Moin zusammen.
Folgender hypothetischer Fall. Schüler A wird von einem Arzt für eine gewisse Zeit auf Grund z. B. von Grippe, Bindehautentzündung (wichtig hierbei ist die Ansteckungsgefahr) krank geschrieben. A erscheint in der Schule, sieht gar nicht mehr gut aus und wird vom Lehrer darauf angesprochen. Nachdem der Lehrer also nun bescheid weiß - ist es nun seine Pflicht, den Schüler nach Hause zu schicken? Ich meine, die anderen Schüler sind in einen geschlossenen Raum einer gewissen (Ansteckungs-)Gefahr ausgesetzt, wobei die Gesundheit natürlich aufs Spiel gesetzt wird. Rein theoretisch wird diese ganze Sache ja noch unterstützt von der Größe der Klassen, die teilweise ja in der Bundesrepublik um die 30 Personen liegt.
Gibt es nun also irgendwelche Regelungen, die das Verhalten des Lehrers vorschreiben?
Moin zusammen.
Folgender hypothetischer Fall. Schüler A wird von einem Arzt
für eine gewisse Zeit auf Grund z. B. von Grippe,
Bindehautentzündung (wichtig hierbei ist die
Ansteckungsgefahr) krank geschrieben. A erscheint in der
Schule, sieht gar nicht mehr gut aus und wird vom Lehrer
darauf angesprochen.
Die Frage ist hier, wie alt soll der hypothtische A sein?
Nachdem der Lehrer also nun bescheid weiß
Nächste Frage: Über was weiß der Lehrer bescheid, über die Art der Krankheiten oder über deren Ansteckbarkeit?
ist es nun seine Pflicht, den Schüler nach Hause zu
schicken? Ich meine, die anderen Schüler sind in einen
geschlossenen Raum einer gewissen (Ansteckungs-)Gefahr
ausgesetzt, wobei die Gesundheit natürlich aufs Spiel gesetzt
wird.
Richtig, Nicht wenige würden hier eine (fahrlässige) Körperverletzung durch Unterlassen sehen.
Rein theoretisch wird diese ganze Sache ja noch
unterstützt von der Größe der Klassen, die teilweise ja in der
Bundesrepublik um die 30 Personen liegt.
Gibt es nun also irgendwelche Regelungen, die das Verhalten
des Lehrers vorschreiben?
Na zum Einen obliegt dem Lehrer die Schutzpflicht gegenüber seinem Schüler und zum Anderen auch die Schutzpflicht der Klasse gegenüber z.B. einzelnen Schülern, wenn diese eine Gefahr darstellen. Meines Wissens kann der Lehrer hier auch den Amtsarzt einschalten, um einen amtsärztlichen Befund zu erhalten und damit die Freistellung zu begründen.
Die Frage ist hier, wie alt soll der hypothtische A sein?
Gehen wir mal davon aus, dass alle in der Klasse volljährig sind.
Was wäre denn, wenn es eine 5. Klasse wäre mit dem Durchschnittalter 11? Wäre so etwas nun „schlimmer“? Das Problem wäre hierbei ja, man kann nicht einfach ein 13 jähriges Kind nach Hause schicken. Wäre es dann aber nicht auch die Pflicht des Lehrers, hier die Gesundheit der anderen zu schützen?
Nachdem der Lehrer also nun bescheid weiß
Nächste Frage: Über was weiß der Lehrer bescheid, über die Art
der Krankheiten oder über deren Ansteckbarkeit?
Ausgegangen von dem Gesichtspunkt, dass der Lehrer beides weiß. Und bezüglich dem Wissen der Ansteckbarkeit: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (?). Wenn ein Schüler sagt, er habe die Grippe, dann liegt es doch in der Pflicht des Lehrers herauszufinden bzw. zu hinterfragen, ob es sich um eine ansteckende Krankheit handelt?
ist es nun seine Pflicht, den Schüler nach Hause zu
schicken? Ich meine, die anderen Schüler sind in einen
geschlossenen Raum einer gewissen (Ansteckungs-)Gefahr
ausgesetzt, wobei die Gesundheit natürlich aufs Spiel gesetzt
wird.
