Liebe ExpertInnen,
kennt ihr euch mit folgender rechtlichen Sachlage aus?
Mal angenommen, das Grundstück der Familie X liegt am Hang, über diesem liegt ein weiteres von Nachbar Y.
Der Nachbar Y hat, bevor Familie X gebaut hat, einen Rinnsteinkananl gebaut, der das Oberflächenwasser an seine Grundstücksgrenze leitet und von dort via selbstgebautem Rohr durch den Hang direkt vor die Haustüre der Familie X.
Das Ende vom Lied: Familie X wäre letzte Woche fast abgesoffen und musste einen Baggerunternehmer bitten, ein Rohr an das von Nachbars anzuschließen, das das Wasser auf die Straße leitet.
Darf Nachbar Y gezielt das Wasser auf das Grundstück der Familie X leiten?
Dankeschön!
Hallo Vroni,
frag mal deinen Abwasserzweckverband, welche Regelungen für die Entwässerung eines Grundstückes in eurer Ortslage gelten. Es könnte diesbezüglich eventuell Anschlusszwang gelten. Falls die Satzung zzgl. die daraufbauende Verordnungen greifbar sind, dort mal durchgucken.
Falls der Anschlusszwang nicht gilt, würde mal im zuständigen bauamt zum Thema „oberflächenentwässerung“ vorfühlen. Du kannst ja so tun, als würdet ihr euer Wasser von euren Grundstück so ableiten wollen.
Falls ihr die Baugenehmigung für euer Haus da habt, schaut doch mal rein, welche Auflagen zur Oberflächenentwässerung ihr bekommen habt.
Ausgehend von euren Recherchen kann man abschätzen, ob man auf das Pferd „Schadensersatz und Aufwandsentschädigung“ setzen kann. Nach einem erfolglosem Gespräch können 200-300 EUR für einen Anwalt gut angelegt sein.
Ciao maxet.