Hallo zusammen,
ein Vermieter möchte die Fassade seines Hauses als Werbfläche vermieten. Vom Voreigentümer hat er gehört dass ähnliche Versuche schon am Eigentümer des Nachbargrundstücks (Gewerbefläche mit Supermarkt, Post, etc) gescheitert sind, da dieser Einwände gegen das Anbringen einer Vorrichtung hatte.
Der Eigentümer des Hauses fragt sich nun, warum kann der Nachbar dieses verhindern? Wie kann man das umgehen bzw. welche Voraussetzung sind an die Verfügungstellung von Werbefläche geknüpft?
Danke
Gruß
Jesch