Richtig, Nicht wenige würden hier eine (fahrlässige)
Körperverletzung durch Unterlassen sehen.
Rein theoretisch wird diese ganze Sache ja noch
unterstützt von der Größe der Klassen, die teilweise ja in der
Bundesrepublik um die 30 Personen liegt.
Gibt es nun also irgendwelche Regelungen, die das Verhalten
des Lehrers vorschreiben?
Na zum Einen obliegt dem Lehrer die Schutzpflicht gegenüber
seinem Schüler und zum Anderen auch die Schutzpflicht der
Klasse gegenüber z.B. einzelnen Schülern, wenn diese eine
Gefahr darstellen. Meines Wissens kann der Lehrer hier auch
den Amtsarzt einschalten, um einen amtsärztlichen Befund zu
erhalten und damit die Freistellung zu begründen.
Folgender hypothetischer Fall. Schüler A wird von einem Arzt
für eine gewisse Zeit auf Grund z. B. von Grippe,
Bindehautentzündung (wichtig hierbei ist die
Ansteckungsgefahr) krank geschrieben. A erscheint in der
Schule,
für den Fall, dass es sich um minderjährige Schülerinnen handelt, frage ich mich, warum Du jetzt auf den Lehrerinnen rumhackst…
sorry, wenn das jetzt in die falsche Richtung gehen sollte, aber ich frage mich, warum die Eltern ein Kind zur Schule schicken, das nicht „arbeitsfähig“ ist…
und warum ich im Flieger neben der Frau sitzen muss, die vielleicht die Grippe hat,
und im Supermarkt Leute mit Bindehautentzündung rumlaufen dürfen,
oder ob es vielleicht für wirklich „gefährliche“ Krankheiten sowas wie Quarantäne gibt???
SChliesslich entscheidet doch der Arzt, ob von einem Patienten wirklich eine Gefahr ausgeht, oder ob er „einfach nur“ eine ansteckende Krankheit hat???
für den Fall, dass es sich um minderjährige Schülerinnen
handelt, frage ich mich, warum Du jetzt auf den Lehrerinnen
rumhackst…
Wer hackt denn hier rum? Er hat einen hypothetischen Fall geschildert und fragt nach den Rechten und Pflichten. Dafür ist dieses Brett da!
sorry, wenn das jetzt in die falsche Richtung gehen sollte,
aber ich frage mich, warum die Eltern ein Kind zur Schule
schicken, das nicht „arbeitsfähig“ ist…
Sorry, aber wir sind hier halt im Rechtsbrett, nicht in „Kinder & Erziehung“
Körperverletzung ist im StGB so definiert:
„Wer einen anderen körperlich schädigt oder in der
Gesundheit beeinträchtigt…“
Ja, danke, ich weiß. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung liegt aber noch nicht vor, wenn sich jemand möglicherweise infiziert haben könnte und von einer Infektion noch nicht einmal mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden kann.
und warum ich im Flieger neben der Frau sitzen muss, die
vielleicht die Grippe hat
Durch das abgeschlossene Lüftungssystem und der Klimaanlage in einem Flieger wird für die optimale Verbreitung von Bakterien und Viren aller Art in der GANZEN Kabine gesorgt. Eigentlich bin ich eh immer krank nach einem Flug…
Das
Problem wäre hierbei ja, man kann nicht einfach ein 13
jähriges Kind nach Hause schicken.
Wieso nicht? Wird täglich an deutschen Schulen gemacht,
bzw. man lässt das Kind abholen. Weil es sich nicht
wohl fühlt.
Wieso soll das nicht gehen?
Auf Grund der Gefahr, dass auf dem nach Hause weg etwas passieren könnte?
Angenommen, das 13 jährige Kind hat in der Woche täglich bis 15 Uhr Unterricht. Danach ist es so organisiert, das dieses von seiner berufstätigen Mutter abgeholt wird. Ebenfalls berufstätig ist der Vater. D.h. zum Zeitpunkt, an dem sich herausstellt, dass das Kind eigentlich ins Bett gehört, sind beide nicht mehr zu erreichen. Die wenigsten Kinder haben m.E. eine Nummer für den „Notfall“ dabei. Ich weiß auch nicht, ob es im möglichen Bereich liegt, dass sich Lehrer nun intensivst darum kümmern, die Mutter sofort zu kontaktieren.
