Hallo !
Ich habe meinen Computer zur Reparatur geben müssen. Leider konnte ich keine Daten mehr sichern, weil nichts mehr ging. Die Computerfirma hat ihn nochmal starten können, aber entgegen den schriftlichen Vereinbarungen die persönlichen Daten nicht gesichert (bzw. die völlig falschen Daten gesichert). Alles ist weg …
( Von sehr wichtigen bis hin zu sehr persönlichen Dingen.
Lohnt eine Klage? Habe ich überhaupt Anspruch auf Schadensersatz?
Wie gesagt, der Computerfirma war die fehlende Sicherung bekannt und auch das Verzeichnis, in dem die wichtigen Dinge aufbewahrt waren… Und alles war schriftlich vereinbart.
Danke
von Gabi *dieesimmernochnichtfassenkann*
Hi,
idR. steht in den AGB oder Reparatur Bedingungen solcher Firmen, dass sie für Datenverlust nicht haften. Es gab einmal ein höchstrichterliches Urteil, dass ein Unternehmen, welches einen Scanner an einen PC des Kunden angeschlossen hatte und dabei sämtliche Daten gelöscht hatte (wie kriegt man soetwas zustande ??) nicht haftbar gemacht werden konnte. Heutzutage wird einfach erwartet, dass eine Datensicherung vorliegt.
Sieht eher schlecht für dich aus.
Gruß
Matthias
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Sind Daten ein Vermögenswert?
Mal angenommen, wir kämen über die von meinem Vorredner gesehenen Probleme hinweg.
Das deutsche Schadenersatzrecht kennt nur den Ersatz von VERMÖGENSschaden; immaterieller Schaden wird nur ausnahmsweise IN GELD ersetzt, § 253 BGB (solche Ausnahmen sind z.B. Schmerzensgeld, § 847 BGB, vertaner Urlaub, § 651f II BGB). NATURALRESTITUTION, § 249 S. 1 BGB, ist auch bei immateriellem Schaden möglich.
Damit stellen sich zwei Fragen:
1.) Sind Daten ein Vermögenswert? Wenn nein, bliebe nur Naturalrestitution, d.h. Du müßtest anstreben, daß die Computerfirma verurteilt wird, die zerstörten Programme usw. Dir wieder auf den PC zu installieren.
b) und wenn ja: Welchen Wert hatten die Daten, die Dir verlorengegangen sind? Verlangen kann man den Geldbetrag, der zur Herstellung des Zustandes erforderlich ist, welcher bestehen würde, wenn es das schädigende Ereignis nicht gegeben hätte, § 249 S. 2 BGB.
Rechtsprechung dazu, ob Daten ein Vermögenswert sein können, finde ich auf die Schnelle nicht. Meine Überlegung: Nach dem immer weiter um sich greifenden Kommerzialisierungsgedanken ist alles das ein Vermögenswert, womit man HANDEL TREIBEN KANN. Hättest Du die Daten auf dem PC jemandem verkaufen können?