Rücktritt von Hauskauf => Schadenersatz?
Von: , Frage gestellt am Do, 16. Feb 2006
Ein Kaufinteressent bestätigt aussernotariell dem Verkäufer, dass er das Haus des Verkäufers auf jeden Fall kauft, sofern dieser noch gewisse Arbeiten an dem Haus durchführt, also z.B. Erneuerung der Heizungsanlage, Tapezieren der Wände, Räumung des Hauses bis zum Notartermin etc. Der Verkäufer führt die Arbeiten noch vor Notarvertrag durch und räumt das Haus. Dann springt der Käufer ab.
§311, Abs. 2 BGB besagt:
Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 entsteht auch durch
1. die Aufnahme von Vertragsverhandlungen,
2. die Anbahnung eines Vertrags, bei welcher der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut, oder
3. ähnliche geschäftliche Kontakte.
Gilt dies auch beim Verkauf von Häusern und Grundstücken, wenn dies noch nicht notariell beurkundet ist? Kann der Verkäufer Schadenersatz verlagen?
