Vollkaskoschaden?

Hallo,
man Stelle sich vor eine alkoholisierte Person steigt ins Taxi und zerstört aus Wut das Comandsystem.
Die Polizei nimmt die Personalien auf und macht einen Alkoholtest (2,2 Promille).
Da das Taxi an den Funk angeschlossen ist und dieser ohne das Comandsystem nicht zu bedienen ist,
wird gleich am nächsten Tag ein Neues für 2200 Euro eingebaut. Der Schaden läuft über die Vollkaskoversicherung mit 1000,- Euro Selbstbeteiligung.

Die Personalien des Täters sind nur der Polizei bekannt.

Die 1000,- Euro werden erst einmal selbst bezahlt aber wie bekommt man diese zurück? nur durch einen Anwalt oder fordert die Versicherung den gesammten Betrag vom Täter zurück.
Wird auch eine Hochstufung vorgenommen?

Gruß
Jennifer

Da das Taxi an den Funk angeschlossen ist und dieser ohne das
Comandsystem nicht zu bedienen ist,
wird gleich am nächsten Tag ein Neues für 2200 Euro eingebaut.
Der Schaden läuft über die Vollkaskoversicherung mit 1000,-
Euro Selbstbeteiligung.

Grundsätzlich muß der Schädiger den Schaden bezahlen (wenn man weiß wer er ist und wenn er das Geld dazu hat).

Die Personalien des Täters sind nur der Polizei bekannt.

Die müßte man aber für ein Zivilverfahren von der Polizei erfahren können. Falls nicht -> Anwalt einschalten.

Die 1000,- Euro werden erst einmal selbst bezahlt aber wie
bekommt man diese zurück? nur durch einen Anwalt oder fordert
die Versicherung den gesammten Betrag vom Täter zurück.

Die Versicherung fordert das zurück, was sie gezahlt hat. Die SB muß der Zahlende selber einfordern.

Wird auch eine Hochstufung vorgenommen?

Wenn die Versicherung eine Zahlung leistet: ja. Vorsicht, nicht bei jeder KFZ-Versicherung kann man Vollkaskoschäden zurückkaufen.

Das heißt es bleibt dem Geschädigten nur der Gang zum Anwalt um an die 1000 Euro zu kommen… und wenn der Täter kein Geld hat bleibt er zusätzlich noch auf den RA Kosten sitzen…ob das alles gerecht ist?

Kann es nicht vielleicht sein, daß wenn ein Täter feststeht, die Hochstufung nicht stattfindet?

Gruß
Jennifer