Kaufvertrag nicht unter ehelich geführtem Namen

Ist es möglich, wenn eine noch verheiratete Frau eine Immobilie erwirbt, dies aber unter ihrem Mädchennamen und nicht unter dem in der Ehe geführten Namen schreibt? Die Frau möchte, da der eheliche Name in der Stadt, in der sie wohnhaft ist, sehr bekannt und auch selten ist, keine Aufmerksamkeit erregen. Nun wäre es interessant zu wissen, ob der Vertrag dann rechtskräftig Gültig ist und vor allem, wie kann man den Personennachweis beim Notar bringen, da normalerweise der Personalausweis vorgelegt werden muss.
Ich danke Euch schon mal für Eure Hilfe.

Grüße
mariellekathrin

Hallo!

dann rechtskräftig Gültig ist und vor allem, wie kann man den
Personennachweis beim Notar bringen, da normalerweise der
Personalausweis vorgelegt werden muss.

Indem sie den Personalausweis vorlegt. Wenn dort Frau Koslowski steht, dann kann sie nicht unter dem Namen Grabowski handeln, sie ist nämlich nicht Frau Grabowski, sondern Frau Koslowski, geb. Grabowski.
Im übrigen ist die Befürchtung, irgendwelches Aufsehen zu Erregen, doch eher abwegig, weil das Grundbuch ja nicht von jedermann wie wild eingesehen wird.

Florian.