Frage zum Arbeitsrecht!

Nachdem ich seit 2Wochen vergeblich auf Antwort der 3Experten die „täglich“ Ihre Mail lesen warte, versuche ich lieber meine Frage hier unterzubringen.
-Schade eigentlich!!

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich bin seit 1993 bei einer ortsansässigen
Gas-und Wasserinstallationsfirma beschäftigt.Der Betrieb besteht aus
1 Chef, 1Meister,2 Gesellen (inkl.mir), 1 Azubi.
Ich arbeite dort als Geselle mit einem Stundenlohn von DM 23,50.
Mein Arbeitsvertrag basiert auf Stundenlohn (damals beginnend mit
DM 16,27).
Meine Arbeitszeit beträgt laut Vertrag 37 Stunden pro
Woche.Überstunden werden seperat bezahlt.
Nun machte mich ein Bekannter darauf aufmerksam, das ich wohl nicht
korekt bezahlt werde.
Denn ich bekomme nur die Zeit bezahlt ab morgens 7,30 Uhr bis ich
beim Kunden wegfahre. Also den Heimweg und das Abladen des Fahrzeuges
in der Firma bekomme ich nicht bezahlt.Da ich häufig in Essen
und Düsseldorf arbeite beträgt dieser Heimweg im Schnitt 1 Stunde.
Ist das Rechtens?
Ich hoffe Sie können mir helfen und bedanke mich im voraus.
Thomas

Bei Handwerksbetrieben sieht es meist folgendermaßen aus: morgens findet eine Besprechung im Betrieb statt, bei der die Tagesaufgaben der einzelnen Mitarbeiter verteilt werden. Als Arbeitsort gilt dort der Sitz des Betriebes. Ihre Arbeitszeit beginnt dann mit dem Zeitpunkt, zu dem Sie im Betrieb sein müssen und endet, wenn Sie am Abend wieder im Betrieb sind. Die Rückfahrt zum Betrieb muss dann auch bezahlt werden. Etwas anderes ergibt sich etwa bei Arbeitern, die einen wechselnden Arbeitsort schon im Arbeitsvertrag vereinbart haben. Dies trifft aber in erster Linie auf sog. Montage-Arbeiter zu.

Hallo Thomas,

ich verstehe Deine Enttäuschung über die „Experten“ - aber vielleicht sind die von Dir angemailten gerade in Urlaub, beruflich sehr engagiert odgl.! Da alle „Experten“ ihre Dienste kostenlos anbieten und bisweilen sehr viele Anfragen eingehen, müssen wir wohl mit solchen (hoffentlich!!!) Ausnahmen leben.

Dein Arbeitsverhältnis wird geregelt von Deinem Arbeitsvertrag, ggf. von Tarifverträgen, von Gesetzen und von der jeweiligen Rechtsprechung. Arbeitsvertrag und die Tarifvertrag sind hier unbekannt, weshalb ich mich auf Grundsätzliches beschränke: Wenn Du morgens im Betrieb tatsächlich Arbeitsleistung erbringst, die schon innerhalb des Direktionsrechtes Deines Chefs liegt (Er sagt, was Du WANN und WIE zu tun hast.), dann beginnt Deine Arbeitszeit damit. In der logischen Konsequenz gilt das Gleiche abends oder nachmittags umgekehrt: Entlädst Du Dein Fahrzeug oder bepackst es schon für den nächsten Tag oder schreibst noch Deinen Tagesbericht (auf Anordnung des Chefs!), dann endet damit auch erst Deine Arbeitszeit. In vorgenanntem Beispiel würde Deine Arbeitszeit also morgens mit Beginn des Beladens anfangen und - abzüglich der Pausen - abend z. B. mit dem Abgeben des Tagesberichts enden.

Da ich ziemlich sicher bin, daß die IG Metall für Deinen Bereich Tarifverträge hat, würde ich mich sicherheitshalber auch noch mal an diese wenden.

Munter bleiben

Hubert

Hallo Thomas,

vielleicht hat mich Dein Problem deshalb zum Schwitzen gebracht, weil ich kein Arbeitsrechtler bin. Wenn ich mir die Antworten unten ansehe, dann ahne ich, warum die Arbeitsrechtsexperten (ängstlich) geschwiegen haben: Ohne tausend Nachfragen geht das Ganze nicht zufriedenstellend beantwortet. Andererseits kann ich Deine Verärgerung verstehen - und sollte es sich bei den Experten um Rechtsanwälte handeln, die w-w-w zur Mandantensuche mißbrauchen und für die dieser Fall zu popelig ist, bin ich auch für entsprechende Maßnahmen. Trotzdem möchte ich vorschlagen, daß Du die schweigenden Experten direkt dem Team meldest und keine Expertenhetze im Mecker-Brett lostrittst.

Also, was ich gefunden habe:

Die Bemessung der Arbeitszeit wird durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag festgelegt. Eine allgemeingültige gesetzliche Regelung gibt es nicht.

Die Fahrten zu und von der Arbeitsstelle gelten nicht als Arbeitszeit (sind aber steuerlich zu berücksichtigen).

Ist Dein Arbeitsplatz also nach Arbeitsvertrag eine Baustelle in Essen (Montage), dann fährst Du auf eigene Kosten (und Zeit) dorthin und wieder nach hause. Ist Dein Arbeitsplatz die Werkbank im Betrieb, dann gehört die Fahrt nach Essen und die Rückfahrt zum Betrieb zur Arbeit. Schlaue Arbeiter gucken nach der Arbeit noch schnell im Betrieb vorbei und machen irgend etwas, was noch nach Arbeit aussieht, z.B. Stundenzettel abgeben.

Genaues kannst Du nur bei der Gewerkschaft erfahren. Ich hätte auf IG Bau-Steine-Erden getippt, aber IG Metall liegt eigentlich näher. Du merkst, ich kenne mich da noch weniger als überhaupt nicht aus. Bei der Gewerkschaft kann man Dir auch erzählen, wie Du den unbefriedigenden Zustand am geschicktesten verändern kannst. Wenn ich das richtig sehe, kannst Du Dich gewaltig in die Nesseln setzen, wenn Du den Chef auch nur scherzhaft darauf ansprichst.

viele grüße
ralph