Hallo,
angenommen A hat in einem Mehrfamilienhaus eine ETW und einen Tiefgaragenstellplatz. Die Frage die sich hier ergeben könnte ist, dürfe das Auto des A über die Tiefgaragenstellplatzbegrenzung herausstehen?
Angenommen A hätte ein Motorrad und würde dieses auf dem Stellplatz vor seinem Auto parken.Dadurch stünde das Fahrzeug (Auto) ca. 1m über die TG Parkpöatzbegrenzung hinaus (Räder sind in der Umrandung).
Wie ist hier die Rechtslage?
Gibt es dazu eventuell Urteile oder so etwas?
Gruß,
WKN
Angenommen A hätte ein Motorrad und würde dieses auf dem
Stellplatz vor seinem Auto parken.Dadurch stünde das Fahrzeug
(Auto) ca. 1m über die TG Parkpöatzbegrenzung hinaus (Räder
sind in der Umrandung).
Wie ist hier die Rechtslage?
das ist eine unberechtigte Nutzung des Gemeinschaftseigentums, die normalerweise nicht gestattet ist. Was zum Gemeinschaftseigentum gehört und was man damit machen darf, steht in der Teilungserklärung. Grundsätzlich ist das Thema hier geregelt: http://www.wowi.de/info/gesetze/weg/wohnungseigentum…