftenfindung in Rechnung gestellt werden. Dieses Schreiben enthielt auch Kopien der vergeblich zugestellten Schreiben. Person A stellt fest, dass die Schreiben an einen falschen Straßennamen adressiert waren. Somit konnte die Person A nie die Unterlagen erhalten, und fogerichtig erhielt der Mobilfunkbetreiber X die versandten Unterlagen als unzustellbar zurück. Person A hat sich schriftlich mit dem Anliegen an den Mobilfunkbetreibe gewendet, mit dem Hinweis, dass sie keine Zahlungen leisten wird, bis die Angelegenheit ausreichend geklärt ist. Daraufhin kam ein Mahnschreiben des Mobilfunkbetreibers X mit der Androhung den Anschluss zu sperren. Person A wendet sich erneut telefonisch an den Mobilfunkbetreiber X. Der Kundenberater versicherte der Person A gegenüber, dass das eingegangene Schreiben in Bearbeitung ist und die angedrohte Sperrung des Anschlusses aufgehoben wird.
Wie bereits erwähnt hatte person A die schriftliche Stellungnahme dem Mobilfunkbetreiber bereits im Dezember 2005 zukommen lassen. Darauf hat Person A bis heute keine Stellungnahme seitens des Mobilfunkbetreibers X erhalten. Nehmen wir an, dass am heutigen 16. Februar der Anschluss von Person A doch gesperrt wurde.
Nun fragt sich Person A, ob sie in Anbetracht aller vorliegenden Tatsachen, berechtigt ist, den Vertrag außerordentlich, vorzeitig und fristlos zu kündigen. Weiter fragt sich Person A, ob ihr Grundgebühren in Rechnung gestellt werden, obwohl ihr keine SIM-Karte, aufgrund einer falschen Adresse, zur Verfügung stand? Zur Information: die 15 Euro, die seitens des Mobilfunkbetreibers X für die Findung der richtigen Adresse in Rechnung gestellt wurden, wurden der Person A wieder gutgeschrieben (mit dem Hinweis, dass dies auf kulanter Basis und nicht rechtlicher geschieht). Auch hier fragt sich Person A, ob er bezüglich der Kosten für die Adressfindung nicht im Recht ist, da sich Person A sehr sehr sicher ist, den Straßennamen online richtig angegeben zu haben?