Der Lehrer kann das Kind doch nun nicht einfach so auf die „Straße“ setzen und darauf hoffen, dass es irgendwie einen Wohnungsschlüssel hat und selbstständig nach Hause kommt. Wenn das Kind einen Wohnungsschlüssel hat und anbietet, mit dem Bus nach Hause zu fahren. Was wäre denn nun, wenn das Kind auf Grund von Fieber auf der Straße zusammenbricht und sich den Kopf am Kantstein stößt?
In diesem Fall hätte der Lehrer doch nicht einmal auf bitten das Kind „entlassen“ dürfen? Teilweise ist man bei Krankheiten unfähig, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Oder wolltest du mir sagen, dass der Lehrer dann dafür nicht belangt werden kann, wenn er ein „Kind“ nach Hause „schickt“ - ohne Begleitung - und dieses dann in einen Unfall verwickelt wird?
Viele Grüße
(& danke für die zahlreichen Antworten)
Disap
Manchmal frag ich mich aber schon … Ein 13-jähriges Kind ist doch nun tatsächlich schon in einem Alter, in dem es weiß, wie man die Eltern oder die Großeltern erreichen kann. Es ist auch alt genug, zu entscheiden, ob es in der Lage ist, nach Hause zu gelangen oder die Gefahr eines Zusammenbruchs besteht. D. h. wenn der Lehrer sagt, das Kind solle sich lieber nach Hause und ins Bett begeben, dann kann das Kind ggf. ins Sekretariat der Schule gehen und irgendjemanden verständigen, der es dann abholt. Das war zumindest bei uns nie ein Thema.
Ich verstehe eh nicht, warum Kinder nicht in der Lage sein sollten, den Schulweg selbständig zu meistern. Wenn nun alles sehr abseits liegt und der ÖPNV miserabel ist, kann ich es verstehen, dass die Eltern das Kind überall hin fahren. Aber in der Regel können schon 8-jährige Kinder Busfahrten problemlos meistern.
Inwieweit der Lehrer hier nun in der Pflicht ist, kann ich nicht sagen. Allerdings würde ich wohl auch das Kind nach Hause schicken. Ich denke, es ist besser, es fehlt für eine Woche als wenn es gleich drei Wochen fehlen muss, weil es die Krankheit so richtig schön verschleppt. Selbst das Verständigen der Eltern dürfte kein Problem darstellen. Bei uns war es zumindest immer üblich, dass die Schule sowohl Dienst- als auch die Privatnummern eines Erziehungsberechtigten in der Akte hatten.
Die Schule meines Sohnemanns hat für Notfälle meine dienstliche Telefonnummer, meine Handynummer, die dienstliche Telefonnummer meiner Frau, ihre Handynummer und natürlich unsere Privatnummer.
Außerdem ist dort noch für extreme Notfälle die Nummer meiner Mutter und meiner Schwester hinterlegt.
Diese Telefonkartei gibt es (nicht immer so üppig) von allen Eltern.
Irgendwer ist in einem solchen Fall IMMER zu erreichen, der das Kind abholen kann…
zu Guidos und Schnoofs Posting noch die Anmerkung,
dass es in jeder Schule ein Krankenzimmer gibt (und
wenn es nur eine Ex-Besenkammer neben dem Sekretariat
ist), in dem ein Kind auf einer Liege erstmal warten
kann, bis es abgeholt wird.
Wie man die Eltern o.ä. erreicht, dazu wurde geschrieben.
zu Guidos und Schnoofs Posting noch die Anmerkung,
dass es in jeder Schule ein Krankenzimmer gibt (und
wenn es nur eine Ex-Besenkammer neben dem Sekretariat
ist), in dem ein Kind auf einer Liege erstmal warten
kann, bis es abgeholt wird.
Das glaub ich aber nicht. Ich hätte mich nur auf einen Stuhl ins Sekretariat setzen können, aber sicherlich hätte mich zumindest jemand beaufsichtigt, wenn irgenjemand den Eindruck gehabt hätte, ich wäre irgendwie gefährdet …