folgende fiktive situation:
der gläubiger A hat vom zuständigen mahngericht die kopie des vollstreckungsbescheides zugestellt bekommen. nachdem der schuldner B die 14-tägige einspruchfrist hat verstreichen lassen, hat A vermutlich den vollstreckbaren titel … richtig?
was ist nun der nächste schritt? ab damit zum amtsgericht? zum gerichtsvollzieher? zum freundlichen jugoslawischen inkassounternehmen? entstehen A daraus kosten, oder waren die schon in den gebühren für den mahnbescheid enthalten?
es werden mit jedem einzelnen Vollstreckungsversuch gegen den Schuldner weitere Kosten anfallen: Gerichtsvollzieherkosten für jeden Auftrag an den Gerichtsvollzieher und alle weiteren Auslagen, die dem Gläubiger entstehen, um vom Schuldner sein Geld zu bekommen. Die Zinsen werden natürlich auch weiter berechnet … Auf diese Weise kann sich - je nachdem, was der Schuldner unternimmt (Zwangsvollstreckungsauftrag, Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Antrag auf Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, um z.B. Konten zu pfänden …)
der Betrag, den der Gläubiger vom Schuldner einfordern kann, zusätzlich zu dem Betrag im Vollstreckungsbescheid sehr stark erhöhen. Und wie gesagt, es hängt ganz vom Gläubiger ab.
Insofern ist es immer das Vernünftigste, die Schuld schnellstmöglich zu bezahlen oder wenn das nicht möglich ist, mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung zu vereinbaren, die man auch einhält!
Insofern ist es immer das Vernünftigste, die Schuld
schnellstmöglich zu bezahlen oder wenn das nicht möglich ist,
mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung zu vereinbaren, die man
auch einhält!
Hallo Eva,
ja, das sag mal dem Schuldner, aber ich glaube die Frage kam aus Gläubigersicht! Insoweit sollte der Rat sein: Vollstreckungsversuche nur wenn wirklich etwas zu holen ist. Und wenn Vollstreckung , dann in die Sphären, in denen tendenziell am schnellsten was zu holen ist.
Ergo:
Weiss man vom gut bezahlten Job des Gläubigers --> Gehaltspfändung
weiss man vom guten Konto bei der Bank xyz --> Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
weiss man vom alten Oldtimer in der Garage --> Gerichtsvollzieher und Pfändung
weiss man gar nix --> versucht man es auf gut Glück mit dem Gerichtsvollzieher und verlangt bei fruchtloser Pfändung Auskunft wegen Arbeitsverhältnissen bzw. lässt eidesstattliche Versicherung ablegen und man weiss woran man ist