Pflichtteil am Vermögen der Großeltern

Hallo,

Gilt das Pflichtteilsrecht durch den gesamten Stamm hindurch, d.h. haben die Enkel / Urenkel usw einen Pflichteilsanspruch am Vermögen der Großeltern ?

Gruß, Paul

Hi,

die Antwort: Ja. Aber die dem Erblasser Näherstehenden schließen die Entfernteren aus, also wenn der Sohn des Erblassers beim Erbfall lebt, schließt der den Enkel aus.

Gruß Wilhelm

Hallo Wilhelm,
Aber Enkel haben neben ANDEREN Söhnen/Töchtern einen Pflichtteil oder wie ist das ?? Stehen Enkel also neben ihren Tanten / Onkels gleichberechtigt ? Oder kickt EIN Onkel alle Enkel ?

gruß, Paul

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Um es kurz zu machen: Anspruch auf einen Pflichtteil hat, wer im Fall der gesetzlichen Erbfolge Erbe wäre.

Levay

Hallo,

wenn ein Kind vorverstorben ist, dann geht sowohl sein Erb- als auch sein Pflichtteilsrecht auf seine Nachkommen über.

Pflichtteilsberechtigt sind nur die Nachkommen oder die Eltern, wenn es keine Nachkommen gibt, sowie ein Ehegatte. D.h. entferntere Erben haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Beim Erb- wie beim Pflichtteil gilt, dass eine vorhandene Ebene die jeweils nachfolgenden Ebenen ausschließt. D.h. sind Kinder da, erben diese, und gehen die Enkel in dieser Linie leer aus.

Gruß vom Wiz

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Anmerkung
ich weiss, was damit gemeint ist (Ausschlussprinzip) aber so, wie es dort steht, ist es falsch (pflichtteilsberechtigt sind nur Abkömmlinge, Ehegatten und Eltern)

Gruss Hans-Jürgen
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Es wird immer nach Stämmen unterschieden, jedes Kind des Erblassers ist ein Stamm.

Beispielsweise hat ein Erblasser drei Söhne, davon ist einer verstorben. Pflichtteilsberechtigt sind die beiden lebenden Söhne sowie die Kinder des verstorbenen Sohns. Ein Kind des lebenden Sohns ist nicht pflichtteilsberechtigt.

Gruss Hans-Jürgen
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